Hallo an Alle,
ich befinde mich aktuell im Homeoffice, da ich schwanger bin.
Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht greift auch bei meinem AG.
Ich bin 2x geimpft sowie genesen, aber dies läuft jetzt aus.
Ich weiß nicht, wie sich die Impfpflicht in meinem Fall verhält. Theoretisch verbleibe ich ja ausschließlich in den eigenen vier Wänden. An das Gesundheitsamt habe ich mich bereits gewandt und bekam folgende Antwort:
Verweis auf Ausschnitt Bundesministeriums für Gesundheit vom 22.03.2022 Frage 22
"Der Gesetzeswortlaut ist weit gefasst, sodass es grundsätzlich nicht darau f ankommt, ob die in einer Einrichtung oder Unternehmen tätige Person einen direkten Kontakt zu den vulnerablen Personengruppen hat. Einzig in den Fällen, in denen jeglicher Kontakt zu den gefährdeten Personengruppen haben, wegen des Charakters der ausgeüb ten Tätigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (beispielsweise räumlich abgetrennt tätigen Verwal- tungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste oder in getrennten Verwaltungsgebäuden arbeitende Mitarbeiter), kann eine Tätigkeit in den betroffenen Ein- richtungen und Unternehmen im Sinne des § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG verneint werden."
Trotzdem besteht bei mir noch Unsicherheit. Ich möchte keinen Ärger bekommen.
Eigentlich wollte ich jedoch gerne noch ein bisschen warten, da meine Erkrankung erst 4 Monate zurück liegt. Außerdem habe ich die Impfungen (insbesondere die 2 - starke Nesselsucht) schlecht vertragen, daher spielt für mich die Entwicklung des Virus ebenfalls eine Rolle.
Vielen Dank für eure Meinungen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Homeoffice
Hi,
ist deine Infektion PCR bestätigt?
Wenn ja, dann sollte die Infektion eine Impfung ersetzen, denn eigentlich hiess es, Infektion = Booster.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
VG
Ich weiß um die Reglung, aber ich (wir) durfte(n) unsere Quarantäne in einem Hotelzimmer im Ausland verbringen, daher leider nur durch 4 Schnelltests bestätigt.
Ja, gilt aber nur 90 Tage lang.
In Baden Württemberg muss ab Oktober keine dritte Impfung oder Genesung nachgewiesen werden, sofern der Mitarbeiter bereits vor dem 1.10.2022 beschäftigt war.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum 31.12.2022 aus.
Interessant. Habe ich so noch gar nicht aufgeschnappt, aber lebe auch in einem anderem Bundesland. Werde jetzt mal gezielt danach googeln.
Ja, ich glaube, das gilt bundesweit.
Hallo,
Ich, in der Pflege tätig und ungeimpft, dürfte eigentlich nicht arbeiten.
Durch die Schwangerschaft bzw jetzt den Mutterschutz und dann die Elternzeit betrifft mich das nicht mehr. Ich werde weiter bezahlt. Wie es bei Wiederantritt wird, weiß ich nicht.
Damals meinte mein Vorgesetzter, durch die Schwangerschaft wär ich von der Impfpflicht nicht betroffen (was die Arbeit angeht).
Ob du Ärger bekommst weiß ich nicht, jedoch denke ich solltest du auf dein Gefühl hören und wenn das sagt du möchtest noch ein bisschen warten (was ich sehr verstehen kann, durch die kürzliche Infektion), dann tue das.
Alles gute 🍀
Das gilt aber nur für die Frühschwangerschaft bis zur 12.SSW
Im ersten Trimester der Schwangerschaft brauchst du die 3.Impfung oder Genesung nicht nachweisen, da du laut Infektionsschutzgesetz in dieser Zeit nicht geimpft werden kannst. Wenn du jetzt erst schwanger geworden bist, hast du also bis zur 12.SSW Zeit mit Impfung oder (erneuter) Genesung.
In Bayern war es vor kurzem noch so, dass der AG alle ungeimpften ans Gesundheitsamt melden mussten. Diese durften dann weiterarbeiten, mussten aber zu einem Beratungs-/ bzw Aufklärungstermin warum man sich denn nicht impfen lassen will… naja die Person von der ich das weiß, hat vor dem Termin noch den Genesenstatus erhalten…
Ich würde an deiner Stelle gar nicht so einen Wirbel drum machen… wenn niemand fragt, musst du ja nichts sagen… bist ja eh im HO…
Hallo!
"Einzig in den Fällen, in denen jeglicher Kontakt zu den gefährdeten Personengruppen haben, wegen des Charakters der ausgeüb ten Tätigkeit sicher ausgeschlossen werden kann"
Das ist doch bei Dir der Fall. Wenn Du ausschließlich im Homeoffice arbeitest, kann doch der Kontakt zu vulnerablen Personengruppen zu 100% ausgeschlossen werden, Eure "Kundschaft" wird ja wohl kaum zu Dir nach Hause kommen.
LG
Danke für deine Antwort!
Ich war mir eben nicht zu 100% sicher, daher habe ich gefragt.