Ausnahme Impfpflicht Pflegekräfte mit privatrechtlichen Verträgen

Kennt jemand die aktuelle Gesetzeslage bzgl. privater Pflege? Ich finde im Netz nur, dass ausländische Pflegekräfte, die über privatrechtliche Verträge zwischen Firmen im Ausland und Vermittlerdienste in Deutschland vermittelt werden (z. B. die 24-Stunden-Pflege aus Osteuropa), von der Impfpflicht ausgeschlossen sind. Gilt diese Regelung auch für deutsche Pflegekräfte, die einen privaten Vertrag mit dem zu pflegenden Menschen abschließen? Leider finde ich nichts aussagekräftiges! Wenn möglich mit Quellenangabe. Danke!

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Nein, für deutsche Pflegekräfte gibt es keine Ausnahmen. Es heißt ja, wer mit Patienten in Kontakt ist etc.
Zumal ich mir vorstellen könnte, das sich die meisten Menschen keine ungeimpften ins Haus holen.

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Nochmal generell zur berufsbezogenen Impfpflicht:

der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis Tag X den Impfnachweis seiner Angestellten einzufordern.
Liegt dieser bis dahin nicht vor, muss der AG dies dem Gesundheitsamt melden. Dieses entscheidet dann, ob der Arbeitgeber weiterhin zur Arbeit darf (was wohl der Fall sein wird, wenn aufgrund Personalmangels das System zusammenbricht) oder ein Betretungsverbot der Arbeitsstätte bekommt.
Es bedeutet NICHT, dass du nicht mehr arbeiten darfst, wie gesagt, das Gesundheitsamt gibt die Anweisung und ich glaube kaum, dass die die Leute nicht mehr arbeiten lassen, wenn nicht direkt die Stelle neu belegt werden kann.

Nur bei Neuanstellung ab dem 15.3.22 muss die Impfung nachgewiesen werden. Bei Arbeitsveträgen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, läuft es wie oben genannt.

Ich kenne übrigens einige Leute, die eine Pflegekraft zuhause haben. Denen ist der Impfstatus sowas von wurscht. Die wollen einfach nur jemanden haben, der sich kümmert. Was wäre auch die Alternative?

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Nun ja. Wenn das Heim aber sagt, wir bekommen es mit Überstunden etc geregelt, was dann? Und wer haftet, wenn eine ungeimpfte das Virus einschleppt? Das muss auch alles geklärt werden.

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Wer haftet denn dann wenn eine geimpfte Person das Virus "einschleppt"?
Andere anstecken kann man ungeimpft und geimpft. Das sollte spätestens jetzt, wo sich so viele Geimpfte gegenseitig anstecken klar sein...
Die Frage wird sich daher kaum stellen.

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Zum Verständnis, ich bin genauestens über die Änderung des IfSGes informiert, meine Frage bezieht sich in Bezug auf folgenden Link auf die private Pflege! https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Kritik-an-fehlender-Impfpflicht-fuer-private-Pflegekraefte,impfpflicht218.html

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An deiner Stelle würde ich mich tatsächlich mal anwaltlich beraten lassen, wie das ist.

Laut Artikeln von heute (Focus z.b.) wird aber die Impflicht für das Pflegepersonal erst mal wahrscheinlich eh schon wieder nach hinten verschoben, weil die Angst vor Personalmangel bei einigen Bundesländern zu groß ist... Ich frage mich, ob das nicht eher unter Druck setzen ist und sie sowieso nie wirklich ernsthaft zu Stande kommt...