Kann Arzt negativen Test fordern, bevor AU ausgestellt wird?

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand helfen..
Ich bin aktuell erkältet (mehrere Corona-Selbsttest negativ und bin genesen+ 3fach geimpft) und falls es bis morgen früh nicht wieder gut genug ist, bräuchte ich eine AU.
Soweit so gut aber das letzte mal, als ich eine brauchte (Frühjahr 2021) wollte meine Hausärztin erst eine Ausstellen, wenn man ein negatives Zertifikat einer Schnellteststelle mitbringt. Damals war es so, dass mit Symptomen im Testzentrum aber eigentlich nur PCR Tests gemacht wurden... Ich konnte die nette Dame dort überzeugen nur einen Schnelltest zu machen und entsprechend danach auch eine AU bei meiner Ärztin abholen. Nun sind inzwischen aber Schnelltests ja auch kostenpflichtig (knapp 15€ an unsrer Teststelle hier) und ich möchte natürlich keine 15€ zahlen, um eine AU bekommen zu können.
Daher meine Frage: Darf meine Ärztin überhaupt ein solches Zertifikat verlangen, bevor man eine AU bekommt?
Ihre Begründung damals war, dass es ja keine AU bräuchte, wenn man positiv ist und also eh einen Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt bekommt.

Danke schonmal

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Bei uns war es immer so, dass sobald Verdacht auf Covid bestand, keine AU ausgestellt wurde. Denn wenn es Covid ist, gibt es keine AU sondern Quarantäne

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Schnelltests sind doch wieder kostenlos? Oder gibt es da eine neue Regel?

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So? Also ich hatte vorhin hier bei der Teststelle geguckt, wo man online die Termine bucht und da standen diese 15€...Aber vllt war da was veraltet

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Ein Arzt darf hier in Bayern überhaupt keinen Test oder Impfstatus erfragen. Er muss jeden Patienten gleich behandeln. Das ist die offizielle Angabe der KV Bayern.

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Hat ein Arzt in Bayern kein Hausrecht?

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Nein ! Da gibt es eine Rechtssprechung und eine klare Anweisung der KV
Bin Geschäftsführerin einer Arztpraxis...

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Schnelltests kosten nichts und eine AU wird doch am Telefon ausgestellt. Wo liegt das Problem?

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Dass die Tests wieder kostenlos sind hatte sich mir vorhin nicht erschlossen.... Scheint aber ja zu stimmen.
Das Problem bzgl der AU war, dass man die bei meiner Ärztin (wenn auch telefonisch geklärt ist, dass man eine bekommt) erst ausgehändigt bekommt, wenn ein Testzertifikat vorgelegt wird.
Aber wenn die Tests doch kostenlos sind, kann ich morgen ja einen machen bevor ich die AU bei meiner Ärztin abhole

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In Deutschland sind Schnelltests generell kostenlos.
Wenn die Teststelle dafür Geld verlangt, bitte bei entsprechender Stelle melden. Das ist nicht rechtens.

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Ich habe da nochmal nachgefragt...es war nur sehr missverständlich formuliert auf deren homepage

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Als ich über den Arzt in Quarantäne kam
- wurde beim Arzt getestet (separater Eingang)
- untersucht (ob / was hinter den Symptomen steckt; bakterieller Infekt etc.)
- eine AU ausgestellt. Mit den Symptomen war ich offensichtlich nicht arbeitsfähig; Testergebnis lag noch nicht vor. Quarantäne war es trotzdem bis zum Ergebnis (ggf. länger, wenn positiv).

Allerdings war ich davor bei einer Ärztin (andere Praxis), die mir riet, ich solle bei Krankheit kündigen und zum Arbeitsamt gehen. AU sei immer so anstrengend mit der Krankenkasse. Wenn ich wegen massiven Symptomen nicht arbeiten könnte, würde das Amt das ja schon selbst rausfinden und mich weiter schicken :-[
Statt zum Amt, hab ich in eine andere Arztpraxis gewechselt. Von dort aus wurde ich immerhin ins Krankenhaus überwiesen.

So gesehen wundert mich die Info, die du erhalten hast nicht.
Glauben würde ich es trotzdem nicht.


