Guten Morgen,
mein Ex hat bei einem online-Handel auf meinen Namen unter Angabe meiner Bankdaten Sachen bestellt und die an seine Adresse schicken lassen.
Er sagt dann: nöö du hast doch gesagt, du wolltest das zu mir schicken, ich war das nicht!
Kann ich glaubhaft machen, dass das nicht so war? Könnte ja dann jeder tun.
Gruß D.
Ex bestellt auf meinen Namen und Rechnung
Das ist natürlich ein starkes Stück! Wenn du es nicht warst, dann war es jemand anderes. Du hast ihn ja gefragt und er streitet es ab.
Vielleicht hilft dir eine Anzeige gegen Unbekannt. Ermittelt wird dann auf jeden Fall gegen ihn. Wie soll er denn beweisen, dass du ihm das zuschicken wolltest. Ist total unglaubwürdig.
Ich finde das schon ein echt kriminelles Ding.
wer hat denn alles DEINE bankdaten? wenn nur dein ex die hat, dann ist die sache klar. nur beweisen kann man es kaum. hättest dir das ja selber bestellen können und zu ihm schicken lassen.
oder war zwischen euch was abgemacht? also das du sowieso was bestellen wolltest und ihm dann geben und er hat es nun von sich aus gemacht? denn die aussage:
--nöö du hast doch gesagt, du wolltest das zu mir schicken, ich war das nicht!--
hört sich nämlich so an
Eigentlich hat die nur mein Ex, abgesehen von offiziellen Lastschriftverfahren natürlich.
Nein, ich hab es nicht bestellt. Das ist es ja, was er weiß machen will.
Ich habe die Abbuchung auf dem Konto gesehen und bei der Firma angerufen, die teilten mir dann mit, dass das an seine Adresse geliefert wurde, aber ich anscheinend ja (wegen der Daten) die Sachen bestellt hätte.
Er gibt ja zu, dass er es bekommen hat, aber will das so hinstellen, dass ich es an ihn liefern ließ. So hab ich auch keine Möglichkeit das zurückzuschicken.
Aber wer muss jetzt was beweisen?
Muss er das rausrücken, wenn er es nach seinen Angaben geschenkt bekommen hat? Muss ich beweisen, dass es nicht so war?
Wie hat er das denn Bestellt? Online?
Die Polizei ermittelt die IP Adresse.. und dann ist klar von wo aus die Bestellung getätigt worden ist.
Vorausgesetzt du zeigst ihn an!
Es handelt sich hier um Betrug. Wenn du Angst hast ihn anzuzeigen wirst du das was er unter deinem Namen bestellt hat auch bezahlen. Hilft eingentlich nur Anzeigen.
Es gibt eine Möglichkeit die IP zurückzuverfolgen. Ich kann dir aber nicht sagen wie das geht.
Aber eines ist mal sicher, ich würde sofort banktechnisch erst mal alles ändern lassen so dass er keinen Zugriff mehr hat und die Daten die er verwendet schon mal ungültig sind.
Ansonsten musst du entscheiden, Anzeigen, Anwalt, Polizei...
Wer weiß denn was er noch unter deinem Namen so alles anstellt?
BlueH6
Huhu!
Die Firma hat den Betrag also bei dir abgebucht? Per Lastschrift?
Dem kannst du nämlich innerhalb von 6 Wochen widersprechen dann hat man das Geld schonmal zurück. Falls du ihn anzeigen willst (und das solltest du tun) solltest du dich aber erst erkundigen was du machen solltest, nicht dass du noch Ärger mit diesem Versandhandel kriegst.
Und leg dir eine neue Kontonummer zu damit das nicht weiter passiert, da hilft dir deine Bank bestimmt schnell weiter!
LG
Yaisha
Also, wenn er das nicht bestellt hat, wird er's auch nicht wollen - Du auch nicht, da auch du es nicht bestellt hast. Folglich kann das Zeuig doch einfach zurückgeschickt werden, oder nicht?
Falls er das Zeug benutzt hat und es deshalb behalten werden muss, muss er es bezahlen, ist ja wohl klar.
ICH hätte, wenn ich eine Abbuchung feststellen sollte, für die ich nichts kann, die Abbuchung rückgängig gemacht und den Versandservice darauf hingewiesen, dass ich das nicht bestellt habe.
Die werden sich dann schon kümmern und sich an die Lieferadresse wenden.
Ich würde Strafanzeige bei der Polizei erstatten (die Staatsanwaltschaft müsste eigentlich herausfinden können, von welcher IP-Adresse aus die Bestellung getätigt wurde) und mir danach ggf. ein neues Girokonto einrichten lassen, damit so was nicht noch mal passiert. Außerdem kannst du m.W. der Abbuchung widersprechen. Das würde ich tun, mit einem gleichzeitigen schriftlichen Hinweis an den Händler, dass du die Sachen nicht bestellt und dementsprechend Anzeige erstattet hast.