Selbsttests Sachsen - als Selbstständiger nicht mehr ausreichend?

Hallo,
vielleicht weiß das ja jemand, ich finde die Verordung irgendwie nicht eindeutig:
Laut der neuen Verordnung in Sachsen muss man sich ja nach wie vor zwei Mal pro Woche testen, wenn man Kundenkontakt hat.
Selbsttests sind für Friseur, Zoo etc. nicht mehr ausreichend, man muss sie unter Aufsicht machen oder ins Testzentrum gehen.

Jetzt bin ich selbstständig und arbeite allein. Ich gehe einmal pro Woche testen (montags) und teste mich donnerstags selbst, weil außerhalb meiner Arbeitszeit kein Testzentrum verfügbar ist in der zweiten Wochenhälfte. Verstehe ich das richtig, dass das nach der neuen Verordnung nicht mehr erlaubt ist? Muss ich weniger arbeiten, um testen gehen zu können? Dann büße ich extrem ein. Oder reicht es, den Test in Gegenwart eines Zeugen, zb meines Mannes, zu machen?
Danke schonmal...

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Hallo,

Ich hab mir die Verordnung durchgelesen. Dort ist in Paragraph 9, Absatz 1 und 2, die Rede von testen lassen und Selbsttests. Woraus schließt du denn, dass du keinen Selbsttest mehr machen darfst?

Auch ist als Anlage der Verordnung die Selbstauskunft beigefügt.

Meine Nachbarin hat die "Fortbildung" für die Beaufsichtigung von Tests gemacht. War online möglich und hat glaub ich nichts gekostet. Bei uns macht das das DRK.

Viele Grüße

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Wenn Du nicht schwarz geschrieben hättest, dann hätt ich Dir ne PN geschickt.

Aber egal. Lass Dich nicht verunsichern.

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Stimmt, das hat die Gesundheitsmenisterin verkündet. Grundlage ist die strengere Vorgabe des Bundes. In der Verordnung steht es nicht, aber das soll wohl noch ergänzt werden. Letztendlich war aber bisher immer nur von der Inanspruchnahme von Dienstleistungen die Rede. Für Berufstätige gab es da noch keine neue Info.

Alles Gute!

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Genau so ist es. Sachsen wollte es einfach machen, der Bund besteht aber auf die "offiziellen" Tests.

Ich frage mich nur, gibt es wirklich Leute, die sich diese ständig widersprechenden Verordnungen durchlesen?

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Da hast du so recht...

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Bei Kundenkontakt ist man in SN impfberechtigt!

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Mag ja sein, aber man muss trotzdem erstmal einen Termin bekommen und dann die Zeit bis zwei Wochen nach der zweiten Impfung abwarten. Ich zb wurde recht früh, Anfang März, das erste Mal geimpft, bin aber auch noch nicht komplett geimpft ...