Hallo,
leider habe ich mich letzten Donnerstag bei der Arbeit positiv getestet. Ich bin sofort nach Hause und habe PCR veranlasst. Desweiteren musste noch einiges andere geregelt werden, denn eigentllich wollten wir über Ostern zu den Schwiegereltern, die 500km entfernt wohnen, fahren. Leider habe ich vergessen, meinen Hausarzt gleich anzurufen. Das habe ich nun direkt nach den Feiertagen nachgeholt, aber die Krankschreibung gibt es erst ab Dienstag, trotz PCR-Bestätigung von Donnerstag. Ich kann nicht im Homeofffice arbeiten. Kann das nun ein Problem mit meinem Arbeitgeber geben, weil mir ein Tag in der Krankschreibung fehlt. Ich bin Lehrerin. Meine SL meinte, Ärzte würden das rückwirkend ausstellen.
LG
Krankschreibung wegen Corona
Im Grunde brauchst Du keine AU - Du bekommst vom Gesundheitsamt ja dann noch einen Quarantänebescheid, den legst Du dem Arbeitgeber vor☺️
Hast du nicht jetzt sowieso Osterferien?
Ich habe leider keinen Quarantänebescheid bekommen, da bei uns das GA völlig überlastet ist. Musste eine Krankschreibung vom Arzt nachreichen. Aber vielleicht kannst du den PCR test einreichen, da ist ja auch ein Datum drauf?
Reiche den Quarantänebescheid ein, dein AG wird das zwar hassen weil es wohl viel mehr Aufwand ist wie eine Krankmeldung aber da muss er halt durch 😎
Hast du denn Symptome, die eine AU rechtfertigen?
Die Erkrankung an sich rechtfertigt keine AU, da reicht die Anordnung zur Absonderung und ggf. der PCR Test.
Bist du ungeimpft, gibt's halt kein Geld für die Zeit 🤷🏻♀️
Kein Geld gilt doch nur, wenn sich die Quarantäne hätte vermeiden lassen. Als Infizierter kann man die Isolation doch gar nicht umgehen - da muss man sich absondern egal ob geimpft oder nicht.
Oder hat sich da schon wieder was geändert?
Blödsinn! Sie ist infiziert, also ist es völlig egal ob sie geimpft ist oder nicht!
Dank euch, wenn der Isolationsbescheid reicht, ist doch gut. Dann gibt es keine Probleme.
Donnerstag früh hatte ich natürlich noch keine Symptome, sonst wäre ich ja auch nicht zur Arbeit gefahren. Nach dem Test ging es nur gleich wieder nach Hause. Die Symptome begannen erst später.
Ich bin dreimal geimpft, aber soweit ich weiß, spielt das bei Eigeninfektion keine Rolle.
Leider habe ich keine Ferien und ich kann auch keinen Fernunterricht anbieten. Ich bin Sonderpädagogin in der Inklusion und kümmere mich gerade um die, die das mit dem Untericht in nicht so selbstständig hinbekommen. Ich war selbst den ganzen Lockdown in der Schule vor Ort tätig.
Hallo,
Also geht es eigentlich nur um den Donnerstag, der nicht durch eine Krankschreibung abgedeckt ist, oder?
Man kann sich ja bis zu drei Tage ohne AU krank melden… verstehe auch nicht, dass die SL da was haben möchte. Bei uns reicht der positive PCR Test Bescheid- auf meine Quarantäne Bescheinigung warte ich seit drei Wochen 🤷♀️
Gute Besserung und noch bessere Nerven!
"Man kann sich ja bis zu drei Tage ohne AU krank melden"
Das stimmt so pauschal nicht. Der Arbeitgeber kann die AU auch ab dem ersten Krankheitstag verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)).
Das passiert meist dann, wenn zu viele immer mal wieder 1-2 Tage krank machen. Außerdem zahlt der AG typischerweise Umlage an die Krankenkassen und erhält daraus eine Erstattung für das gezahlte Entgelt im Krankheitsfall - ab dem ersten Tag der Krankschreibung. Da geht es schlicht um bares Geld und ich kann mir schon vorstellen, dass der ein oder andere AG gerne die komplette Zeit eine AU vorgelegt bekommen möchte. Besonders wenn man weiß, wie aufwendig und langwierig die Erstattung über die "Quarantäne" ist.
Eine Freundin von mir arbeitet bei der Berufsgenossenschaft. Sie hatte mal erzählt, dass man eine AU braucht und der Quarantänebescheid nicht immer ausreicht. Es gibt wohl auch schon Rechtsprechung dazu.
Mein Arbeitgeber hat meinen Quarantänebescheid auch nicht akzeptiert, aber ich habe auch gleich eine AU erhalten
Naja, eine AU bekommt man aber halt nur für die Tage, in denen man auch tatsächlich KRANK ist, also Symptome hat. Nicht für die Tage in denen man sich nur isolieren muss, auch nicht für die zwei Tage vor dem Freitesten, weil man dafür ja symptomfrei sein muss. Und auch nicht für die Tage zwischen positiven Zufallstest und Beginn der Symptome.
Im Extremfall soll der AG einen Tag Urlaub verrechnen, zur Not auch unbezahlten. Die AU braucht der AG weil er einen Tel der Lohnfortzahlung von der Krankenverischerung wieder bekommt wenn er sie die Mühe macht und es denn einreicht.
Hallo,
unsere Personalabteilung brauchte weder eine Krankschreibung noch eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Positives Testergebnis vom Testzentrum (auch kein pcr) reichte völlig aus. Im Gegenteil, Krankschreibung war nicht erwünscht, da dann wohl die Erstattung geringer sei.
LG, thonic
Moin,
laut geltendem Recht, gilt jeder "angefangene" Arbeitstag komplett als Arbeitstag, d.h. in deinem Fall, das eine AU-Bescheinigung erst ab dem Dienstag benötigt wird. Da du deine Tätigkeit bereits vor Ort aufgenommen hattest - wenn auch nur kurz-, brauchst du für den Donnerstag keine Bescheinigung.
LG und gute Besserung, Dino