Liebes Urbianer,
ich weiß, das unverheiratete Partner einander zum Lebensunterhalt verpflichtet sind, wenn sie zusammen in einem Haushalt leben: Wird z. B. einer der Partner arbeitslos, dann ist zunächst mal der Lebensgefährte/in unterhaltsverpflichtet, erst dann, wenn dieser selber nicht zahlen kann, gibt es Geld vom Amt.
Was aber, wenn ein Paar trotz mehrjähriger fester Beziehung nicht zusammen lebt, sondern eine Fernbeziehung führt?
Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Grundlage, nach der der Partner dann unterhaltsverpflichtet wäre, oder zur Unterhaltspflicht herangezogen werden kann vom Staat, richtig? Gibt es da generell keine Unterhaltspflicht, oder liegt das daran, weil in so einem Fall nicht bewiesen werden kann, das tatsächlich eine Beziehung vorliegt, wenn es nicht das klassische "Tisch und Bett" gibt?
Hintergrund der Frage ist ein aktueller Fall im Freundeskreis: Seit über 5 Jahren zusammen, allerdings in zwei verschiedenen Städten lebend. Einer der Partner (ich lass das Geschlecht jetzt mal absichtlich offen) ist mit der Selbständigkeit gescheitert (Kunden weggebrochen, geht also direkt in Hartz 4). Der andere Partner lebt in einem großen Haus, mit etwas Vermögen im Hintergrund, aber nicht allzu hohes Grundeinkommen.
Dieser Partner möchte für den langjährigen Partner nicht finanziell einzustehen, will auch nicht, das Partner (nebst dessen Kind) zu ihm zieht, ist der Auffassung, das Partner die staatliche Grundsicherung beantragen soll, und er/sie würde dann mal gelegentlich was beisteuern (keine Ahnung, was damit gemeint ist: Vermutlich gelegentliche Essenseinladungen, Übernahme der Urlaubskosten, Spritkosten könnte ich mir vorstellen).
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Wie seht ihr das? Vor allem von der moralischen Seite her - wobei mich jetzt weniger die moralische Seite gegenüber Gesellschaft und Staat interessiert sondern eher die im "Binnenverhältnis" zwischen den beiden Partnern.
Gibt es ein "moralisches Recht" darauf, das einen der/die Lebensgefährtin in einem solchen Fall finanziell unterstützt? Oder ist das die natürliche Konsequenz aus einer Beziehung, die eben in getrennten Städten stattfindet, und bisher auch mit getrennten Kassen?
Gegenseitige Unterhaltsverpflichtung in der Partnerschaft (unverheiratet)
Wenn ein Kind da ist, ist z.B. der Vater unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber und in den ersten drei Jahren der Mutter gegenüber.
Andere gesetzliche Unterhaltspflichten gibt es nicht, wenn man unverheiratet und nicht zusammen wohnt.
Moralisch gesehen schon, weil ein Mutter mit Kind sehr viel weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat als ohne Kind. Der Betrag würde dann aber von Hartz IV wieder abgezogen werden.
Na ja, das Kind ist in diesem Fall ein Teenager - der ist sicher kein Grund für verringerte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Arbeit wird vermutlich relativ schnell wieder gefunden werden, aber es gibt halt in diesem Fall kein "Arbeitslosengeld", sondern gleich "Sozialhilfe".
Es geht halt darum, das Hartz 4 bedeutet, das die Wohnung gewechselt werden muss (aktuelle ist zu groß). Das evtl. das Auto verkauft werden muss. Aber das sind halt die rein sachlichen Aspekte, das ist zwar lästig, aber meine Güte, ist halt so.
Es geht wohl eher darum, das sich der/die Partnerin massiv im Stich gelassen fühlt, und bitterböse drüber nachdenkt,diese Beziehung zu beenden - wegen mangelnder Loyalität des Partners.
Hi,
also wenn sie fünf Jahre zusammen sind, das Kind ein Teenager ist, dann schlussfolgere ich mal messerscharf, dass es kein gemeinsames Kind gibt.
Da gibt es dann 0,0 Unterhaltspflicht. Punkt.
LG
also ganz ehrlich kann das ich das ein stück verstehen. meine damit den partner mit dem haus.
das ding ist ja hier, dass wenn ein partner arbeitslos wird und der andere arbeitet, der arbeitende, wenn man denn zusammen wohnt, den anderen partner mehr oder weniger "mitfinanzieren" muß bzw. das arbeitslosengeld wird angrechnet (bedarfsgemeinschaft nennt sich das wohl).
ich möchte gar nicht wissen, wie viele leute aus diesem grund nicht zusammen wohnen. wenn man verheiratet ist, dann finde es ich vollkommen ok, wenn der ehepartner den anderen mal finanziell unterstützt, aber nicht wenn man unverheiratet ist.
da ist doch noch jeder für sich selbst finanziell verantwortlich und da sollte der arbeitende partner nicht mit reingezogen werden oder sogar alle vermögens oder gehaltsabrechnungen vorlegen im amt.
außer die miete teilen, dass wäre klar, aber alles andere ist nicht ok.
Hallo,
wenn sie nicht zusammen leben, gehe ich auch davon aus, dass sie nicht zusammen wirtschaften - also im herkömmlichen Sinne keine eheähnliche Gemeinschaft besteht.
Ich lese aus deinem Posting, dass das Kind NICHT das gemeinsame Kind ist.
