Wie weit darf ich wegziehen im Falle einer Trennung/ Scheidung?

Guten Morgen,

ich bin seit fast 12 Jahren mit meinem Ehemann verheiratet. Allerdings gestaltet ich das Zusammenleben immer schwieriger. Er ist gwalttätig und in mir keimt immer mehr der Wunsch, auch unseren Kindern zuliebe, ihn zu verlassen.
Momentan bin ich Hausfrau. Würde aber, so ich die Kinder gut unterbringen kann, gerne wieder arbeiten.
Diesen Rückhalt würde ich von meiner Familie (Eltern, Geschwister) bekommen, welche allerdings 350 km von meinem derzeitigen Wohnort enternt wohnen.
Meine Frage: Darf ich im Falle einer Trennung so weit wegziehen? Habe da was mit 50 km im Kopf, ist das so richtig? Darf er mir das verwehren?

Vielen Dank!

anonyme Geschlagene

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Guten Morgen,

auch Du genießt das Grundrecht aus Art 11 Abs. I des Grundgesetzes, welcher da lautet:

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Mit anderen Worten, gehe wohin Du willst, selbstredend unter Einhaltung der Meldegesetze.

Gutes Gelingen!

Rhenus

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Hm ich dachte das bis 50 km ok sind und alles weitere kann der KV klagen das sie es nicht darf #kratz

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Na klar kann der Kindesvater klagen, klagen kann er gegen alles, allerdings mit nichtmessbarer Aussicht auf Erfolg!

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Hallo,
<<<Momentan bin ich Hausfrau. Würde aber, so ich die Kinder gut unterbringen kann, gerne wieder arbeiten. <<<
Mit dieser Begründung und einem versierten RA müsstest du das durchziehen können.
Mir war es vor 10 Jahren nicht erlaubt wegzuziehen mit den Kindern.Wir hatten zu diesem Zeitpunkt das gemeinsame Sorge-recht.Natürlich gab es Klage wegen Entführung etc.
Letztendlich wurde aber meine (ähnlich der deinen ) Begründung gerichtlich akzeptiert.
Allerdings wurden es dann letztendlich nur 70 km-dies fand man zumutbar für einen normalen Umgang.
Du brauchst einen guten Anwalt.

L.G.

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Ich kann Dir juristisch nicht helfen, finde allerdings aufgrund der hier gegebenen Antworten interessant, daß einer Mutter mit deren Kindern scheinbar ein Wohnsitzwechsel erschwert wird (wir reden hier natürlich von Wechseln innerhalb des Landes), während ein sich trennender Vater scheinbar unbegrenzt wählen darf, wo er sich hinvermacht.

Eine Freundin von mir trennte sich und verblieb vor Ort, während er sich ins schöne Schwabenland absetzte (zu seiner neuen Partnerin). Natürlich suchte er sich dort einen neuen Job. All dies natürlich, ohne zu fragen, ob den Kindern dies genehm wäre. Bei den 14 tägigen Vaterwochenenden werden die Jungs nun zu dessen hier ansässigen Eltern verbracht und wenn es dem Herren genehm ist, erscheint dieser auch - oder eben nicht. Desweiteren soll sich die Kindesmutter (wenn es nach dem Vater ginge) an den Transferkosten der Kinder beteiligen, so diese ihn dann besuchen kommen wollen (oder er zieht es vom Kindesunterhalt ab).

Tja... - Sachen gibt es.

#augen....

GzG
Irmi

Meinem Gerechtigkeitssinn wird dies nicht gerecht.

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>>daß einer Mutter mit deren Kindern scheinbar ein Wohnsitzwechsel erschwert wird<<

Richtig, MIT Kindern!

>>während ein sich trennender Vater scheinbar unbegrenzt wählen darf, wo er sich hinvermacht.<<

Und zwar OHNE Kinder!

Sobald die Kinder beim Vater leben, darf er auch nicht mehr lustig umziehen, wie es ihm gefällt - dafür aber die Mutter.

Wenn es also eine Mutter mit Kinder stört, daß sie nicht in der Weltgeschichte rumziehen kann, dann muß sie nur die Kinder dem Vater überlassen und schon kann die Reise losgehen. Dafür muß dann eben der Vater dort bleiben, wo er ist!

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Vater UND Mutter dürfen jeder hinziehen wo sie lustig sind, nur eben dann wenn sie die Kinder beim zurückbleibenden Elterteil lassen. Wo ist da eine Ungerechtigkeit?

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Nun, ich meine gelesen zu haben, dass derjenige, der die Entfernung shcafft auch sorge zutragen hat, dass der Ex die Kinder sehen kann.

also müsstest du zb. Fahrtkosten übernehmen, die kinder bringen oder holen etc...


achso, hier ein paar links von gerichten etc...

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=16&tid=3220269&pid=20407861

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so weiß ich das auch.

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Hallo,

soweit Du willst. Und 350 km sind nun nicht wirklich viel.

Du musst nur dafür sorgen, dass ein regelmäßiger Umgang zwischen Vater und Kindern möglich ist. Und wahrscheinlich auch für die Kosten aufkommen.


#sonne


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Ich war damals so dumm und bin nicht gegangen, wegen der Kinder.

Geh so schnell du kannst, dort hast du deine Familie im Rücken. Normalerweise ist es so, dass wenn du die Entfernung schaffst, auch dafür sorgen mußt das deine Kinder regelmäßig ihren Vater sehen oder du mußt dich an den Reisekosten beteiligen.

Aber... wer gibt so einem Menschen der gewalttätig ist noch seine Kinder mit?
Ich würde es nie wieder tun.

Also, geh so schnell du kannst zu deiner Familie und sorge dich um deine Kinder und dich, zeige ihn an und kläre das mit den Kindern.
Wenn er so ist wie du beschreibst, wirst du recht bekommen.