2G-Plus Niedersachsen / Arbeitgeberbescheinigung über Testung zulässig!

Hallo an alle Niedersachsen hier im Forum,

wer es noch nicht wissen sollte, ihr MÜSST euch nicht in eine ellenlange Schlange eines Testzentrums anstellen, wenn euer Arbeitgeber euch eine Bescheinigung über die Durchführung eines Selbsttests unterzeichnet. Dieser ist genauso gültig und für 24 Std. überall zulässig wie ein Test vom Testzentrum.

Nachzulesen hier inkl. Downloadlink zur Bescheinigung:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/covid-19-testung-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-198180.html

LG & ein schönes Wochenende
Deichbrise

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So wird es hier ( Bayern) auch bei einigen AG gemacht, da man dort eh täglich testen muss wird das durch den AG bestätigt, spart viel Zeit

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Hallo 🤗
Das Problem ist dass es bei der AG Bescheinigung eine offiziell kontrollierbare Person sein muss. D.h. es kann nicht jeder AG so eine Bescheinigung ausstellen.
Wir sind gerade bei uns dabei zu prüfen wer auf unseren Betrieben geschult und als offizielle Person angegeben werden kann.
Die Betreiber entscheiden zudem was gilt und bei uns steht eindeutig "vom Testzentrum".
Aber vielleicht hilft es einigen trotzdem #winke

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Also es braucht definitiv eine geschulte Person. In unserem Betrieb mache ich das. Wenn ich vergleiche, wie ich teste (hinterer Nasenabstrich) und das Testzentrum (kurz vorne in die Nase) würde ich mal davon ausgehen, das meine etwas genauer sind. Deshalb regt es mich gerade auf, dass für BW in Restaurants jetzt 2G+ gemacht wird, denn solche Testungen kann man auch den Hasen geben...