Rechtliche Frage zum "Rausschmiss"...

Guten Morgen,

schreibe in schwarz, weil man nicht alle Informationen unter seinem Nick preisgeben muss.

Es geht um meinen Bruder. Er ist verheiratet (seit 6 Jahren), hat 2 Kinder und mit seiner Frau ein gemeinsames Haus zur Miete. Es gab schon länger Probleme in der Ehe, und nun ist es am Wochenende passiert: sie werden sich trennen! Mein Bruder hat Ehebruch begangen (dazu bitte keine negativen Kommentare, das ist scheisse, das muss man und kann man nicht schön reden und bedarf keiner weiteren Diskussion).

Sie will ihn jetzt zum 1.11. vor die Tür setzen. Mein Bruder ist sehr kooperativ, will alles im Guten Regeln und bemüht sich schon intensiv um eine Wohnung. Aber der 1.11. ist bereits nächste Woche, momentan sieht es nicht danach aus, dass er sooo schnell eine Bleibe findet. Habe ihm natürlich angeboten, er könne so lange auch hier schlafen (müsste dann im Wohnzimmer auf dem Sofa sein). Aber davon mal abgesehen, kann sie ihn einfach innerhalb von ein paar Tagen so einfach vor die Tür setzen, egal ob er schon eine neue Wohnung hat oder nicht? Beide stehen im Mietvertrag...

MFG

1

Soweit ich weiß nicht. Er kann soweit ich weiß sogar während des Trennungsjahres darauf bestehen zu Hause zu wohnen soweit man sich von Tisch und Bett trennen kann.

Ich weiß das deshalb weil ich noch nicht einmal meinen Ex- Mann rauswerfen konnte, obwohl das Haus meins war und nur auf mich lief. Er war aber zum Zeitpunkt des Kaufs mit mir verheiratet und hatte sogenanntes Hausrecht. Erst als er mir bei einem Streit eine Ohrfeige gab konnte ich ihn durch eine einstweilige Verfügung rauswerfen. Selbst als er mich bedroht hat, vorher, passierte noch nix.

Deutsches Gesetz.

2

Oh mein Gott, nein so etwas tut er nicht! Eine räumliche Trennung im Haus selbst wäre möglich, hat er ihr auch vorgeschlagen! Sie macht aber komplett dicht. Ich kann ihr Gefühlschaos sehr gut nachvollziehen, jedoch ist und bleibt er mein Bruder, egal was er gemacht hat und zum 1.11. vor die Tür setzen ist schon Heavy...

3

wer fremdgeht, sollte sich der konsequenzen bewusst sein, die z.b. von seiten des betrogenen partners heissen können: mit dir will ich keine sekunde länger zusammen sein. da kommt er mit ner frist von einer woche m.e. noch gut weg, andere fliegen sofort raus.

natürlich ist es rechtlich nicht ok, du sagst ja selbst, er steht mit im mietvertrag. er sollte sich jedoch fragen, ob er von diesem recht tatsächlich gebrauch machen und das seiner familie zumuten will. ich für meinen teil würde klaglos das nächstbeste sofa nehmen, das mir angeboten wird, und mich fragen, ob die hose nicht besser mal zu geblieben wäre.

4

"Aber davon mal abgesehen, kann sie ihn einfach innerhalb von ein paar Tagen so einfach vor die Tür setzen, egal ob er schon eine neue Wohnung hat oder nicht? Beide stehen im Mietvertrag..."

Nein - aber wenn er versuchen will, alles im Guten zu regeln, sollte er der "Bitte" seiner Frau nachkommen.

LG

5

Hallo,

stehen sie beide im Mietvertrag für das Haus?
Wenn ja, kann sie ihn keinesfalls einfach so kurzfristig rausschmeißen.

Wenn etwas Schlimmes wie Gewalt gegen sie oder die Kinder vorgefallen wäre (was ich nicht glaube, so wie du über deinen Bruder schreibst) könnte ihn die Polizei der Wohnung verweisen.
Aber das ist ja in diesem Fall nicht relevant.

Dein Bruder kann sich entspannen. Auch wenn sie allein im Mietvertrag steht, muss sie ihm eine angemessene Frist geben, damit er sich eine eigene Wohnung nehmen kann.

Nici

6

(dazu bitte keine negativen Kommentare, das ist scheisse, das muss man und kann man nicht schön reden und bedarf keiner weiteren Diskussion).

Was für ne beschissene Einstellung. Das es scheisse ist, keine Frage, man braucht so was auch nicht schön reden aber diskutieren sollte man es schon.

Dein Bruder ist schön blöd, wenn er sich von seiner Schickse so behandeln lässt.

8

Also vorab erstmal: Meine Schwägerin ist keine Schickse!!! Sie ist eine ganz tolle Frau und es ist traurig, dass es soweit gekommen ist.
Die Gründe über den Treuebruch muss ich keinesfalls hier diskutieren. Die Frage nach dem rechtlichen Aspekt bezüglich eines Rausschmisses war einizig und allein mein Anliegen hier.

10

Deine Schwägerin ist eine Schickse. Ehebruch hin oder her, die Krise existierte laut deiner Aussage schon länger. Wenn sie ihn vorher genauso behandelt hat wie jetzt, selbst schuld.

Davon, die Gründe hier zu diskutieren, hat keiner gesprochen. So was sollten die Beiden intern diskutieren.

Die Antwort hast du doch schon bekommen. Keine Chance, so lange er sich nichts zu Schulden kommen lässt. Stell dir umgekehrt mal die Situation vor. Du bekommst den Stuhl vor die Tür gesetzt und es heißt: "Innerhalb von einer Woche bist du aus der Wohnung verschwunden!" Überleg es dir und dann weißt du, wie absurd das Verhalten Deiner Schwägerin ist.

weitere Kommentare laden
7

<<<Beide stehen im Mietvertrag...>>>

Dann wird seine Frau Pech haben. Zwar ist es eine Frage des "sich arrangierens" und eine Frage des Ehrgefühls, aber rein rechtlich kann sie sich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln und dennoch kann er bleiben.

Die Zeit bis er eine eigenen Wohnung gefunden hat, sollte sie ihm durchaus noch lassen.

9

Ja, mein Bruder ist durchaus darauf bedacht, das Ganze so schnell wie möglich zu regeln mit einer Wohnung. Wohl fühlt er sich so auch nicht, von den Gewissensbissen (dessen er sich vorher natürlich bewusst sein muss) mal ganz abgesehen...