Mein Chef steigt auch nicht mehr durch und der hatte bis jetzt immer den Durchblick.
In der Schule häufen sich die positiven PCR Tests. Bisher blieb unsere Schule verschont...alle paar Wochen war es mal ein Kind und gut. Aber jetzt trifft es die Schule mit voller Wucht.
Wie ist das,wenn meine 10 jährige (bekommt Morgen ihre zweite Impfung) Corona bekommt?
Ich bin dreifach geboostert und teste mich zusätzlich 3x die Woche auf Arbeit (Kundenverkehr).
Kann/Muss ich mit in Quarantäne oder kann/ muss ich Arbeiten gehen,wenn meine Tests (dann jeden Tag) negativ sind?
Wie ist die Verordnung derzeit,damit man sein Gehalt weiterhin bekommt?
BW - Coronaverordnung. Ich blicke es nicht mehr...
Ich meine bei Kindern unter 12 kannst du bezahlt mit in Quarantäne, bzw. Home office, wenn möglich, machen.
Wenn deine Tochter selbst Corona hat, kannst du deine Kinderkranktage nehmen. Falls die als Kontaktperson in Quarantäne ist, liegt es an deinem Arbeitgeber, ob er dir freigibt. So ist es jedenfalls bei mir als Lehrerin. In Quarantäne ist dein Kind ja nicht krank, also keine Kinderkranktage.
Und wenn das Kind erst 2 ist, was mache ich dann?
Kein Angriff an dich 😅 nur rein aus Interesse. Das kleinkind kann ja schlecht alleine zuhause bleiben 🙈
Bei uns hieß es, dass man sich eine andere Betreuungsperson für das Kind suchen soll. Als Lehrerin hast du ja auch keinen frei verfügbaren Urlaub, den man nehmen kann. Bei einer Kollegin hieß es, dass sie doch bestimmt eine geimpfte Oma als Betreuungsperson zur Verfügung hat. Keine Ahnung, was man machen kann. Aber wenn sie dir nicht frei geben, da es z. B. keine Vertretung für dich gibt, musst du zum Dienst erscheinen.
In RLP müsstest Du nicht in Quarantäne, wenn Du keine Symptome hast. Es sei denn, Deine Tochter hat eine Virusvariante wie Omikron. Da ist die Wahrscheinlichkeit leider hoch.
Ob dein AG Dich aber vor Ort haben möchte, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Da Deine Tochter unter 12 Jahre ist, stehen Dir ja auch die Kinderkranktage zu.
Sollte sie Kontakperson sein, gilt sie ab den 14 Tagen nach der 2. Impfung bis 3 Monate danach wie geboostert und muss nur bei einer Virusvariante und Symptome in Quarantäne.
Freitesten ohne Symptome ist nach 7 Tagen möglich.
Hi,
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-passt-regelungen-der-corona-verordnung-erneut-an/
Das sind die aktuellen Bestimmungen.
vlg tina