Darf Kind nach Infektion fremdbetreut werden,wenn Eltern positiv sind?

Kurze Frage,
Meine Tochter wurde positiv getestet und war in Isolation/ Quarantäne.
Nur konnte sie sich donnerstag freitesten,ist Symptomfrei.
Meine Schwiegermutter wohnt mit im Haus und hatte es vor 3 Wochen auch,ist also genesen.
Darf meine Tochter theoretisch von ihr betreut werden,auch wenn wir jetzt positiv sind?
Und wie sieht es mit kiga aus?
Darf sie gehen,wenn sie nicht von uns gebracht wird sondern von meiner Schwiegermutter?
Der Kindergarten selbst war recht entspannt und sagt ja,hatte aber keine Quelle.
Hatte jemand solch ein Fall schon mal?

Vielen Dank und beste Grüße!

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Wenn ihr positiv seid, dann ist deine Tochter direkt wieder in Quarantäne. Sie gilt erst nach 28 Tage als genesen und muss dann nicht mehr in Quarantäne als K1, vorher aber schon. Sie darf weder von Oma betreut werden, noch in den Kindergarten gehen. Sie muss zuhause bleiben bis ihr negativ seid.

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Außer natürlich deine Tochter ist ü5 und bereits geimpft? Dann kannst du alles vergessen was ich gesagt habe :-D

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Hallo, ist das wirklich noch so? Möchte nichts gegenteiliges behaupten.
Bei uns gibt es nämlich eine Familie im Ort, die Eltern positiv, das Kind hat nichts bekommen. Obwohl Eltern in Quarantäne, haben sie das Kind nach paar Tagen frei getestet und durfte im Kinderturnen mitmachen. Wurde von Oma gebracht. Die Mama hat mir geschrieben, dass das rechtens ist und Kindergartenkinder nach 5 Tagen sich frei testen dürfen.
Grüße

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Ja, sie darf wieder gehen. Da sie positiv war und jetzt frisch genesen ist, ist die aktuelle Infektion der Eltern irrelevant. Ihre Quarantäne verlängert sich dadurch nicht.

Bei uns in der Kita ist ein Kind, dessen Mutter positiv ist. 7 Tagen nach deren positiven Test, durfte sich der Junge freitesten. War negativ, jetzt macht die Oma die Eingewöhnung. Direkt an Tag 7 war er wieder da. Mein Kind lasse ich jetzt erstmal daheim, danke dafür.

Da deine Tochter aber bereits positiv war und genesen ist, ist das ja eine ganz andere Situation.

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Nein. Sie ist gerade nicht genesen. Der Genesenenzustand - als Ausnahmegrund für die Nicht-Quarantäne gibt es erst ab dem 28. Tag der Infektion. Damit gilr das Gesetz. Während sie positiv ist, gilt Isolation. Nach dem Freitesten und Rückkehr in den Haushalt Quarantäne.

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Der Genesenenstatus ist auch nicht der Ausnahmegrund. Du kannst dich freitesten und dann normal in Schule oder Kindergarten gehen. Nur weil Haushaltsangehöriger noch positiv sind, verlängert sich deine Quarantäne nicht. Diese Freitesterei mit zertifiziertem Schnelltest ist meiner Meinung nach ein Unding, aber darum geht es ja nicht.

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Wir kommen aus NRW

meine Tochter und ich waren beide Infiziert... In der Apotheke wo ich meine Teste gemacht habe... haben die gesagt das meine Tochter nicht in Quarantäne müsste wenn mein Mann sich bei uns angesteckt hätte... da sie frisch genesen sei,

Die Schule sagte auch das sie nicht noch mal in Quarantäne müsste

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In NRW gilt:
Haushaltsangehörige infizierter Personen gehen in Quarantäne.

Ausnahme:
Vollständig geimpfte Personen und Genesene.
Als Genesen gilt man ab 28. Tag nach positivem Test.

Wenn die Schüler geimpft sind, dann gehen sie nicht in Quarantäne. Ein Kitakind < 5 Jahre ist vermutlich nicht geimpft und geht dann in Quarantäne.

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das steht in der Verordung von Kreis Wesel

(5) Treten in einem Haushalt eines Falles während der Quarantänezeit der Haushaltsangehörigen Folgefälle auf, so verlängert sich die Quarantänedauer für die übrigen Haushaltsmitglieder nicht über zehn Tage hinaus.

so wurde mir das auch im Testzentrum gesagt... wenn alle an unterschiedlichen Tagen erkranken muß meine Tochter nicht in Quarantäne bleiben

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Hallo,

das scheint wieder mal von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein.

Wir (Bayern) sind seit 20.1. in Quarantäne/Isolation und werden das bis mindestens 20.2. bleiben. Wir sind sieben Personen im Haushalt und haben gerade heute wieder eine Isolationsanordnung vom Gesundheitsamt bekommen. Da steht eindeutig drin, dass man erst nach 28 Tagen als genesen zählt und vorher auch nach überstandener Infektion und Isolation wieder in Quarantäne muss.

Bei der Schwiegermutter im gleichen Haus wäre ich entspannt. In den KiGa/Schule würde ich hier keins schicken.

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Die Tochter ist doch genesen und das weniger als 3 monate. Somit ist sie nicht in Quarantäne und darf auch in den Kindergarten.

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Nein, sie gilt noch nicht als genesen. Auch wenn sie es ist. Nein, die Logik verstehe ich auch nicht #rofl

Fakt ist, dass man erst ab dem 29. Tag nach positivem Test als genesen gilt. Davor muss man genauso in Quarantäne wie man es ohne vorherige Infektion müsste.

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Der Körper brauch wohl 2-4 Wochen ab Infektion um Antikörper zu bilden, das ist bei jedem Menschen unterschiedlich. Daher hat man sich auf die 28 Tage geeinigt. Hab ich vorhin grad gegoogelt.