Hallo,
am 22.11. wurde eine Ladung zum Strafantritt zugestellt, mit der Aufforderung die Strafe binnen 2 Wochen seit Zustellung anzutreten.
Der 6.12. ist doch der letzte Tag oder?
Oder schon der 5.?
Wer weiß da ganz genau Bescheid, ich bin die ganze Zeit vom 6.ausgegangen.
LG
haftantritt
Kommt drauf an, ob der Tag der Zustellung mitzählt oder nicht. Ich kenne mich da nicht aus, aber das kann man sicher beim zuständigen Gericht erfragen.
Dann würde ich lieber am 5.12. gehen bevor es zu spät ist.
Aber warum habt ihr dann überhaupt so lange gewartet, bis es etvl. zu spät sein könnte?
Bei einer Frist von 2 Wochen kann doch alles so gut organisiert werden, daß der Antritt noch in deutlicher Frist erreicht wird.
Lg.
Weil jeder freier Tag ein kostbarer Tag ist!
Die andere Seite ist aber auch, daß das Ende früher sein wird (in Tagen gesehen).
Auch wenn es "nur" ein halbes Jahr wäre.
Und mit Weihnachten wird's eh nichts.............
Aber ich muß es ja nicht verstehen.
Hallo,
das müsste ziemlich sicher der 6. sein. Für die Fristberechnung dürfte hier - mangels anderer Verweisung in § 27 StVollstrO (Strafvollstreckungsordnung) die Fristberechnung nach der Strafprozessordnung maßgeblich sein, alles andere würde mich wundern, da jedenfalls im Strafvollzugsrecht selbst jedenfalls die StPO Anwendung findet und das Strafvollstreckungsrecht hier nur ein "Zwischending" darstellt. § 43 Abs. 1 StPO bestimmt in diesem Fall, dass der Fristablauf bei einer nach Wochen bestimmten Frist mit dem Tag eintritt, der der Benennung nach derselbe ist, wie der Fristbeginn. In eurem Fall ist der 22. ein Dienstag, damit ist der seiner Benennung nach selbe Tag eben der Dienstag 2 Wochen später, also der 6.12.
VG,
kitty, die allerdings für die Richtigkeit der Berechnung hier weder gewährt, noch haftet!
Hallo,
vielen dank für deine Antwort, so eine brauchte ich-mit §§ besetzt halt.
Die Person um die es geht hat ja sonst auch noch die Möglichkeit morgen früh dort anzurufen, selbst wenn es der 5.sein sollte, müsste bis 15 Uhr der Strafantritt erfolgen.
lg
Du hattest Recht :)