kann ich von meinem mann verlangen die gemeinsame wohnung zu verlassen

frage steht ja schon oben.
klar ich kann ihn bitten zu gehen, aber wenn er nicht will?
wir haben drei kleine kinder, es wäre also einfacher wenn er geht. alleine kann man ja evt. noch vorrübergehend irgendwo unterkommen und findet
vielleicht auch schneller eine whg.

muss ich im falle seiner weigerung noch solange mit ihm zusammenleben bis ich für mich und die kinder etwas neues gefunden habe?
ich will jetzt nichts zu meinen beweggründen sagen, aber er ist NIE handgreiflich geworden oder ähnliches. trotzdem möchte ich am liebsten das er noch heute geht.

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Du kannst ihn bitten, wenn er nicht will, muss er nicht gehen.
Du möchtest am liebsten, dass er noch heute geht.
Versetz dich mal in seine Lage, dass er wollte, dass du heute noch gehst, so schnell geht das nicht.
Würdest du gerne in einer Nacht- und Nebelaktion mit einem Reistäschchen vor die Tür gesetzt werden?

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es ist keine nacht und nebel aktion. er hatte eine affäre, die er angeblich beendet hat. jetzt ist er bei ihr. er wird irgendwann heute nacht sturz betrunken nach hause kommen und mich voll lallen wie leid es ihm tut und das er mich liebt.
ich finde es da nicht verwunderlich das ich ihn nicht mehr sehen möchte. ich werde mir und den kindern eine wohnung suchen, aber ich möchte nicht einen tag mehr mit diesem mann unter einem dach verbringen.

muss ich das? denn ich weiß er wird nicht gehen, eher wird er heulend rumjammern wir wären doch sein leben...

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nein, denn es ist sein lebensmittelpunkt und (haupt)wohnsitz.

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Für meine Begriffe war die Frage schon weltfremd.

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heißt ich muss ihn ertragen bis ich was eigenes für mich und die kinder gefunden habe?

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Wenn es in der gemeinsamen Wohnung möglich ist getrennt zu leben und es friedlich verläuft kannst du das nicht verlangen.

Aber wenn das getrennt Leben in der gmeinsamen Wohnung nicht möglich ist, weil er keinen eigenen Raum dafür nutzen kann (Kinder dürfen NICHT aus ihren Zimmern geschmissen werden) kannst du über das Familiengericht eine Zuweisung beantragen.

Die bekommt normal immer die Person die mit den Kindern lebt, dabei ist es egal auf wessen Namen der Mietvertrag läuft, der muss dann vom Vermieter geändert werden.

Bei mir wars so das wir in einer 2 Zimmer Wohnung mit meiner Tochter lebten und beide getrennt lebenden Partner in einem Raum hätten schlafen müssen. Sowas ist unzumutbar.

LG
Doreen

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Über die gerichtliche Wohnungszuweisung wurde dir ja von einer anderen Userin bereits was erklärt....müsste man halt schauen, ob das in Frage kommt oder nicht.

Und ansonsten: Von heute auf morgen kriegst du ihn nicht aus der Wohnung, sofern er nicht freiwillig geht.

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wenn ihr den mietvertrag gemeinsam unterschrieben habt muss er garnichts... musst dich erkundigen in wiefern du ihn da rauslöschen kannst das geht hatten wir auch schonmal... aber wenns dir so ernst ist warum gehst du nicht ersteinmal bis alles geklärt ist?!

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Hi,

hast Du vll Eltern mit großem Haus oder so in der Nähe?? Dann wäre es am einfachsten, wenn Du dahin gehst und Dich von da aus um die Wohnungszuweisung kümmerst - und musst ihn nicht mehr sehen.

Wenn nicht, musst Du ihn bis zur Zuweisung ertragen #schmoll

Einen Platzverweis bekommst Du nur für körperliche, nicht für seelische Gewalt.

Aber vll geht er ja auch von selbst, wenn Du ihn bittest.

Liebe Grüße und viel Glück
Nele

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Du kannst Dir vom Gericht die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen lassen. Näheres erklärt Dir eine Anwältin.

Gruß

Manavgat