Hallo zusammen!
Ich frage mich, ob es für die Impfberechtigung als Kontaktperson einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person ein bestimmter Pflegegrad nachgewiesen werden muss oder ist die Höhe des Pflegegrades irrelevant?
Es geht um NRW/ Kreis Unna...
Falls da jemand bescheid weiß, wäre ich sehr erfreut. Im Wirrwarr der Verordnungen konnte diesbezüglich nichts nachlesen.
Liebe Grüße,
Enelya
Impfberechtigung als Kontaktperson/Pflegegrad
Du musst dieses Formular mitbringen und alle Unterlagen, die Dich als Pflegeperson dieser Person ausweisen. Bescheide der Krankenkasse über Pflegegeld, Pflegegrad, Nachweise über Pflegebratung, die den Zusammenhang zwischen Dir und der Person deutlich machen. Möglich ab Pflegegrad 1.
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_kontaktpersonen_pflegende_angehoerige_und_schwangere_05052021_0.pdf
Ja, den Nachweis des Pflegegrades und den Zettel mit der Bescheinigung der Kontaktperson brauch ich. Das hab ich schon rausgefunden und auch ausgefüllt.
Bei einem Gespräch mit einem Bekannten wurde nur fragwürdig, ob es dafür einen bestimmten Pflegegrad bräuchte.
Schwiegerpapa hat Pflegegrad 2, der Papa des Bekannten Pflegegrad 4. Aber da hatte er erstmal Probleme an einen Termin zu kommen. Ihm wurde eben immer was anderes gesagt. Deswegen bin ich unsicher...
Ich weis nur, ab Pflegegrad 1.
Ich würde aber irgendwie versuchen, über den Arzt der Person geeimpft zu werden. In den Zentren sitzen Leute, die solche Unterlagen nicht deuten können, das habe ich leider nun oft genug gehört.
Hallo,
Du musst mit einem Dokument nachweisen, dass die zu pflegende Person einen Pflegegrad von mindestens 1 hat und die Person muss über ein Formular bestätigen, das Du eine Kontaktperson bist.
Wir haben innerhalb 1,5 Wochen einen Termin im Impfzentrum bekommen. Bei unserem Hausarzt würden wir immer noch auf der Warteliste stehen. War auch dort kein Problem, sie waren nur etwas verwirrt, dass mein 17jähriger Sohn auch als Kontakt eingetragen war. Aber GsD hatte ich vorher geklärt, ob das geht.
LG
Elsa01
Danke. Das mit den Unterlagen war mir bekannt, nur ob es einen mindest-pflegegrad gibt, konnten wir nicht herausfinden. Aber umso besser, wenn die 1 schon ausreicht.
Die impfzentren in der Nähe haben zwar ersttermine frei, aber keine Folgetermine zu diesen. Hab alle Termine bis Ende Juli durchgetestet. Mehr wurden mir nicht angezeigt. Und ohne Folgetermin kann man keinen Ersttermin buchen. 🙄 Also versuchen wir es Mal über den Hausarzt, der ist sowohl unserer als auch der von Schwiegerpapa. Vielleicht haben wir Glück.
Die zu pflegende Person muss dir einen Zettel unterschreiben und dich als Kontaktperson angeben. Außerdem brauchst du eine Bescheinigung über den PG. Ist zumindest in unserem Impfzentrum (NRW/Niederrhein) so.
Ja, das weiß ich und hab die Unterlagen auch schon fertig.
Ich hab mich nur gefragt, ob die Höhe des Pflegegrades relevant ist. Aber scheinbar nicht.
Nein, nicht dass ich wüsste. Ich habe PG2 und habe meine Söhne als Kontaktpersonen angegeben. Die stehen aber noch auf der Warteliste.
Meine Tochter hat PG 3 und wir sind über den Kinderarzt Erstgeimpft worden vor 2 Wochen
Du kannst dir den impffahrplan der Stadt Dortmund online ansehen. Dort findest du momentan wieder freie Termine für bis zu 2 Angehörige . Dort druckst du dir den Zettel aus den die Pflegebedürftige unterschreiben muss und damit bestätigt, dass sie höchstens 2 Kontakte ausgewählt hat. Damit und dem Wisch von der Pflegekassen gehst du zu dem Termin den du telefonisch oder online Impftermine.Dortmund.de machen kannst. Auch wenn du in Unna wohnst kannst du wohl in Dortmund geimpft werden. Und ja, ab Pföegegrad 1 geht das nun
Bei uns in der Kommune war es bis vor 2 Wochen so, dass nur Kontaktpersonen von Pflegegrad 4 und 5 geimpft wurden.
In den umliegenden Städten wurde nicht auf den Pflegegrad geguckt.
Ich bin auch Kontaktperson einer Pflegebedürftigen, bin ganz frisch einmal geimpft.