Lohnfortzahlung Corona positiv (ungeimpft)

Hallo ihr Lieben
Vllt hatte ja von euch schon mal jemand den Fall . Mein Mann ( im Homeoffice) war Anfang November positiv und hat drei Tage nicht gearbeitet. Damals hatten wir extra noch beim Hausarzt wegen einer AU angerufen aber die meinten , es wird keine ausgestellt weil man ja das Schreiben vom Gesundheitsamt hat und dies ist ausreichend für den Arbeitgeber.
Jetzt hat der Arbeitgeber ihm die drei Tage Lohn abgezogen weil er nicht geimpft war und auch keine Au hatte.
Hat hier vllt jemand Erfahrung mit so einem Fall ? Wie kann man hier vorgehen.
Er war ja selbst positiv und keine Kontaktperson.
Viele Grüße

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Das ist korrekt so. Seit dem 01.11.2021 gibt es keine Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn eine Quarantäne durch empfohlene prophylaktische Massnahmen (in diesem Fall 'Impfung') hätte vermieden werden können. Eine AU bekommt man, wenn man symptomatisch erkrankt ist - nicht weil man 'nur' infiziert ist. Dann gibt es auch weiterhin die Lohnfortzahlung.
Wobei Dein Mann eh hätte weiterarbeiten müssen, da Homeoffice.

Grüsse
BiDi

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Dein Mann war doch positiv, damit hat er den gleichen Anspruch wie bei jeder anderen Erkrankung unabhängig von irgendeiner Impfung.
Dieses neue Gesetz gilt nur für nichterkrankte Kontaktpersonen.

So weit ich weiß reicht das Schreiben vom Gesundheitsamt, aber das kann natürich wieder überall anders sein.

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Er hätte doch arbeiten können, war ja im Ho!

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Ja, aber er war doch krank, oder nicht? Oder war er einer der Glückspilze, die absolut nichts merken?

Wenn er selbst positiv war, spielt es keine Rolle, ob geimpft oder ungeimpft, die werden alle gleich behandelt. Da kann man ja auch nicht beweisen, ob die Quarantäne vermeidbar gewesen wäre,
Bei Quarantäne als Verdachtsperson sieht das anders aus.

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Also Kontaktperson in vorsorglichen Quarantäne und ungeimpft - keine Lohnfortzahlung
Als "krank" positiv getesteter spielt das geimpft/ungeimpft dann keine rolle - normale Lohnfortzahlung.

Nochmal mit Nachdruck mit dem Arbeitgeber reden und sich eine schriftliche Stellungnahme vom Gesundheitsamt geben lassen - jedes lokale hat eine Email Adresse und beantworten solche Anfragen binnen 48 Stunden meinen Erfahrung nach. Mit dem Zettel dann nochmal zum Arbeitgeber.

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Ja genau , so steht es eigentlich auf der Seite der Bundesregierung.
Leider sieht der Arbeitgeber das nicht so wegen Paragraf 56 „wenn eine Krankheit durch eine Impfung verhindert werden kann..“
Inzwischen wissen wir ja alle das eine Impfung nicht vor einer Infektion schützt. Trotzdem zählt für den Arbeitgeber nur die Tatsache das er ungeimpft war . Leider bekommt man bei allen Anlaufstellen sehr schwammige Aussagen , dass macht es sehr schwierig 😞

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Ich glaube, das Problem ist, dass er im Homeoffice arbeitet. Damit betrifft eine Quarantäne seine Arbeitsleistung nicht, er ist ja im Homeoffice genauso isoliert wie im Rest der Wohnung auch.
Du schreibst an keiner Stelle, warum Dein Mann nicht im Homeoffice gearbeitet hat.

LG

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Da er positiv ist, ist er krank und bekommt Lohnfortzahlung. Er musst sich ja in Isolation begeben. Wäre es nur Quarantäne, weil er Kontaktperson ist, dann hätte der Arbeitgeber richtig gehandelt.

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"Da er positiv ist, ist er krank"
Das stimmt nicht, solange er keine oder nur sehr leichte Symptome entwickelt. Und da der Mann im Home-Office tätig war, hätte er mit leichten Symptomen durchaus arbeiten können. Wenn er aufgrund seiner Symptome nicht hätte arbeiten können, hätte der Arzt ihn krank schreiben müssen.
LG

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Ja scheint so . Wir wollten damals eine AU vom Hausarzt holen aber die meinten es sei nicht notwendig, wir haben ja das Schreiben vom Gesundheitsamt. Leider kann eine au rückwirkend nicht ausgestellt werden und jetzt scheint es so , als müssten wir die Situation so hinnehmen. Schade das wir diesbezüglich nicht richtig vom Gesundheitsamt und Hausarzt informiert worden sind .. jetzt haben wir die finanziellen Einbußen

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Infiziert bedeutet NICHT automatisch arbeitsunfähig. Bei asymptotischen Corona-Verläufen ist man trotz Infektion durchaus arbeitsfähig - man merkt ja nix. Hat man zusätzlich Symptome gibt es eine AU, hat man keine gibt es auch keine AU.
Das Infektionsschutzgesetz unterscheidet nicht, ob man als Kontaktperson oder Infizierter in Quarantäne ist.

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"Das Infektionsschutzgesetz unterscheidet nicht, ob man als Kontaktperson oder Infizierter in Quarantäne ist."

Oh doch!
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf
S. 5, vorletzter Absatz:
"Erfolgt die Absonderung wegen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion, kann ggf. nicht angenommen werden, dass eine Schutzimpfung die Infektion verhindert hätte. "
Da man sich trotz Impfung infizieren kann, kann nie sicher gesagt werden, dass die Person sich mit Impfung nicht infiziert hätte, und somit hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung.

LG

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Danke, das hatte ich überlesen.

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Hallo!

Da Dein Mann im Homeoffice arbeitet, ist seine Arbeitsleistung von einer Quarantäne nicht betroffen, im HO kann er ja arbeiten, ohne die Wohnung zu verlassen. Von daher hat er auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er seiner Arbeit nicht nachkommt. Anders ist es, wenn er tatsächlich krank war und nicht arbeiten konnte. Dann hätte ihn der Arzt aber krank schreiben müssen.

LG

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Seh ich genauso...

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wenn er krank war, hätte er eine AU bekommen, wenn er die nicht hatte, gibt es keinen Gehalt.
das Schreiben vom Gesundheitsamt sagt nicht, dass man krank ist,sondern nur den Status positiv
Positiv zu sein bedeutet nicht , krank zu sein!
Ungeimpft positiv gibt es kein Geld! Rechtlich ganz klar geregelt

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Die Aussage vom Hausarzt klingt einfach falsch. Wenn man einfach nur in Quarantäne ist, kann man ja im Home-Office arbeiten egal ob nun selbst infiziert oder wegen jemand anderen und das auch unabhängig vom Impfstatus. Nur wenn man wirklich krank ist, kann man halt nicht arbeiten und dann braucht man eine AU.
Ich würde auch nicht erwartet, dass ich geimpft eine Lohnfortzahlung bekomme, wenn ich normaler auch im Home-Office arbeite und keine AU habe. Also abgesehen von den Tagen, die man sich ohne AU krankmelden darf.