Hallo,
meine Schwester fährt morgen mit Kids in einen Freizeitpark (die sind unter 12) .
Seit heute gilt in BW dass Schüler mit Schülerausweis keinen aktuellen Test für Innenräume etc. benötigen. Das steht auch so auch in den Corona-regeln des des Parks. Persönlich dachte ich, das gilt erst ab dem Ferienende, wenn die Schüler eben in der Schule getestet werden. Im Moment wäre das ja sozusagen ein Freifahrtschein?
Kann mir jemand sagen, ob wir das richtig verstanden haben?
Viele Grüße
Jenny
Baden Württemberg - kein Test mit Schülerausweis auch in den Ferien?
Der Freizeitpark ist doch draußen…
Hallo,
die 3G gelten in diesem Fall für die geschlossenen Räume im Freizeitpark und es gilt ab heute für alle, bedeutet Schüler (nicht geimpft oder genesen) müssen in den Ferien einen Negativtest vorlegen.
Eventl. verlangt der Park generell 3G, damit er nicht vor jedem "Haus" extra kontrollieren muss.
VG
„…bedeutet Schüler (nicht geimpft oder genesen) müssen in den Ferien einen Negativtest vorlegen.“
Woher hast du das? Hab ich der Verordnung so nicht entnehmen können, aber ich lass mich gerne korrigieren ☺️
Ich kopiere meine Antwort von weiter unten...
ch bin gestern auch über diesen Passus mit dem Schülerausweis gestoßen und auf der offiziellen Seite von BW stand es noch nicht ganz klar definiert.
Jetzt ist es aber eindeutig, es wird nicht zwischen Ferien und Schulzeit (wo ja getestet wird) unterschieden (untenstehend Absatz 3)
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
...Was gilt bei Tests für Kinder und Jugendliche?
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler der Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.
Letztere werden regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis, ebenso kann die Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo als Nachweis ausreichen.
Die Corona-Verordnung nimmt keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Hier haben wir eine pragmatische Lösung für Familien gefunden, da Kinder während der Sommerferien sich mehr im Familienverbund aufhalten und in der Regel weniger Kontakte haben als während der Schulzeit (Klassenverbünde, Sportveranstaltungen, außerschulische Angebote etc.).
Das wüsste ich auch gerne.
Aber da die Schüler lediglich ein Ausweis vorlegen müssen und keinen negativ Test der in den Schulen ja 60std gilt nehme ich mal an man braucht keinen Test.
Gerade in den Ferien dann doch ziemlich fahrlässig aber so lese ich es auch bei allen Einrichtungen und der Verordnung lediglich Ausweis mitbringen.
Ich bin gestern auch über diesen Passus mit dem Schülerausweis gestoßen und auf der offiziellen Seite von BW stand es noch nicht ganz klar definiert.
Jetzt ist es aber eindeutig, es wird nicht zwischen Ferien und Schulzeit (wo ja getestet wird) unterschieden (untenstehend Absatz 3)
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
...Was gilt bei Tests für Kinder und Jugendliche?
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler der Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.
Letztere werden regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis, ebenso kann die Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo als Nachweis ausreichen.
Die Corona-Verordnung nimmt keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Hier haben wir eine pragmatische Lösung für Familien gefunden, da Kinder während der Sommerferien sich mehr im Familienverbund aufhalten und in der Regel weniger Kontakte haben als während der Schulzeit (Klassenverbünde, Sportveranstaltungen, außerschulische Angebote etc.).
Ich habe gestern vor einer unserer Teststationen drei Kinder gesehen im Alter von ca. 12-15 Jahren, sicher nicht ohne Grund. Meine Tochterfamilie ist gerade im Schwarzwald in Urlaub, meine Enkelin hat ganz sicher weder Schülerausweis noch Zeugnis dabei, zudem- der Europark z.B. verlangt ausdrücklich 3 G, da kommt sie sicher nicht um den Test herum.
Das ist doch schon wieder nichts Halbes und nichts Ganzes 😒
LG Moni
tja... das befürchte ich auch... das Gesetz ist eindeutig und jetzt macht jede Institution wieder seine eigene Suppe und man weiß wieder nicht, wo man dran ist mit Kindern...
Bei uns ist das mit dem Testen leider nicht ganz so einfach (wenig Zentren, weil immer mehr zu gemacht haben und TOTAL blöde Zeiten/Terminvergaben)
Hallo an alle
Weiss hier zufällig jemand, ob das in NRW auch gilt, das Schüler keine extra Test mehr brauchen?
Liebe Grüße
Hallo,
genau kann ich Dir das nicht sagen. Aber meine Söhne haben sich das negative Testergebnis immer in der Schule bestätigen lassen und konnten es so für die Freizeit nutzen. Einen Schülerausweis hat noch niemand verlangt, den hat unser Kleiner auch gar nicht.
Aber GsD hat sich das Thema Testen bei uns ab nächster Woche sowieso erledigt .
LG
Elsa01
In der neuen Verordnung steht ganz klar drin, dass die SuS als getestet gelten. Es sind keine Bedingungen dran geknüpft, zB dass außerhalb der Ferien getestet werden muss
Auch zB auf der HP des Europaparks steht ganz klas, das SuS nicht den 3Gs unterliegen, da wird auch nicht zwischen Schul- und Ferienzeit differenziert. Wir haben hier einen großen Kinokomplex, auch da wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das SuS keinen Test brauchen .
Die FAQs zur Verordnung erläutern dies ja inzwischen auch nachvollziehbar.
Es macht aber sicher Sinn, sich auf den jeweiligen HP nochmal zu vergewissern. Gerade kleinere Unternehmen sind da vielleicht auch verunsichert und verlangen uU doch einen Test
Wir kommen auch aus BW. Meine Jungs (16, 12 + 8) haben heute einen Friseurtermin, natürlich im geschlossenen Raum und nicht im Freien 😉
Sie mussten alle einen Testnachweis bringen.
Das ist wohl total unterschiedlich. Ich habe gerade im Kino angerufen und die meinten laut Verordnung brauchen Kinder keinen Test und deshalb wollen sie auch keinen. Auch BW und ist ja auch drinnen. Aber ich rufe auch überall zuerst an und Frage nach.
https://www.heidelberg24.de/verbraucher/friseur-baden-wuerttemberg-corona-test-ungeimpft-termin-haare-salon-zr-90917168.html
Schick das mal Deinem Friseur, siehe letzter Absatz. Da macht doch wieder jeder, was er will😡
Wohne auch in Bawü.
Diese Regelung gilt hier seit Montag (gestern).
Ich hätte eher das Problem, dass ich für mein (Grund-) Schulkind keinen Schülerausweis habe.
... Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis, ebenso kann die Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo als Nachweis ausreichen....
Zeugnis würde auch gehen.
Allerdings behaupte ich jetzt mal, dass man einem Grundschulkind ansieht, dass es noch zur Schule geht. Den Nachweis muss man eher erbringen, wenn man vom Alter her schon aus der Schule sein könnte.
Das hab ich auch schon gedacht. Ich wüsste nicht mal, dass es so was in der Grundschule überhaupt gibt 🤔. Vor allem, wie soll man in den Ferien zu einem kommen? Zumal Kinder mindestens bis 15 Jahre die Schule besuchen. Da hätte man das Alter von 5 Jahren gleich auf 15 Jahren in der Verordnung hoch setzen können.