Testet die Arztpraxis gar nicht?
Wirst du wenigstens untersucht? (Es kann ja auch ein bakterieller Infekt oder was anderes sein?)
Was wird dir gesagt, wenn du beim Termin ausmachen schon fragst, ob du einen negativen Test mitbringen sollst?

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😱😱😱😱😱
Sag mir bitte, dass Du scherzt? Das kann doch gar nicht wahr sein. Bitte😰

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Leider nein :-[
Wie sagt man so (un:-[)schön: schwarze Schafe gibt es überall.

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"Ihre Begründung damals war, dass es ja keine AU bräuchte, wenn man positiv ist und also eh einen Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt bekommt."

Und genau diese Begründung gilt nicht mehr. Seit kurzem ist - wegen der vielen Geimpften und der Omikron-Variante und damit den vielen symptomfreien Verläufen- ein positiver Corona-Test bzw. die Anordnung des Gesundheitsamts NICHT mehr automatisch einer AU gleichzusetzen.

Theoretisch kann man ja einem Infizierter ohne Symptome genauso Homeoffice zumuten wie einem "nur" in Kontaktquarantäne sitzendem.

Seit ein paar Wochen MUSS man sich also auch als Infizierter zusätzlich eine AU ausstellen lassen, wenn man sichergehen will, dass man auch eine Lohnfortzahlung bekommt.

Daher ist die -an sich schon sehr fragwürdige - Vorgehensweise deiner Ärztin jetzt ohnehin hinfällig. 🙂

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Quelle u.a. hier:

https://www.merkur.de/leben/karriere/arbeiten-in-quarantaene-corona-covid-19-home-office-krankschreibung-arbeitsrecht-zr-90108931.html

"Ob Sie in Quarantäne arbeiten müssen oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob Sie Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigen. Wer Anzeichen für eine Corona-Erkrankung wie Husten, Fieber oder leichte Halsschmerzen verspürt, den darf der Arzt laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) krankschreiben. Ein positiver Corona-Test genügt nicht. "

Ich hab das aber nicht "ergoogelt", sondern das wurde uns vom Verband und mehreren speziellen Beratern so mitgeteilt. Symptomfrei infiziert gilt wie "in Kontaktquarantäne" (also keine Krankschreibung, Pflicht zur Leistungserbringung sofern möglich, z.b. über Homeoffice). Bei Symptomen muss eine AU vorgelegt werden.

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Danke! Dann müsste ich also eigentlich einfach eine AU bekommen können.

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Die App Teleclinic kann ich dir empfehlen - online Sprechstunden, zwischen 6 und 23 Uhr auch kostenlos für Kassenpatienten, die AU gibt es digital.

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Ist definitiv kostenlos in Bayern. Läuft unter Bürgertest.
Ob du das wirklich "brauchst" musst du bei deiner Ärztin direkt fragen.

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Verstehe ich nicht. Eigentlich ist das doch ganz einfach. AU heißt Arbeitsunfähigkeit.

Wenn ich also Magen-Darm habe, bin ich arbeitsunfähig. Genauso, wenn ich eine Mittelohrentzündung habe.

Wenn ich den Fuß gebrochen habe und im Home Office arbeiten kann, bin ich nicht arbeitsunfähig (Schmerzen mal außen vor). Wenn ich den Fuß gebrochen habe und auf dem Bau arbeite oder Kellnerin bin, kann ich nicht arbeiten und bin arbeitsunfähig.

Wenn ich COVID ohne Symptome habe, bin ich arbeitsfähig und wenn ich nicht geimpft bin und nicht im Home Office arbeiten kann, bekomme ich keine AU vom Arzt und kein Gehalt.

Wenn ich COVID-19 mit Symptomen habe, bekomme ich eine AU. Unabhängig, ob geimpft oder nicht.

Deine Ärztin soll Dir eine AU ausstellen und zuschicken. Geht doch weiter per Telefon. Du bist nicht arbeitsfähig. Egal ob COVID, Mandelentzündung oder grippaler Infekt.

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Ach so und bei uns steht teils an den Praxistüren, dass Begleitpersonen einen negativen Test brauchen. Patienten nicht.

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Ja, so sehe ich das ja eigentlich auch, aber das letzte mal war es eben so ein Aufstand, obwohl ich eben einfach einen krippalen Infekt hatte.