Unterhalt nach Heirat...

Hallo, ich weiß nicht recht ob das hierher gehört und schreibe auch lieber in Schwarz da ich nicht möchte das diejenigen die mich durch meinen Nick kennen sehen was ich schreibe.

Ich hätte gerne gewusst ob und was sich finanziell ändert wenn mein Freund und ich Heiraten. Er hat mit seiner Ex schon ein Kind und zahlt Unterhalt. Da aber wenn er Heiratet dann auch mehr Verdient durch den Wechsel der Steuerklasse, muss er dann auch mehr Unterhalt zahlen? Und wenn ja warum? Wird denn nicht geschaut was wir beide zusammen benötigen im Monat? Ich habe auch ein Kind das bei "uns" lebt. Und was ändert sich wenn wir zusammen noch ein gemeinsames Kind bekommen? Denn im moment reicht ihm das Geld wenn man den Unterhalt abzieht nicht mal um vernünftig eine Wohnung zu mieten und einigermaßen "normal" zu leben.

Danke an alle die sich die Mühe machen mir zu Antworten

Lg

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Na ja, wenn dein Freund mehr verdient, erhöht sich der Unterhalt, logisch. So wie du schreibst, liegt er vermutlich am Selbstbehalt, also würde alles an "Mehrverdienst" erst mal in den Kindesunterhalt fließen.

Wird denn nicht geschaut was wir beide zusammen benötigen im Monat? -- Nein, das interessiert nicht. Und da zwei Menschen, die zusammen leben weniger Kosten haben als zwei Singles, müsste er mit dem wenigen Geld besser klarkommen. Weil du ja z. B. die halbe Miete der gemeinsamen Wohnung tragen kannst, nur ein Auto gebraucht wird usw.

Dein Kind ist deine Verantwortung, und die des Vaters deines Kindes: Dieser muss seinem Kind weiterhin Unterhalt bezahlen. Wenn du Ehegattenunterhalt vom Ex bekommen hast, dann entfällt der mit der Hochzeit, genau wie der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, falls dein Ex gar nichts bezahlt.

Ein gemeinsames Kind würde dazu führen, das der Unterhalt, den er Bezahlen muss, auf seine zwei Kinder aufgeteilt würde, wobei das ältere Kind anteilsmäßig mehr erhält. Wenn er also jetzt 300 Euro Unterhalt bezahlt, (und er dann am Selbstbehalt liegt), würde Kind 1 (also seines mit Ex) z. B. 170 Euro und Kind 2 (also eures) 130 Euro erhalten.

Er darf auch bei Kind 2 NICHT aufhören zu arbeiten, um z. B. in den Erziehungsurlaub zu gehen, weil er sonst seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Das würde also dann ganz bei dir hängenbleiben. Ihr müsstest also zu viert von seinem Selbstbehalt + 130 Euro + deinem Geld leben.

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Das ist sehr ausführlich und gut erklärt

Danke dir...

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Hi,

helfen würde zB erst mal, dass ihr nicht den strategischen Fehler begeht, Steuerklasse 3/5 zu nehmen, sondern 4/4. Dann ändert sich nämlich erst mal gar nix.

Auch wenn ihr wirklich ein gemeinsames Kind bekommen solltet (was ich nebenbei bemerkt nicht tun würde, wenn ich mir die vorhandenen Kinder schon quasi nicht "leisten" kann), dann wäre 3/5 nur ungünstig: Von der vermutlichen Nachzahlung bei der Steuererklärung zu möglichen zu hohen Unterhaltssätzen bei zu hoch vorgegaukeltem Netto.

Auch Dein möglicherweise zu erhaltendes EZG wäre ja sehr niedrig, wenn es durch ein niedriges Netto bei Stkl. 5 berechnet werden würde.

LG

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>>>Wird denn nicht geschaut was wir beide zusammen benötigen im Monat?<<<

Nein, wozu auch. Da ist ein Kind, das Anrecht auf Unterhalt hat und basta.

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Nicht uneingeschränkt richtig.

Auch seiner Frau gegenüber wäre er zu Unterhalt verpflichtet, sollten sie ein gemeinsames Kind bekommen und sie deswegen zB die ersten drei Jahre nicht arbeiten geht...

Von daher findet das Zusammenleben eben unter bestimmten Umständen doch Berücksichtigung...

>>... und basta. << ;-)

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Der status quo ist aber, dass sie kein gemeinsames Kind haben. Meine Antwort galt diesem Zustand und nicht für irgendwelche Eventualitäten in den nächsten 15 Jahren.

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1. Ja wenn er mehr verdient muss er mehr zahlen

2. ist dein Kind nicht sein Kind und hat einen Vater wo für dieses eben aufkommen muss

3. Wenn Ihr ein Kind bekommt wird der Unterhalt runtergehen.