Hallo liebe Community,
ich bin in der 10. Woche schwanger und seit der Bekanntgabe (in der 6. Woche) zuhause. Ich hatte schon meinen Termin beim BAD und die Ergebnisse habe ich gestern erhalten. Mein Immunstatus ist ok und ich wäre laut Betriebsarzt voll einsatzfähig. Auf dem Bescheid für meinen AG steht nur der Vermerk, dass die Empfehlung hinsichtlich Corona durch das RP berücksichtigt werden müssen. Diese Empfehlung lautet: in der Regel nicht im Präsenzunterricht einsetzbar. Auf dem Bescheid des BAD steht nicht, dass Homeoffice, in dem ich mich seit Bekanntgabe befinde, empfohlen wird. Eine Kollegin von mir, die kurz vor mir schwanger geworden ist, hatte auf dem Bescheid vom BAD die Empfehlung Homeoffice stehen.
Was heißt das jetzt genau für mich? Muss ich im Präsenzunterricht arbeiten, obwohl die Maskenpflicht für alle gefallen ist? Hat jemand Erfahrung oder ist gerade in derselben Situation wie ich?
Ich würde mich über eine Rückmeldung oder eure Erfahrung freuen.
Viele Grüße
Maren
Frage an bereits schwangere Lehrerinnen/ Kolleginnen (im „Homeoffice“) in BW
Für corona gibt es keine Ausnahmen mehr, du musst zurück in den Unterricht
Danke für deine Antwort! Hast du dazu eine Quelle?
Hm....hast du da eine belastbare Quelle?
Ich würde sagen das kann man nicht so verallgemeinern Wäre ein großes Risiko für den AG. Daher wäre ich mit solchen Aussagen vorsichtig und würde eher dazu raten, das Gespräch zum SL zu suchen....
Ich persönlich habe keine Erfahrung, bei mir an der Schule (gym Bayern) sind ALLE Lehrerinnen sofort zu Hause sobald sie es sagen, sprich oft an der 5. Woche
Ob das aber mein Direktor so locker handhabt weiß ich nicht
Ich selbst war letztes Jahr auch schwanger (fg) und mein FA hat gar nichts bezüglich arbeiten gesagt- mein Direktor hätte mich sofort heim geschickt aber er wusste es nicht
Hallo 👋
Glückwunsch zur Schwangerschaft 🎉🎊🎉
Also wir haben am Samstag eine Info vom Schulamt bekommen, in der die "Beschäftigung schwangerer (stillender2) Frauen im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2)" erneut bestätigt wurde. Darin steht:
"Schwangere dürfen daher generell nur mit personenfernen Tätigkeiten und unter Einhaltung der Mindestabstände (mindestens 1,5 m zu allen anderen Beschäftigten / Personen / Patienten) beschäftigt werden. Wenn der Mindestabstand nicht einhaltbar ist, schützen nur dicht anliegende Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3) die Trägerin vor einer möglichen Infektion. Schwangere Frauen dürfen allerdings gemäß § 11 Abs. 5 Nr. 7 MuSchG keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie eine Schutzausrüstung tragen müssen, wenn das Tragen für sie für eine Belastung darstellt. Dicht anliegende Atemschutzmasken sind daher für schwangere Frauen nur bedingt geeignet, da sie aufgrund des Atemwiderstands in der Tragezeit zeitlich (maximal in der Summe 30 Minuten pro Tag) sehr begrenzt sind. Eine Schwangere kann daher nicht in Arbeitsbereichen / an Arbeitsplätzen beschäftigt werden an denen Mindestabstände nicht sicher eingehalten werden können und / oder das Tragen einer FFP2 / FFP3-Maske über die oben genannte zeitliche Begrenzung hinausgeht."
Da das vermutlich in einem Standart -Klassenzimmer nicht möglich ist mit dem Abstand würde ich sagen: du bist raus. Ob dir HO "zugemutet" werden kann muss dein SL entscheiden und in die Gefährdungsbeurteilung geschrieben werden.
Mein Tipp: rede mit deiner SL, wie die es sich vorstellt das ist sehr individuell. Manche sind einfach zuhause, andere machen Onlineunterricht, wieder andere werden in Schulamt eingesetzt....das kann man nicht verallgemeinern.
Alles Gute 🍀