Gesundheitsamt schickt andere Regeln als die im Kreis gelten?

Hallo,
Ich bin positiv und meine Kinder entsprechend in Quarantäne. Sie sind alle negativ (meine Tochter hatte kurz vor mir Corona, wir haben sie aber nicht offiziell testen lassen, die Jungs hatten wahrscheinlich schon unbemerkt Corona) und wir haben ein Schreiben vom GA bekommen, dass sie nach zehn Tagen aus der Quarantäne freigetestet werden können. Wir wohnen in NRW, da dürfen Kinder nach fünf Tagen freigetestet werden. Das steht im Schreiben jedoch nicht drin, allerdings auf der Seite unserer Stadt / des Kreises. In Schreiben ist von zehn Tagen die Rede. Ist es jetzt strafbar die Kinder vorzeitig freizutesten? Alle Tests sind negativ, die der Jungs seit zwei Wochen, meine Tochter seit heute. Telefonisch ist (natürlich) niemand erreichbar…. Eigentlich sind die zwei, drei Tage ja egal, aber die Kinder sind jetzt schon sehr lange zuhause, vermissen die Kita, und ich bin Lehrerin und muss bis nächste Woche noch einen ordentlichen Stapel Klassenarbeiten korrigieren, was ich mit drei Kita-Kindern zuhause kaum schaffen werde.

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normalerweise gilt die Bundeslandregelung.
Ich vermute, dass das Gesundheitsamt überarbeitet ist und alte Briefe rausschickt, die keiner überarbeitet hat.
Tatsächlich gilt aber z.B. in Hotspot-Städten u.U. vielleicht doch eine eigene Haus-Regelung??? Inzwischen kocht da doch jeder seinen eigenen Brei -- da hilft tatsächlich nur morgen früh anrufen. -- wir haben z.B. gar keinen Brief vom Amt bekommen und haben uns selbst an das auf der Homepage gehalten.

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Danke für deine Nachricht. Ja, ich vermute auch so etwas. Anrufen habe ich schon versucht- es gibt tatsächlich nur eine Nummer mit Bandansage zu verschiedenen Themen. Jemanden erreichen tut man nicht. Ich denke wir werden die Kinder bis zum 7. Tag zuhause lassen und dann freitesten. Bleiben zumindest noch drei Tage kindergarten und Klassenarbeiten und wir sind auf der sicheren Seite…

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Bei uns(Nrw) stand drin ab dem 7 Tag freitesten.
Sohn war positiv.
Wir Eltern mussten gar nichts und haben normal weiter gelebt

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Das steht auf der Seite des Landes NRW und auch auf der Seite unserer Stadt. Sieben Tage wurden im Januar auf fünf verkürzt (wenn nur Quarantäne und keine Isolation). Aber da blickt ja auch keiner mehr durch

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Meine Kinder sind übrigens schon seit Anfang April zuhause da dort der Kontakt mit der erkrankten Person stattgefunden hat und wir kein Risiko eingehen wollten…

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Entscheidend sind die Regeln des Landes NRW.

Dort ist in §15 CoronaTestQuarantäneVO das genaue Verfahren geregelt.

Grundsätzlich gilt 10 Tage Quarantäne mit der Möglichkeit der vorzeitigen Freitestung und dem Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt.

https://www.land.nrw/media/26568/download

Stell doch mal das Schreiben des GA hier ein.

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Das war der Anhang zur Quarantäneverordnung der Kinder, welche ich als Kontakte angegeben habe. Hier bekommt man die Benachrichtigungen nur über SMS mit einem Link zur Seite der Stadt.

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Achja: auf der HP unserer Stadt steht, dass Kontakte nach fünf Tagen freigetestet werden können. Hier allerdings nicht.

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Hallo,

ich vermute folgendes Missverständnis:

Nach 7 Tagen darf man sich freitesten. Das heißt: 7 Tage nach einem Corona-Kontakt.
Nun haben deine Kinder zu dir aber täglich wieder Kontakt. Insofern dürfen sie sich nicht 7 Tage nach deinem Krankheitsbeginn freitesten, sondern eben erst gleichzeitig mit dir.
Und wie schon geschrieben wurde: was die Stadt auf ihrer Website schreibt, Kann fehlerhaft sein; relevant ist die Corona-Test-und Quarantäneverdordnung. Guckst du hier:
https://www.land.nrw/corona
Das Gesundheitsamt hat beim Aussprechen einer Quarantäne dann noch einen gewissen Spielraum, wenn es den Einzelfall prüft. Natürlich auf Basis der Landesverordnung - aber z.b. die Frage "welcher Kontakt war jetzt relevant, kann von Gesundheitsamt entschieden werden. Wenn die dann entscheiden, dass jeder tägliche Kontakt deiner Kinder zu dir zählt, ist die Quarantäne blöderweise länger, als wenn die davon ausgehen, dass du dich ab Symptombeginn komplett isoliert hast.

LG!

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Hallo, danke für deine Antwort und die Gedanken die du dir gemacht hast. Kinder in Quarantäne dürfen sich laut nrw- und Stadtverordnung in einem Haushalt mit infizieren Mitbewohnern nach fünf Tagen freitesten, egal wie man es dreht und wendet. Ich glaube einfach, das Schreiben sollte möglichst übersichtlich sein und nicht noch tausend Ausnahmen aufführen, damit es jeder kapiert. Der Sonderfall wurde wahrscheinlich einfach nicht erwähnt. Egal, sie bleiben bis übermorgen zuhause und falls ich noch einmal die Gelegenheit finde, jemanden vom GA zu befragen, werde ich das machen. Danke für eure Antworten und Mühen 😀

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Achso: hier im Kreis guckt da keiner drüber. Man bekommt ein standardisiertes Schreiben, welches automatisch vom Computer ausgefüllt ist, wenige Minuten nachdem man seine Daten in eine Datenbank eingepflegt hat. Dazu wird man per SMS mit einem Link aufgefordert. Also aktiv denken tut da keiner mehr 😀 die Hotline ist inzwischen auch nur noch eine Bandansage. Man kann verschiedene kurzwahltasten drücken, und bekommt dann immer eine andere Bandansage, nie einen Menschen. Vllt per E-Mail, aber die Mühe mache ich mir jetzt auch nicht mehr, wer weiß wann da ne Antwort kommt….