Genesen 12/2020 und 1 x geimpft 12/2021 = Kein Zertifikat

Meine Frau ist 12/2020 erkrankt und demzufolge ist nur 1 Impfung nötig. Diese ist jetzt erfolgt, die Apotheke weigert sich aber, ein Impfzertifikat auszustellen.

Was kann man tun?

Im Impfausweis wurde von der Impfärztin 1) Genesen und 2) Impfung am xx vermerkt, also alles korrekt.

19

Ich antworte dir mal als Apothekerin. ;-)

Für deinen Fall relevant sei dürfte folgendes:
1. Für die Erstellung des Covid-19-Impfzertifikats für Genesene ist das Alter des PCR-Test Ergebnisses irrelevant (nicht zu verwechseln mit dem "reinen" Genesenenzertifikat ohne Impfung, hier darf das Ergebnis tatsächlich nur maximal 180 Tage alt sein)
- Es muss für die Erstellung des Zertifikats ein Nachweis über ein positives PCR Test Ergebnis vorliegen (von Labor, Arzt, Behörde z.B.) inkl. Testdatum

Deine Frau gilt also als vollständig geimpft.
Für die Apotheke ist aber wichtig, dass eine Bescheinigung vorliegt, die den positiven PCR Test bestätigt (es muss wirklich das Wort PCR vorkommen!) und das genaue Datum des Tests.

Dann kann ein Zertifikat ausgestellt werden.

1

Zu einer anderen Apotheke gehen.

Den Ausdruck vom Bund mitnehmen, wo die Regelungen enthalten sind.

2

Das war auch mein 1. Gedanke, wird sie dann nächste Woche versuchen.

5

Ich gehe übrigens davon aus, dass ihr den Genesenen Nachweis der Ärztin, die euch geimpft hat vorgezeigt habt?
So lief es bei uns im Impfzentrum zumindest immer.

weiteren Kommentar laden
3

Gibt es denn für das Genesen einen anderen Beweis als die Notiz im Impfpass?

Wir haben ein Zertifikat bekommen für den AK- Test bezw PCR Test und dann ein weiteres für die Impfung. Mit beiden gilt man als genesen, ein zertifikat alleine reicht nie.

4

Ich dachte man braucht den Nachweis über den positiven PCR Test.

7

Hat diese Regelung nicht auch Einschränkungen? Der Genesenenstatus gilt ja nur 6 Monate lang, dachte ich? #gruebel

8

Ja, zwischendurch war sie wohl Mal ohne Zertifikat unterwegs. Aber jetzt nach der Impfung hat sie den Impfschutz wie jeder andere auch. Es gibt keinen Maximalabstand zwischen der Erkrankung und der Impfung

10

Wenn der Genesenenstatus weg ist, gilt sie aber nicht mehr als genesen, sondern "neutral", also ungeimpft. Somit muss sie für ein Zertifikat natürlich zweimal geimpft werden wie alle anderen auch. Dieses "Genesene brauchen nur 1 Impfung für das Zertifikat" gilt doch nur für diese 6 Monate, in denen man als genesen gilt? Der Schutz verschwindet nun mal wie bei allen anderen auch, deshalb wird ja geboostert.
Aber ja, komplizierte Situation.

weitere Kommentare laden
18

da ist sie ein halbes Jahr zu spät dran. -- "genesen" gilt nur 6 Monate. -- danach ist man ungeimpft und die Regeln fürs Impfen sind dann eben, wie bei Ihr eingetragen. -- 1. Impfung. - ist schon richtig nach heutiger Regelung. (war wohl mal anders, aber das ist müssig - ist heute so, wie eingetragen).

23

Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen?

Die Impfärztin hat 1) Genesen 12/20 und 2) geimpft 12/21 ins Impfbuch eingetragen! Und so ist es auch korrekt.

22

Ich habe nach Vorlage des PCR-Testergebnisses und Impfung das EU-Genesenenzertifikat sowie das Impfzertifikat von der Ärztin, die mich geimpft hat, erhalten. Beide QR-Codes habe ich dann in der App hochgeladen. Im Ausweis hat sie es handschriftlich vermerkt. Wir haben uns damals selber drum gekümmert, die PCR-Ergebnisse vom Gesundheitsamt zu bekommen. Vielleicht da nochmal nachhaken, aber ist natürlich auch lange her.

25

Sie braucht entweder den positiven PCR-Test oder das Genesenen-Zertifikat.
Vermerk im impfausweis reicht dazu nicht.

Hat sie das nicht? Dann wäre ich auch stutzig.

28

So, abschließende Antwort:

In der nächsten Apotheke wurde das Zertifikat anstandslos erstellt.

Da war sie wohl beim 1. Versuch an etwas unfähige Leute geraten, die vor sich selbst Angst hatten.