Vaterschaftstest

Hallo,

ich schreibe heute mal bei Paternerschaft, da man hier anonym bleiben kann.

Ich habe in 4 Wochen meinen Entbindungstermin und der Vater von meinem Kind möchte einen Vaterschaftstest (wir sind nicht und waren auch nie zusammen).

Wie läuft sowas ab? Ich möchte ihm mein Kind, bevor er die Vaterschaft anerkennt nicht zeigen (somit fällt ein privater Test weg?!)

Dann gebe ich ihn im Krankenhaus als Vater an und dann wird sich das Jugenamt(?) an ihn wenden um die Vaterschaft zu klären?

Wie lange dauert so was?

Wie sieht es in der Zeit mit Unterhalt für mein Kind aus? Muss ich Unterhaltsvorschuss beantragen oder muss er dem Kind dann nachträglich den Unterhalt zahlen?

Ich danke für eure Antworten!

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Meine Meinung:

da ihr nie zusammen wart ist es schon ok das der werdende Vater Sicherheit will. An deiner stelle würde ich ihm das Kind auch durchaus vor dem Testergebnis schon zeigen.

Warum sollte ein privater Test nicht gehen? Einfach Testset vor der Geburt bestellen und gleich nach der Geburt einschicken. Könnte vielleicht zwei Woche bis zum Ergebnis dauern?nur falls dem Vater der private Test zu wenig ist musst du übers Gericht gehen. Dauert länger (kannst locker in Monaten rechnen) und es wird für ihn wenn er der Vater ist empfindlich teurer!

Was will der Vater denn so? Sich miteinbringen, das Kind sehen, finanziell zu seinen Verpflichtungen stehen? In so einem Fall könnt ihr auch ohne Jugendamt auskommen.

Oder will er sich drücken?

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Danke, für deine Antwort.

Es ist so, dass er alles will nach der Geburt.

Er will Umgang genauso, wie das gemeinsame Sorgerecht und auch Unterhalt zahlen.

Das er einen Test will, ist für mich kein Problem. Ist sein Recht. Allerdings ist er während der Schwangerschaft nicht für mich da bzw, wenn wir Kontakt haben streiten wir jedes mal und das stresst mich sooooo ungemein. Er nimmt darauf keine Rücksicht und ich halte es einfach nicht mehr aus!

Und nach der Geburt wird es nicht weniger werden, deswegen möchte ich direkt nach der Geburt zeit für mich und mein Kind und nicht gleich einen Tag später mich mit ihm streiten...das können wir dann später machen. Ich hoffe, es ist verständlich!

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Du brauchst überhaupt nichts zu machen. Du gibst ihn als Vater an und das Jugendamt kümmert sich um alles weitere. Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, dann wird die DNA überprüft. Es dauert alles sehr lange, deswegen würde ich Unterhaltsvorschuss beantragen, falls der KV nicht bereit ist von Anfang an Unterhalt zu zahlen.

Ein privater Vaterschaftstest wird nirgends anerkannt.

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Hallo.

>>> Dann gebe ich ihn im Krankenhaus als Vater an und dann wird sich das Jugenamt(?) an ihn wenden um die Vaterschaft zu klären? <<<

Du gibst ihm im Krankenhaus NICHT als Vater an.
Viele Krankenhäuser übernehmen die Anmeldung beim Standesamt. Wenn Du ihn da schon als Vater angibst, ohne dass die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt ist, wirst Du weder die Geburtsurkunde noch die Geburtsbescheinigungen, die Du für Eltern- und Kindergeld benötigst, bekommen. Das hat folgenden Grund: Das Standesamt kennt nur "ehelich/Vaterschaft anerkannt oder festgestellt" oder "Vater unbekannt". Nur mit einem Namen kann das Standesamt nichts anfangen und kann die Dokumente nicht ausstellen.
Sobald die Vaterschaft anerkannt ist, wird der Vater nachgetragen, bzw wenn es über eine Vaterschaftsfeststellungsklage läuft bekommt das Standesamt Nachricht vom Gericht.

Du kannst aber jetzt schon eine Beistandschaft bim Jugendamt einrichten.
Dort gibst Du den Vater an. Das Jugendamt schreibt den KV dann an und fordert ihn auf, die Vaterschaft anzuerkennen. Tut er das nicht, wird ihm nach der Geburt ein freiwilliger Test angeboten werden. Kommt der Test nicht zustanden, wird Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht werden.

Erst wenn er als Vater feststeht, bekommst Du Unterhalt (rückwirkend). Diesen solltest Du titulieren lassen.
Betreuungsunterhalt für Dich regelt ein Anwalt. Es sei denn, dass Du jetzt schon im Alg II Bezug bist - dann geht Dein Anspruch auf das Jobcenter über, die sich darum kümmern. Auch beim JobCenter kannst Du ihn VOR der Anerkennung angeben (musst Du sogar - es gibt es extra Formular für die Unterhaltsangaben).

Bis alles geklärt ist, bekommst Du Unterhaltsvorschuss - da kann sich auch die Beistandschaft drum kümmern.

LG

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Ja, so ist es. Es ist gut erklärt.

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Bei meiner Cousine hat es ein halbes Jahr gedauert, bis ein gerichtilicher Vaterschaftstest gemacht wurde.

So ist das leider.

Also einfach beim JA angeben + unterhaltsvorschussbeantragen und alles andere nimmt dann seinen Lauf.

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Du schreibst, er würde im Falle der bewiesenen Vaterschaft auch das gemeinsame Sorgerecht wollen- dann zeige ihm das Baby ! Vielleicht hat es das Glück, einen Vater , nicht nur Erzeuger, zu bekommen ! Das Baby kann doch nichts dazu, dass ihr euch nicht versteht, .. Wenn er sich kümmern will- ist doch toll!

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Einem Mann, der einen Vaterschaftstest verlangt würde ich niemals das halbe Sorgerecht geben. Du bist bis zu Volljährigkeit an diesem Mann gebunden und darfst ohne seine Erlaubnis nicht einmal wegziehen.
Übelege dir das sehr gut. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, ist und bleibt er der Vater und hat das Recht und die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern, ohne dass du, selbst bei jeder Kleinigkeit seine Erlaubnis brauchst.

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Freiwillig möchte ich ihm auch das auch wirklich nur ungern geben. Ich denke, er wird es dann einklagen.

Wenn es dann so ist, dann ist es halt so...da kann ich wenig machen.

Für mich ist es moment einfach nur sehr wichtig, dass ich bis zur Geburt und vor allem auch das Wochenbett einigermaßen stressfrei erleben kann und deshalb bin ich froh, wenn der Vaterschaftstest übers Gericht läuft und sich das somit ein bisschen hinzieht ;-)

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