Eheähnliche Gemeinschaft - was steht mir zu???

Hallo Ihr Süßen,

ich habe mal eine Frage:
mein Freund und ich sind nicht verheiratet. bekommen jetzt aber ein Baby. Er hat sich letztes Jahr im Dez.2010 ein Grundstück gekauft. das Notariell nur auf seinen Namen läuft. Nur wollen wir im Frühjahr 2012 anfangen mit Haus bauen. ich stecke in einem Dilemma, weil ich da nicht unbedingt Geld reinstecken möchte da mein Name im Vertrag nicht steht.
Wenn ich das doch machen würde, was für möglichkeiten habe ich, wenn es mal zu einer Trennung kommen sollte an mein Geld wieder zu kommen???
Steht mir nach einer gewissen Zeit zusammenleben was zu???

Grüße

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baut doch gemeinsam und lasst es grundbuchrechtlich sichern, das heißt, dass Ihr beide im GB eingetragen werdet. Andernfalls sieht es im Falle einer Trennung eher schlecht für Dich aus.

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Dafür zahle ich die Unterhaltskosten... also sprich, die Drog.Artikel, das Essen, die Getränke...
ich wohne um sosnt, dafür isst er um sonst...

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Nein, so lange Du Dich nicht vertraglich mit Deinem Partner absicherst, steht Dir gar nichts zu.
Die juristische Form der Absicherung sollte ein Anwalt übernehmen - es geht ja wahrscheinlich nicht um 100 Euro, sondern deutlich mehr

Ein hinkender Vergleich: Wenn Du einem Freund Geld schenkst, der sich damit einen Lottoschein kauft und eine Millionen gewinnt, steht Dir rechtlich davon auch kein Cent zu.

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das heißt wenn ich mich einkaufe für Bsp. 50.000€ und das vom Anwalt vertraglich hinterlege, dann stehen mir bei einer Trennung die 50.000€ wieder zu???

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Wenn Du ihm quasi Geld leihst, damit er sein Haus baut (denn es ist nur sein Haus, wenn Du nicht im Grundbuch stehst) egal ob verheiratet oder nicht, solltest Du Dich schriftlich so absichern, dass Du den Anspruch auf diese Summe nicht verlierst.

Befrage unbedingt einen Anwalt. Ich weiß nicht, ob ein einfaches Schuldanerkenntnis ausreicht.

Ich kann Dir nur raten, das unbedingt zu tun. Eine Freundin hatte das leider versäumt, hat nach der Scheidung keinen Cent von all den Beträgen gesehen, die sie im Lauf der Jahre zudarlehenstilgungen, Finanzieren von Anbauten, Auszahlen der geschiedenen Ehefrau hingegeben hatte. Durch geschicktes Herrunterrechnen des Immobilienwertes gab es für sie auch keinen Cent aus dem Zugewinnausgleich, obwohl das Haus in der Ehezeit erheblich um- und angebaut wurde.

In finanziellen Dingen sollte man immer sehr vorsichtig und vollkommen emotionslos sein.

Ich hoffe für Dich, dass Du die 15.000€ nicht einfach so hingegeben hast.

Wie Ihr ansonsten das alltaägliche finanzielle Miteinander regelt, geht hier niemanden etwas an und hat auch mit Deinem eigentlichen Anliegen nichts zu tun.

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Einfach die Summe die Du investierst notariell beglaubigen lassen, und verinbaren, dass er Dir im Fall einer Trennung das Geld zurück zahlen muss.

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"Er hat sich letztes Jahr im Dez.2010 ein Grundstück gekauft. das Notariell nur auf seinen Namen läuft."

Was ist daran nicht in Ordnung? Dein Freund hat das Grundstück ja offensichtlich aus seiner eigenen Tasche bezahlt...

"Nur wollen wir im Frühjahr 2012 anfangen mit Haus bauen. ich stecke in einem Dilemma, weil ich da nicht unbedingt Geld reinstecken möchte da mein Name im Vertrag nicht steht."

Für den Hausbau kannst du dich ja ggf. mit ins Grundbuch eintragen lassen (einfach mal bei der finanzierenden Bank nachfragen). Das Grundstück würde davon allerdings insofern unberührt bleiben, dass es weiterhin ihm alleine gehört.

Wenn du dich beteiligst, ohne im Grundbuch eingetragen zu werden, gehst du im Trennungsfall leer aus, sofern dein dann-Ex nicht gerade so anständig ist, dich auszuzahlen.

"Steht mir nach einer gewissen Zeit zusammenleben was zu???"

Nein. Wenn überhaupt, nur im Falle einer Eheschließung. Aber da auch lediglich der Zugewinn.

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Moin,

nee, das geht so nicht. Das Haus ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§ 94 (1) BGB). Selbst wenn sie das Haus alleine finanziert gehört es ihrem LG, weil es mit dem Grundstück fest verbunden ist.

LG

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Nur wollen wir im Frühjahr 2012 anfangen mit Haus bauen. ich stecke in einem Dilemma, weil ich da nicht unbedingt Geld reinstecken möchte da mein Name im Vertrag nicht steht.

Du bist doch nicht blöd, oder? Wenigstens den Nießbrauch solltest Du Dir grundbuchlich sichern.

Gruß

Manavgat

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Schau,

das was dein Freund da möchte, ist einfach unpartnerschaftlich. Ich weiß nicht, auf welche Summe Essen, Trinken, Benzin, Urlaube, Kleidung usw. kommen ...

Lass uns mal theoretisch annehmen, das ihr beide gleich viel Geld pro Monat ausgebt. Dein Geld geht für "Verbrauchsgüter" drauf, seines dient der Schaffung von Vermögen.

Dann trennt ihr euch nach 20 Jahren, das Haus ist inzwischen abbezahlt.
DU hast nichts. ER hat ein Haus.

Aber selbst wenn du weniger ausgibst für Ihn - dann Bezahlst du trotzdem anteilig sein Haus mit ab. OHNE irgendeinen Gegenwert.

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Manche sagen: Andernfalls müsstest du Miete bezahlen. Das stimmt. Aber als Mieter hast du verschiedene Rechte (Kündigungsfristen, eigene, nur dir zur Verfügung stehende Räume) und kaum Pflichten, außer Miete bezahlen und die Treppe fegen.

Als "Partnerin" des Hausbesitzers habe ich aber ganz andere Pflichten (Instandhaltung, Pflege des Hauses - vom Fensterstreichen bis zur ), dafür keine wirklichen "Rechte". Den nwenn ihr die Tapeten aussucht oder die Terasse neu fliest, kann er immer seinen Willen durchsetzen mit dem Argument: Das ist schließlich mein Haus.

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Kurz und knapp: bleib lieber zur Miete wohnen, oder kauf dir ein eigenes Haus, oder such dir einen Mann, der partnerschaftlicher denkt, und baut euer Haus gemeinsam.





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mehr ist dem nicht hinzuzufügen! #pro

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Hallo,

in Österreich ist es so (ich denke, dass sich das nicht geändert hat), dass demjenigen, dem das Grundstück gehört, auch das Haus darauf gehört, egal wer das Geld für den Hausbau aufgewendet hat.

Lg