Muss man Studium aufgeben wegen Unterhaltszahlungen???

Ich schreibe mal hier in schwarz weil ich nicht unbedingt erkannt werden will.

Ich möchte hier schon mal vor ab was fragen was mir bei meinem Termin am Mittwoch bei meinem Anwalt wahrscheinlich abschließend beantwortet bekomme.

Also, ich bin 28 und studiere im 7. Semester Verfahrenstechnik mit Schwerpunkt Kunsstofftechnik. Meine Ex-Freundin ist von mir schwanger. Sie ist mittlerweile im 7. Monat aber sie hat sich schon sehr früh, gleich zu Beginn der Schwangerschaft getrennt.

Jetzt habe ich von ihrer Anwältin letzte Woche ein Schreiben bekommen, wo ich erst mal echt geschluckt habe. Also erstmal geht es um Unterhalt. Darin fordert sie Mindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle einen bestimmten Betrag sowie Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter. Außerdem schreibt die Anwältin, dass ich mit der Geburt des Kindes aus dem Anwaltsdeutsch übersetzt eine besondere Pflicht hätte, den anstehenden Unterhalt auch zu bezahlen. Sie schreibt sinngemäß, dass ich notfalls auch mein Studium aufzugeben habe um mir einen Vollzeitjob zu suchen. Da ich ja bereits eine Ausbildung als Radio-und Fernsehtechniker gemacht hätte, wäre mein Studium keine zwingend notwendige Ausbildung. Zu Gunsten des vollständigen Unterhalts an Kind und Mutter müsste ich die aufgeben. Eben weil ich schon eine Ausbildung hätte und durchaus in der Lage wäre mir einen Vollzeit Job zu suchen.

Dass ich Unterhalt an beide zahlen muss, war mir klar und ich hatte sie auch mal gefragt, dass ich es gut wäre, bald zu erfahren, was da kommt.

Aber dass ich mein Studium aufgeben soll, finde ich total krass. Mein Studium ist ja die Grundlage, dass ich später mal genug Geld verdiene für meinen Wurm. Die Anwältin hat in einem echt unverschämten Ton geschrieben. So als wäre das alles schon klar und sowieso schon beschlossen. Was für eine blöde Kuh. Vom Ton her absolut unfreundlich! Ich habe versucht mal mit meiner Ex zu telefonieren aber sie meinte, sie lässt alles über ihre Anwältin laufen. Sie hätte schon zu viel gehört über Männer die beim Unterhalt beschissen hätten.

Na klasse.

Hat jemand hier irgendwie schon mal Erfahrungen sammeln können wie das aussieht? Also mein Bauchgefühl sagt mir, dass das doch alles nicht wahr sein kann. Hab auch schon ein bisschen gegoogelt aber die Aussagen sind sehr unterschiedlich.

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Von dem Brief würde ich mich nicht sonderlich beeindrucken lassen.
Ist klar, dass da nichts Rücksichtsvolles kommt.

Ich kenne es nur so, dass der Unterhalt nach dem IST-Zustand berechnet wird.

Such Dir unbedingt einen guten Anwalt, der das nach Möglichkeit durchsetzt.

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Der IST-Zustand ist folgender: die Frau ist z. Zt. schlicht nur schwanger. Aufgrund welcher Grundlage wird hier bereits von Kindes- und Betreuungsunterhalt geschrieben? Der Tatbestand der Vaterschaft besteht m. E. noch garnicht.

Kann mich da mal jemand über die genaue Rechtslage in Kenntniss setzen?

GzG
Irmi

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So wie Du den Fall darstellst, ist es absoluter Nonsens, dass Du Dein Studium aufgeben musst, um den Unterhalt beizuschaffen. Hier hat die gegnerische Partei entweder schlicht keine Ahnung oder sie versucht (was wahrscheinlicher ist, allerdings vergebens) eine Drohkulisse aufzubauen. Anwälte dürfen jeden Blödsinn fordern. Mit rechtskräftigem Anspruch hat das aber rein gar nichts zu tun.