Nach meinem Verständnis besteht in diesem Fall eine Unterhaltspflicht des Partners mit dem Haus und gutem Einkommen nicht.
Aber, wenn besagter Partner, der nun ALG II beantragen muss, diesen anderen gut verdienenden Partner bei der Beantragung angibt (hoffentlich ist derjenige nicht so blöd) wird das Amt bestimmt prüfen, ob da nicht etwas zu holen ist.
Nici
Na ja, damit wäre das dann sozusagen eine Art Beziehung zweiter Klasse? So ganz nach dem Motto: Wir sind ja nicht verheiratet, von daher ist es egal wie du klarkommst, Hauptsache ich muss keine Abstriche bei meinem Lebensstandard machen.
Hier wird ja oft argumentiert, das es heutzutage ja keinen Unterschied mehr machen würde, ob man Heiratet oder nicht - aber in so einem Fall dann doch?
Oder liegt das schlicht jetzt daran, das die Beiden nicht zusammen wohnen? Würde das dann den Aufstieg in die "erste Klasse" rechtfertigen? Dann wäre es je eine eheähnliche Gemeinschaft, oder?
Und wenn man sich bewusst wird, das man sich auch nach 5 gemeinsamen Jahren "in der 2. Klasse" befindet - und dort vermutlich auch auf Dauer bleiben wird - soll man das als "normal" akzeptieren?
Da können die prüfen, bis sie grün werden. Es gibt keine Chance was zu holen.
LG
"Gibt es ein "moralisches Recht" darauf, das einen der/die Lebensgefährtin in einem solchen Fall finanziell unterstützt?"
Naja, hier wird halt offenbar, ob es sich um eine LIEBESbeziehung handelt oder nicht. Getrennte Kassen, getrennte Wohnung sind ja Ausdruck einer doch eher "lockeren" Beziehung, die allenfalls als Freundschaft (mit sexuellem Alleinanspruch) bezeichnet werden kann...
Danke, du triffst es eigentlich auf den Punkt - genau das ist die Crux:
IST diese Bereitschaft, den Partner in einer akuten Notsituation zu unterstützen, an der sich die "Liebesbeziehung" von der "lockeren Freundschaft mit sexuellem Alleinanspruch" unterscheidet?
ODER ist das eben die übliche Art wie zwei moderne, sich liebende Menschen miteinander umgehen und völlig normal, das sich jeder auf eigene Faust durchschlagen muss, auch wenn es hart auf hart kommt?
ODER ist das einfach so ne typbedingte Sache, so wie der eine halt gerne Fisch ist, der andere lieber Schnitzel - und beide Varianten gut und richtig und akzeptabel?
die Antwort scheint mir recht eindeutig: ja, nein, nein.
Eine Beziehung/Verbindung beinhaltet ja schon ein Minimum an Mitfuehlen (mitgehangen, mitgefangen). Man braucht da nur an Bergsteiger zu denken....
Wenn man bislang getrennte Kassen hatte, ist es doch konsequent, daß sich daran jetzt auch nichts ändert bis eben auf "mal zum Essen einladen". Warum lebt man nach mehreren Jahren Beziehung weder zusammen noch ist man verheiratet? Doch wohl, weil mindestens ein Teil bislang keine konkretere Verpflichtung wollte?
Das ist dann wohl (zumindest aus Sicht des Hausbesitzers) keine Lebensgemeinschaft / eheähnliche Beziehung, sondern "nur" eine Liebesbeziehung.
hallo,
Zusammenziehen scheint für den Mann ja nie zur Debatte gestanden zu haben?
Ich weiß nicht, wie man über so lange Zeit eine Fernbeziehung führen kann ohne darüber nachzudenken mal zusammenzuziehen, daher ist mir das Ganze auch etwas suspekt.
Aber ich würde mich bei so einer Reaktion meines langjährigen Partners enttäuscht zurückziehen und die Beziehung gehörig überdenken.
Denn ich finde, es sollte selbstverständlich sein dass man seinen Partner (!) in einer Notlage unterstützt.
Aber anscheinend sieht dieser Mann das überhaupt nicht so - traurig, aber es zeigt sich dadurch, wie er zu der Beziehung steht. Solange alles läuft wie es soll ist alles gut, aber er möchte nicht mit Unannehmlichkeiten konfrontiert/ belastet werden.
Aber gerade in schlechten Zeiten möchte ich doch, dass ich wenigstens auf meinen Partner zählen kann...und wenn ich das nicht mehr kann, dann wäre ich auch fix und fertig und würde mich fragen, mit wem ich da zusammen bin.
Auf einen Schönwetterpartner kann man gut verzichten!
Grüße
Die von Dir angesprochene Unterhaltsverpflichtung gibt es nicht. Es wird bei ALG2 lediglich unterstellt, dass der Partner für den anderen einstehe.
In der Praxis bedeutet das jedoch, dass ein Zusammenleben, wenn man nicht für einander einstehen will nicht möglich ist.
Ich persönlich würde in einem solchen Fall lieber soziale Hilfen beantragen, als mich von einem Mann/einer Frau abhängig machen. Hinzu kommt: wenn der Bedürftige versorgt ist, dann gibt es auch keinerlei Hilfen mehr für die Aufnahme einer Arbeit, das Kind kriegt auch nix! und die ganze Beziehung wäre in einer Schieflage.
Von welcher Moral redest Du eigentlich?
es gibt keine absolute Moral. Nur Vorstellungen davon, und die sind ganz verschieden.
Gruß
Manavgat