Quarantäne Regeln NRW

So, jetzt hat es unseren doppelt geimpften Mittleren erwischt, er hat Freitag in der Schule einen positiven Selbsttest und der PCR Test ist auch positiv. Wir Eltern und der große Bruder sind geboostert, also keine Quarantäne.
Der kleine Bruder ist erst einmal geimpft, also 5 Tage in Quarantäne...er darf sich also am Mittwoch per Schnelltest freitesten. In der Verordnung von NRW steht, dass sich Schulkinder generell nach 5 Tagen freitesten dürfen, also nicht nur die Kontaktpersonen? Könnte sich dann mein Mittlerer auch am Mittwoch freitesten oder geht das erst nach 7 Tagen?
Die Schule vom Mittleren verlangt einen negativen PCR Test für einen Schulbesuch, das widerspricht aber der aktuellen Verordnung von NRW und der Hausarzt ziert sich wegen eines erneuten PCR Tests...
Aber die Schule pocht auf den Test #zitter

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Lt Info unserer Stadt können sich Infizierte frühestens am siebten Tag freitesten, wenn sie symptomlos sind.
Dies geht über PCR-Test oder Schnelltest in einem Testzentrum.
Inwiefern eine Schule über ein Hausrecht anderes einfordern kann, kann ich dir leider nicht sagen.

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Er könnte sich am 7. freitesten und bei uns muss man den PCR Test dann selber bezahlen.
Will die Schule auch einen Test wenn er die volle Zeit in Quarantäne bleibt? Mit den Kosten und der Zeit die man mittlerweile Teilweise warten muss lohnt sich das Freitesten nicht wirklich.

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Hier durfte sich ein nichtgeimpftes Kind mit infiziertem Elternteil nach 5 Tagen freitesten.

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Ja das ist leider erlaubt. Hier gehts doch um den mittleren? Der ist positiv.

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In der Verordnung steht bei Infizierten keine Sonderregel für Schulkinder. Nur bei bei Haushaltsangehörigen, §15.

§14: Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest). Die Isolierung ist fortzusetzen, wenn und solange zu diesem Zeitpunkt noch Symptome vorliegen. Die Isolierung kann von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, vorzeitig beendet werden, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis
eines PCR-Tests oder ein PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder eines Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am siebten Tag der Isolierung vorgenommen wurde. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist zur Beendigung immer ein negativer PCR-Testnachweis oder der Nachweis eines PCR-Tests mit einem CT-Wert über 30 erforderlich.

10 Tage Quarantäne. Keine Möglichkeit der Freitestung.

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Hi, danke für Eure Antworten. Nun ist auch der Kleine positiv....er war erst einmal geimpft und hätte am Donnerstag die 2. Impfung bekommen.
Ich habe mit der Schule telefoniert, beide können sich nach 7 Tagen per Bürgertest freitesten. Wenigstens nicht noch ein 2. PCR Test. Nach 10 Tagen wäre kein Test mehr nötig.