(Und das Anwältinnen oftmals sehr dreist und unverschämt klingen, ist ihr Job und entspricht nicht selten ihrem Aussehen. :-) )

Allerdings bist Du, dem Kind gegenüber gesteigert zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Das bedeutet, wenn es zumutbar ist, musst Du eine Nebentätigkeit aufnehmen (ergibt sich wenn ich nicht irre aus § 1615 BGB sowie § 1609 BGB). Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind beträgt 770 Euro. Alles was darüber an Einkünften vorhanden ist, musst Du an Dein Kind an Unterhalt zahlen. Zu den Einkünften zählt z.B. auch Bafög oder permanente Unterstützung durch die Eltern. Zu den zu berücksichtigenden Ausgaben zählen Deinerseits Studiengebühren und Aufwand für Arbeistmittel.
Die Nebentätigkeit darf Dich aber nicht in Deinem Studienfortgang behindern oder gar den angestrebten Erfolg verhindern.

Gegenüber der Mutter bist Du zu keiner gesteigerten Unterhaltsverpflichtung aufgefordert und der Selbstbehalt liegt hier bei (aktuell meine ich) 1050 Euro.

Jenseits des juristischen Geplänkels ( und das von mir hier Geschriebene wird Dir Deine Anwalt wahrscheinlich betätigen) hast Du aber dennoch eine moralische Verpflichtuing gegenüber Mutter und Kind. Immerhin kümmert sich diese Frau um Dein Kind und wird es wohl auch erstmal großziehen, vermute ich.....

Daher wäre es sicher in einem positiven Sinne, bez. eines guten gemeinsamen Auskommens miteinander für die weitere Zukunft, dass Du, nach dem Studium hoffentlich bald in guten Lohn, eine finanzielle Vereinbarung abseits der Juristerei triffst, die Dir das Gefühl eines verantwortungsbewussten Vaters gibt und ihr ein Stück weit Sicherheit zumind. solange sie aufgrund des Alters des Kindes noch nicht wirklich arbeiten gehen kann.

Vielleicht gibt sie ja auch zugunsten des Kindes eine eigene Karriere (erstmal) auf. Auch solche Umstände sollten bei den Überlegungen für einen gerechten, auch finanziellen, Ausgleich berücksichtigt werden.

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Super Antwort. Vielen Dank. Das beruhigt mich jetzt ein wenig. Ich hoffe, dass mein Anwalt das jetzt bestätigt. Mit den Gesetzestexten komme ich nämlich nicht so klar.

Ich bekomme übrigens 360 an BAFög und habe einen Nebenjob bei UPS der bringt so 650 im Monat. Ich werde also so 240 an mein Kind zahlen wenn es geboren ist? Ich müsste dann zwar meine Eltern anhauen aber die helfen mir bestimmt.

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#ole

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Das wird letztlich ein Gericht entscheiden was du zu zahlen hast und ab wann.

Das der Anwalt andere Töne anschlägt als ein Friedensapostel sollte dir klar sein und da würde ich auch nicht drüber nachdenken. Das ist deren Geschäft.

Was klar ist, du zahlst ca 27 Jahre lang Unterhalt
Bu bist der Mutter sicherlich auch zur Zahlung verplichtet für eine Zeit.
Weniger als den Selbstbehalt kann dir niemand abnehmen, es
sei den du begehst ein Unterhaltspflichtverletzung.
Mit jeder Gehaltsänderung wird auch der Unterhalt neu festgesetzt.

Das sie einen Anwalt bemüht ist ihr gutes Recht und solltest du nicht
mit Kritik behängen, wenn sie kein Vertrauen in dich hat, macht sie es
richtig.

Ob ihr euch vergleichen könnt wirst du vom Anwalt erfahren. Das ist
oft die bessere Variante. Es macht wenig Sinn das sie dich um jeden Preis
aus dem Studium kickt, denn auf Langsicht steht sich das Kind besser wenn finanziell ein Absicherung gegeben ist.

Sollte der Fall vor Gericht gehen ist Justizia oft ein seltsames Wesen.

Prüfe ob du Prozesskostenbeihilfe ermöglicht bekommst, verutlich nicht, aber ein Versuch ist es wert.

Ansonsten eine gute Zukunft für das Kind.

BlueH6

P.S. Je besser du dich mit deiner Ex arrangierst, umso besser wird der Umgang mit dem Kind sein. 27 Jahre sind eine lange, sehr lange Zeit.

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Quatsch!

Mein Partner studiert auch noch (Jura *g*) und braucht keinen Unterhalt zu zahlen.
Bevor weitere Fragen kommen: wir sind zusammen, wohnen aber nicht unter einem Dach (eben wegen des Studiums), daher muss er Unterhalt zahlen bzw bekomme ich UVG.

