Hallo zusammen,
ich habe das mit der Entschädigung gem. Paragraph 56 IfSG nicht ganz verstanden. Wie läuft es tatsächlich ab, wenn man in Quarantäne war, aber weiterhin Gehalt bekommen hat? Meine Kollegin hat nämlich trotzdem einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Geht das denn? Bin total verwirrt.
LG
Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Corona
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Wenn die Kollegin Geld bekommen hat, muss sich der Arbeitgeber/Personalabteilung darum kümmern, dann bekommt sie nichts. Es muss aber sehr umständlich sein, denn bei uns haben sie eine Krankmeldung/AU verlangt ...
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/entschaedigungsansprueche-nach-56-ifsg.html
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Hi,
Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen. Nicht der Arbeitnehmer selbst. Nur selbstständige stellen ihre Anträge selbstverständlich selbst.
Def Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn weiter zu zahlen und kann sich gemäß 56 ifsg das Geld zurückholen. Mittlerweile natürlich jeh nach Bundesland und den dort geltenden Regen.
Liebe Grüße
Sarah