Hi!
Ich habe kürzlich geheiratet und mein Mann entwickelt sich immer mehr zu einem Arschloch. Reden hilft nicht. Er stellt alles entweder als eine Lapaille hin oder meine Einbildung.
Ich will nicht so eine Ehe führen und spiele immer öfter mit dem Gedanken mich scheiden zu lassen.
Daher meine naive Frage, wie mache ich das? Muss ich zum Gericht, Standesamt...?
Und was hab ich noch zu beachten? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Mein Mann arbeitet Vollzeit, ich studiere und habe monatlich ca. 400 Euro von meinem Job zur Verfügung. Es handelt sich um eine kurzzeitige befristete Beschäftigung für 2-3 Wochen, wobei ich ca 1-1,5 Monate einen neuen Vertrag unterschreibe.
Wie lasse ich mich scheiden? (bin Studentin)
Was heisst "kürzlich" denn in Zahlen?
Was spielt das denn bitte für eine Rolle?
Man kann Ehen annulieren lassen... Aber nur, wenn sie vor einer bestimmten (kurzen) Zeit geschlossen wurden.
Ich nehme an, dass darum die Frage gestellt wurde.
Gibt es da jetzt neuerdings auch Unterschiede, welchen Bildungsstand man hat?
So nach dem Motto: Haupt- und Sonderschüler müssen Formular A ausfüllen, Gesamt- und Realschüler Formular B, Gymnasiasten, Abiturienten und Studierte bitte Formular C???
Nee mal im Ernst: geh zu einem Scheidungsanwalt. Der wird dich in all deinen Fragen unterstützen können.
LG
Sandra
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
Selbstverständlich ist es bei einer Scheidung relevant ob sie Studentin ist oder Vollzeit arbeitet. Nicht wegen des "Bildungsstands" sondern wegen des Streitwerts. Der liegt deutlich niedriger wenn man nicht oder nur nebenbei arbeitet.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/ehescheidung/scheidung_kosten.htm#kostenrechner
Was hast du denn bitte für einen Auftrag?
Hab ich irgendwo etwas über den Bildungsstand meines Mannes geschrieben? Bevor du irgendwelche Fantasien hineininterpretierst, wäre aufmerksamer lesen oder nachfragen manchmal nicht verkehrt, bevor du hier die Moralkeule schwingst.
Es geht um die Scheidungskosten und nicht um den Bildungsstand. Ich hab meinen kleinen unregelmäßigen Nebenverdienst, er einen Vollzeitjob.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/ehescheidung/scheidung_kosten.htm#kostenrechner
Vielleicht hilft Dir das schon ein bisschen weiter...
Lg, rotten
Genau! Ich danke dir für die Rückendeckung.
Könntest du mir erklären, was diese Angaben genau bedeuten?
- zu berücksichtigendes Vermögen
(5% des tatsächlich vorhandenen Vermögens).
Wir haben keine gemeinsamen Konten. Die größeren getätigten Anschaffungen (Auto, Immobilie) hat er vor der Hochzeit getätigt und die laufen auf seinen Namen. Also, haben wir meines Erachtens kein gemeinsames Vermögen...
- Angaben zum Versorgungsausgleich
Er hatte eine Lebensversicherung, die derzeit ruht und die ihm später als Rente ausgezahlt werden soll. Wir das da irgendwie berücksichtigt, in dieser Kalkulation?
-Absenkung des Gegenstandswerts wegen einvernehmlicher Scheidung?
Was hat das zu bedeuten genau?
Und wie kann ich das mit meinem Einkommen berechnen, wenn das eher unregelmäßig ist?
Aaaalso: ich kann es versuchen. Bei meiner Scheidung haben letztendlich die Scheidungsanwälte alles berechnet und uns dann die Rechnung präsentiert.
Vermögen bezieht sich nicht nur auf Konten, sondern auch auf eventuelle Immobilien etc....aber da sagst Du ja, daß er die vor der Ehe schon gekauft hat. Vermutlich habt ihr dann kein gemeinsames Vermögen.
Wie das mit dem Versorgungsausgleich ist: da halte ich mich lieber bedeckt, da ich ja eure genauen Vehältnisse nicht kenne. Wir wurden nach allen möglichen Dingen wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Wertpapiere etc gefragt. Ich mußte sämtliche Zeiten in meinem Werdegang für die Rentenversicherung belegen ( Formulare, Formulare). Wie die LEbensversicherung gewertet wird weiß ich leider nicht. Wir hatten keine.
Absenkung des Gegenstandswerts heißt nur eines: wenn ihr beide einverstanden seid mit der Scheidung wird es deutlich billiger!! Bei uns war dies der Fall.
Wenn es Dir ernst ist mit der Scheidung würde ich mir einen Scheidungsanwalt nehmen. Der regelt und berechnet alles für dich ( auch dein Gehalt...Mittelwert?) und veranlasst die nötigen Schritte. Du selber gibst eigentlich nur Antworten.
Lg, rotten
Hallo
Du solltest erstmal ausziehen oder mit deinem Mann ihn der Wohnung getrennt leben.
Dann kommt das Trennungsjahr dann die Scheidung.
Du mußt zum Anwalt gehen der nimmt alles in die Hand.
Gruß Arienne