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Das war jetzt etwas verworren... Ich war zu schnell.
Ich meine natürlich "und braucht sein Studium natürlich nicht aufzugeben".

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Hallo,

grundsätzlich bist du als Vater in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass du genug verdienst um den Unterhalt zahlen zu können.

So weit ich weiß geht es dabei aber vor allem um den Kindesunterhalt, nicht um den Betreuungsunterhalt der Mutter.

Als unsere Tochter zur Welt kam, habe ich gerade mein Studium abgeshclossen, mein Partner hat noch studiert (Master) und Teilzeit gearbeitet. Wir haben kurzzeitig ergänzendes ALG2 bekommen, da wir auch mit Kindergeld und Elterngeld unter der Grenze waren.
Uns wurde damals gesagt, dass nach einem Jahr von meinem Partner gefordert werden kann, sein Studium abzubrechen und Vollzeit zu arbeiten.
Das war zum Glück nicht nötig, denn ich habe nach dem Mutterschutz direkt einen Job gefunden und wieder gearbeitet, ALG2 haben wir nur 3 Monate bezogen.

Ich denke nicht, dass du direkt gezwungen werden kannst, dein Studium zu beenden (so lange geht das ja auch nicht mehr).

Ich würde mir an deiner Stelle allerdings schleunigst einen Neben- oder Teilzeitjob besorgen (frag mal an der Uni, vielleicht gibt es dort sogar was als Hiwi oder Assistent).
Zudem kannst du der Mutter ja auch Betreuungzeit anbieten, dann kann sie für sich selbst arbeiten gehen, wenn das Kind nicht mehr gestillt wird.

Auf jeden Fall würde ich mir einen Anwalt suchen, denn ohne kannst du dich kaum wehren.....

Liebe grüße, Amory

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Dass ich Unterhalt an beide zahlen muss, war mir klar

Nein. Das ist Unfug.


Du musst für das Kind den Mindestunterhalt zahlen. Dafür nimmst Du halt gegebenenfalls einen Nebenjob auf oder bittest Deine Eltern einzuspringen, bis Du fertig bist oder Du greifst auf Ersparnisse zurück. Aber ihr gegenüber bist Du - aufgrund mangelnden Einkommens nicht unterhaltspflichtig.


Wende Dich umgehend an eine Anwältin, die der Gegenseite zeigt, dass Du Dich nicht über den Tisch ziehen lässt.

Soll die KM halt ALG2 beantragen.

Gruß

Manavgat

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Hi Du,

ich weiß ja nicht, wie dein Verhältnis zur Ex ist ... und in welchen Lebensumständen das Mädel durch das Baby steckt.

Hat sie Betreuungsmöglichkeiten, kann sie ihren Beruf/ihr Studium weiterführen? Oder ist sie ohne ausstreichende Unterstützung deinerseits mittellos und muss ALG2 beantragen?

Lebt ihr am selben Ort? MIR als junge Mutter wäre weit mehr gedient mit einem Ex, der regelmäßig das Kind betreut, oder sich mit mir die Betreuung teilt so das ich weiterstudieren / arbeiten kann, als mit ein paar müden Euros. Da hätte ich echt mehr von, und der Ex auch.

Was kannst du dazu beitragen, das sie ihr Leben einigermaßen "gewuppt" kriegt mit eurem Kind? Wenn du es schaffst, ihr zu vermitteln, das du sie UNTERSTÜTZEN willst, nicht nur finanziell, sondern auch im Alltag, dann wird sie möglicherweise bereit sein, Kompromisse einzugehen. (Außer, du hast ihr Gründe gegeben, dich zu hassen. Warum hat sie eigentlich - grad Schwanger - die Beziehung beendet? Irgendwie hirnrissig, sowas zu tun?)






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Hallo
<<<as für eine blöde Kuh. Vom Ton her absolut unfreundlich! Ich habe versucht mal mit meiner Ex zu telefonieren aber sie meinte, sie lässt all<<<

Das solltest du nicht persönlich nehmen.Sie macht ihren Job-dieser Ton ist üblich.
Ich stand jahrelang unter dem Beschuss eines mehr als unhöflich auftretenden, adeligen "Schlachtschiffes".Diese Anwältin lies wirklich Nichts aus um mich zu diskreditieren.
Ich habe sie bereits zweimal scheidungswilligen Bekannten empfohlen-auch wenn sie in meinem Fall letztendlich unterlag mit dieser Masche.:-)