Unterhalt in Schwangerschaft?

Guten Morgen Zusammen,

Hab da mal ne frage,vielleicht kann mir jemand helfen oder hat das selbe.
Ich gehe arbeiten(bekomm zusätzlich alg!! )allerdings wird wohl auf grund meiner ss der arbeitsvertrag nicht verlängert.


Ich lebe mit meinen sohn aus 1ehe alleine in meiner wohnung.Gestern hatte ich einen termin bei der arge,zwecks senkung der mietkosten.Sprich meine miete ist für mich und meinen sohn zu hoch.

Nun erzählte ich meiner sachbearbeiterin das es nicht leicht wäre eine wohnung zu finden da ich eh seit jahren suche und auch in der insolvenz bin.

Weiterhin teilte ich ihr mit,das ich schwanger bin und ich zusammen mit meinen sohn und dem baby alleine leben werde,das mein freund und ich nicht(noch nicht)zusammen ziehen wollen.

jedenfalls hielt sie mir ein blatt unter die nase was ich ausfüllen soll was dem werdenden kindesvater betrifft.
Sie meinte sie will seine finanzen ect prüfen,weil er in der ss ect für mich aufkomen muß.

Stimmt es wirklich das er für mich jetzt in der ss aufkommen muß?wie läuft sowas ab muß er das geld an mich zahlen oder muß er das an die arge dann zahlen?vorallem muß er wirklich?hab auch bissl gegooglt.

Dort hab ich nur gefunden das er ca 6-8wochen vor und nach der geburt für mich aufkommen muß.

wem geht es ähnlich?und was stimmtnu und was könnte auf uns zukommen.Meine neue sachbearbeiterin hat mir darauf net wirklich geantwortet,die ist etwas komisch.

lg

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Morgen,

wenn ihr nicht zusammen lebt muss er ab Mutterschutz für dich aufkommen, ab geburt dann ebenfalls fürs Kind.
Falls ihr euch aber nicht verstehen würdet, also keinen Kontakt hättet, dann würde weiterhin die Arge zahlen, während des Mutterschutzes und auch danach...

Die ARGE prüft, weil er ja Unterhaltspflichtig ist, von der Arge aus, musst du dann auch die Unterhaltszahlungen, wenn er nicht zahlt, diese Einklagen!
(ob du willst oder nicht)...

(ich hätte z.b. nicht angegeben wer der Vater ist, hätte einfach gesagt ich weiß nicht... und hätte danach also ab geburt wg. Unterhalt mich mit dem Ju-Amt in Verbindung gesetzt)

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"(ich hätte z.b. nicht angegeben wer der Vater ist, hätte einfach gesagt ich weiß nicht... und hätte danach also ab geburt wg. Unterhalt mich mit dem Ju-Amt in Verbindung gesetzt) "

Sehr geile Antwort- und weil man dazu steht, auch noch in schwarz...
#ole

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tja betrüger und schmarotzer sind dazu noch feige ;-)

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Hallo,

hier ist alles deutlich erklärt:

http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm

Wichtig finde ich v.a. auch, dass für die Erstausstattung etc. pp. auch vorrangig der Kindsvater zuständig ist.

Grüße, Goldie

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soweit ich verstehe sind die beiden ja zusammen, wohnen nur getrennt ;-) ist es da gleich dann wie bei ner scheidung? denke mal nicht oder

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nee, darum geht es da ja nicht. auf der seite ist wunderbar erklärt, welche unterhaltsansprüche die ledige Mutter hat.

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Was juckt Dich das eigentlich?????

Warum sollen wir Steuerzahler für Dich und Deine Kinder aufkommen, wenn der Erzeuger und Mitverursacher leistungsfähig ist?

Sollte er nicht leistungsfähig sein, dann passiert auch nix und ihr könnt getrost noch Kind 3 oder 4 oder 5 in die Welt setzen...

Gruß

Manavgat

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es geht nicht darum dass steuerzhler für meine kinder aufkommen sollen...dazu sei gesagt das ich auch selber steuern zahle.

Mir ist es allgemein auch wichtig vom amt komplett wegzukommen...daher schrieb ich auch das ich zur not wen es ginge auch noch ne andere tätigkeit aufnehmen möchte.

aber wie ich mir das vorstelle,so einfach scheint esd net zu sein...zumal was die ss betrifft