Testpflicht körpernahe Dienstleistung nur für Kunden

Hallo
ich habe da eine Verständnisfrage.
Überall steht bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen muss man entweder geimpft oder getestet sein. Gilt das nur für Kunden (Inanspruchnahme) oder auch für die ausführende Person, also KosmetikerIn, FriseurIn etc?
Hat da jemand eine Info?
Danke

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Sehr gute Frage.
Ich gehe ganz naiv davon aus, dass jmd der eine körpernahe Dienstleistung ausführt, auch geimpft/getestet sein muss.

Meine Kosmetikerin erzählte mir, dass es Kunden gibt, die sich vor der Behandlung deren Impfnachweis sehen wollten. Völlig legitim finde ich.
Wenn ich als Kunde den Nachweis bringen muss, dann zählt das auch für die auszuführende Person.

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Sehe ich genau so und verstehe absolut wenn jemand nur von geimpfter oder getesteter Person behandelt werden möchte. Ich bin sehr gespannt wie das geregelt wird und hoffe da auf eine gute Lösung

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Ich habe in meinem Umfeld jedoch eine Fall, wo ein Kunde explizit die Bedienung durch eine geimpfte Person verweigert hat. Jedem das Seine.

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Dies steht in der Verordnung deines Landes, die in den nächsten Tagen angepasst wird. Was darin steht, zählt. Der Beschluss der MPK ist unerheblich.

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Okay danke für die Info

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Für beide Seiten geimpft oder getestet, nicht nur für Kinder.

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Kunden, nicht Kinder

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Bei uns als heilmittelerbringer ist es so, dass die ungeimpften Kollegen weiterhin zweimal die Woche einen test machen müssen. Patienten nicht. Die Behandlung sind medizinisch notwendig und unabhängig von einer Testpflicht.
Das gilt jedoch bei uns. Wie es bei Kosmetiker und so ist weiß ich nicht, aber meine Friseurin testet sich selbst auch weiter und regelmäßig.