Corona und Beschäftigungsverbot

Hallo,

Ich bin frisch schwanger.

Ich frage mich nun ob mein Arbeitgeber mich besonders schützen muss? Oder ein BV ausstellen muss.

Ich arbeite mit vielen Menschen/Kunden zusammen u.a. auch in beratender Funktion. Homeoffice ist nicht möglich und ich lebe in einem Bundesland aktuell mit Kontaktbeschränkungen.

Wie handhaben das eure AG?

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Sobald du deinem AG deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, muss er eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes vornehmen. Aber da geht es um allgemeine Dinge wie Regelarbeitszeit, Überstunden, körperlich anstrengende Tätigkeiten/Umgang mit Gefahrenstoffen, etc pp.

Bist du in der Pflege/medizinischem Bereich tätig? Falls nicht und du üblicherweise auch keine körperlich anstrengende Tätigkeit ausübst (viel und schwer heben, z.B.) ist ein BV seitens AG unwahrscheinlich. Und überhaupt würdest du nur ein BV bekommen, wenn dein übliche Tätigkeit nicht mutterschutzkonform wäre und der AG dir keine andere, sichere Tätigkeit bieten kann. Bevor er dich aber ins BV schickt, darf er dich auch versetzen an einen anderen, konformen Arbeitsplatz.

Ich jedenfalls kenne niemanden, der nur wegen Corona ein BV bekam und einen durchschnittlichen Schreibtischjob hatte 🤷🏼‍♀️ Alle in meinem Umfeld mit BV waren in der Pflege tätig. Ich selbst war/bin im Vertrieb tätig und hab mit meinem Chef in einem Großraumbüro gesessen. Die Tische waren zwar zum Teil durch Schränke und Glas getrennt, aber es waren keine strikt getrennten Räume. Ich hatte Kundenkontakt, Kontakt zu Kollegen im Büro, ich war regelmäßig in der Produktionshalle um Produktionsfortschritt und Qualität zu prüfen. Mit den üblichen AHA-Regeln und Maske tragen war das Ganze erledigt. Ich musste meinen Job weiterhin machen und auch KundenTermine wahrnehmen, auch wenn das 8h/Tag Maske tragen hieß. Und es war machbar.

Sofern also keine Gefahr für dein oder das Leben des Kindes ausgeht und dein FA auch kein Risiko sieht aus medizinischer Sicht wirst du kein BV bekommen nur wegen Corona.

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Huhu,
im Prinzip hat meine Vorrednerin recht.
Ausser, dass das Mutterschutzgesetz den Corona Bedingungen angepasst wurde.
Es gibt jetzt:
"Empfehlungen
zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen
im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung"

Hier z.B. die NRW Version:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/empfehlungen_zu_musch_und_corona.pdf&ved=2ahUKEwiUxNPIiNHwAhWnh_0HHbVsDEoQFjADegQIDRAC&usg=AOvVaw1prOA3QsqM17sbZhUKslnw


Unter anderem steht da:


"1.3. Personenkontakt im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

Eine unverantwortbare Gefährdung - bei deren Vorliegen geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen
sind - kann in der Regel angenommen werden, wenn die schwangere Frau während der beruflichen
Tätigkeit:

 Umgang mit nachweislich Infizierten oder begründeten Verdachtsfällen hat.
 Kontakt zu ständig wechselnden Personen oder regelmäßigen Kontakt zu einer größeren An-
zahl von Personen hat. Dies gilt sowohl für betriebsinterne Kontakte (z. B. Kollegen) als auch
für externe Kontakte (z. B. Kunden).
 regelmäßigen Personenkontakt hat, bei dem aufgrund der Art der Tätigkeit ein Mindestabstand
von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
[...]

1.4. Weitere Kriterien für die Beurteilung der Gefährdungslage

 Wie sind die räumlichen Verhältnisse am Arbeitsplatz?
Gibt es ein Großraumbüro oder kann ein Einzelbüro zur Verfügung gestellt bzw. die Arbeit im
Home-Office erledigt werden? Ist eine Maximalbelegung von 1 Person je 10 m² gewährleistet?
Müssen Gemeinschaftsräume (z. B. Pausenräume, Sanitätsräume) genutzt werden? Kommt
es auf den Fluren gehäuft zu Begegnungen mit anderen Personen?
 Wie sind die Lüftungsverhältnisse am Arbeitsplatz?
 Ist durch die Art der Tätigkeit mit einem erhöhten Aerosolausstoß bei der Arbeit zu rechnen (z.
B. durch körperliche Betätigung, Singen, lautes Sprechen)?
 Müssen Arbeitsmittel/-geräte von verschiedenen Beschäftigten gemeinsam genutzt werden?
 Ist ein persönlicher Kontakt bei der Arbeit erforderlich (z. B. in Präsenzbesprechungen) oder
kann dieser durch digitale Lösungen (z. B. Videokonferenzen) ersetzt werden?

Hinweis:
Aufgrund der dynamischen Lage muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig über-
prüfen und bei Bedarf anpassen."

Also dein Arbeitgeber muss dir einen Mutterschutzgesetz-konformen Arbeitsplatz (inklusive der neuen Anpassungen bezüglich Corona) anbieten. Kann er das nicht, muss er dich ins BV schicken.

Liebe Grüße :)

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„ Ausser, dass das Mutterschutzgesetz den Corona Bedingungen angepasst wurde.
Es gibt jetzt:
"Empfehlungen
zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen
im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung"“

Das ist ein Widerspruch in sich. Das Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz, das andere eine Empfehlung. Ein Gesetz ist verbindlich, eine Empfehlung lässt Interpretationsspielraum.

Ist vllt ein kleiner, aber wichtiger Unterschied! Das bedeutet nicht, dass man aufgrund von Corona immer ein BV bekommt, wenn diese Faktoren zutreffen. Sondern lediglich, dass der aktuelle Arbeitsplatz noch mal speziell unter diesen Aspekten bewertet werden sollte. Die Beurteilung bzw. das Ergebnis obliegt dem AG. Es kann ja auch sein, dass alles Genannte zutrifft und der AG die Schwangere dann ins Aktenlager versetzt.

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Ich bin in der Kundenberatung tätig. Mein AG meinte, es gäbe kein höheres Risiko. Dann habe ich mit dem Betriebsarzt gesprochen und der war irritiert darüber, dass ich noch normal arbeite.
Nun wurde ich ins Büro versetzt und aus dem direkten Kontakt herausgenommen. Klar springe ich noch ein, wenn grad Not am Mann ist, aber ich bin nicht mehr der Ansprechpartner Nummer 1. meine Kundentermine sind überwiegend telefonisch

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Bei meinem AG (Großraumbüro) war es so, entweder Homeoffice oder Einzelbüro, wäre beides nicht gegangen, wäre ein betriebliches BV notwendig gewesen.