Guten Morgen. Ich würde gerne mal von euch hören, wie es rechtlich aussieht.
Undzwar , ich arbeite im Einzelhandel ( Lebensmittel )
Unser Azubi hatte sich Positiv getestet am Sonntag. Ihm ging es 2 Tage vorher auch schon nicht gut.
Ich meinte dann , dann bleibst du erstmal zuhause. Dienstag kam er wieder arbeiten, da es ihm wieder gut ging ( als ob nie was gewesen wäre)
In Schleswig-Holstein haben sie ja alles aufgehoben . Sprich auch wenn du positiv bist, aber KEINE Symptome hast , darfst du arbeiten.
Uns jetzt komme ich zur eigentlichen Frage.
Unsere eine Kollegin , hst nen riesen aufstand gemacht . Sagt ,, sie kommt nicht arbeiten, solange sein Test positiv ist. Sie kam Dienstag auch tatsächlich nicht zur Arbeit.
Was ist denn da jetzt richtig ?? Also , darf sie das ??
Mir ist es ehrlich gesagt egal. Also ob sie kommt oder nicht,oder ob unser Azubi arbeitet oder nicht.
Nur mal aus interesse .
Wisst ihr da genaueres ??
LG
Positiv und arbeiten
Er kann raus wenn es sich gesund fühlt, muss aber 5 Tage ab Test Maske tragen.
Die Kollegin reagiert bis auf den Aufstand richtig, sie muss sich entfernen.
Ob die Kollegin das darf.. muss sie mit dem Arbeitgeber klären, sie kann z.B. Urlaub nehmen oder er gibt ihr wegen der Umstände frei.
Hi
Wie schon geschrieben wurde, darf eine positiv getestete Person arbeiten sofern symptomlos, muss aber Maske tragen. Ich meine gelesen zu haben, die Pflicht zur Maske besteht bis der Test negativ ist 🤷♀️
Die Reaktion der Kollegin finde ich leicht hysterisch.
Sie kann sich von ihm fern halten und selbst durch tragen einer Maske schützen.
🤔 glaubt sie ernsthaft noch nie, unwissentlich, Kontakt zu positiven Personen gehabt zu haben?
Zumal sie im Einzelhandel arbeitet, da lauert doch täglich die Gefahr einer Ansteckung durch die Kundschaft.
Wenn sie ihre Fehlzeit mit Urlaub, Überstunden oder Unbezahlt abdeckt ist es ihre Sache ... wenn sie aber einfach fernbleibt oder sich gar krank meldet fände ich das nicht in Ordnung.
VG
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/coronavirus/FAQ/Dossier/covid19-coronatests/covid19-coronatests_node.html
Maske 5 Tage ab Test, Freitesten ist nicht notwendig.
Dass der Kollege es erzählt ist gut. Dass die Kollegin deswegen nicht kommt liegt in ihrer Verantwortung. Vielleicht gibt es gute Gründe, vielleicht nicht. Es ist ihre Sache.
"Dass die Kollegin deswegen nicht kommt liegt in ihrer Verantwortung."
Da wäre ich nicht so sicher. Ich glaube nicht, dass bei solcher Konstellation §616 BGB greift (persönliche Verhinderung). Sie selbst ist auch nicht krank, und somit ist sie verpflichtet zur Arbeit zu kommen. Die Kollegin kann natürlich Urlaub nehmen, wenn sie noch Urlaubstage hat, aber dass muss in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen. Einfach so wegbleiben ist Arbeitsverweigerung und berechtigt im Zweifelsfall zur fristlosen Kündigung. Ich würde hier zumindest über eine Abmahnung nachdenken.
LG
Wir sollten jetzt damit anfangen mit Corona verantwortungsbewusst zu leben!
Wer positiv ist, leichte bis garkeine Symptome hat und arbeiten kann, Maske auf!
Wer das nicht kann und flach liegt, soll zu Hause bleiben!
So und genauso war es auch richtig, war es vor Corona auch, deine Kollegin benimmt sich wie ein hysterisches Kind - wer sich schützen möchte (Impfung o.ä) kann das tun. Es kann nicht wieder so werden, dass jene die nicht mal nen Schnupfen haben, nicht arbeiten „dürfen“, dann fliegt uns allen nochmal alles um die Ohren.