Schultestungen NRW

Hallo!

Immunisierte Kinder müssen in NRW ja nicht mehr an den Schultestungen teilnehmen.
Wer gilt bei euch als Immunisiert? Geboosterte? Genesene? Doppelt geimpfte?

Mich würde interessieren, wie das an Euren weiterführenden Schulen gelöst wird.

Viele Grüße

Jule

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In unserer Schule müssen sich nicht mehr Testen,,, nach Genesenenstatus... also ab Tag 28 und doppelt geimpfte

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unsere weiterführende Schule übergeht diese Empfehlung und stellt es zwar "frei", dass die geimpften+geboosterten sich bitte "freiwillig" mit testen "sollten", der erhobene Zeigefinger und die Lehrer vor Ort sind aber so angewiesen und strikt, dass sich in unserer Schule aufgrund dieses ausgeübten Drucks JEDER testet. jeden Tag.

Wenn man sieht, wie viele geimpfte und geboosterte gerade krank werden, vielleicht auch kein Fehler, um noch grössere Wellen zu verhindern....

Tatsächlich hat die Schule Hausrecht und kann hier ihre eigenen Regeln aufstellen. -- von demher bringt dir im Forum fragen nix. -- Das was Euer Rektor beschliesst, das zählt.

Bei uns dürfen geboosterte Schüler auch das Haus nicht betreten, wenn im Haushalt ein positiver Fall ist. - Vom Gesetz her hätten die Kinder EIN RECHT darauf, am Unterricht teilzunehmen, ... genau deswegen hat man sie ja auch u.a. impfen lassen... tja.... bringt auch nix, wenn der der Rektor diese strenge Linie fährt....

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Hallo!

Danke für Deine Antwort. Mich hat einfach nur interessiert; wie die neuen Regeln praktisch umgesetzt werden. Insofern ist jede Antwort für mich interessant. In einem Punkt möchte ich dir jedoch widersprechen. Es zählt natürlich, was das Schulministerium beschließt, nicht was der Schulleitung gefällt.

Viele Grüße Jule

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Das ist falsch. Die Schule kann hier keine beliebigen grundrechtseinschränkenden Regeln mit dem Verweis aufs Hausrecht festgelegten

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https://www.schulministerium.nrw/testverfahren-einsatz-von-corona-tests-schulen

Auszug daraus:
Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (dies kann durch Vorlage des Impfausweises oder eines Genesenennachweises  i.S.d. § 2 Nr. 3 und 5  COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erfolgen).


LG!

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Genesene von Tag 28-90, doppelt geimpfte ab 15 Tage nach der zweiten impfung bis Tag 90, geimpft + genesen und geboosterte.

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Das ist falsch. Doppelt geimpft ist aktuell befreit, egal, wie lange die zweite Impfung her ist. Die 90 Tage Regelung gilt für 2G+, das sind Schulen nicht

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So steht es in den Schulmails der Weiterführenden und der Grundschule und so wird es auch umgesetzt.

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Man muss die 3G Regel erfüllen.
Also entweder doppelt geimpft (Booster nicht erforderlich) ohne zeitlichen Rahmen oder genesen im Zeitraum vom 28.-90. Tag nach dem positiven Test.

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Hallo Euch allen! Danke für Eure Antworten!