Wir haben vor 4 Jahren den Bauernhof meiner Eltern überschrieben bekommen.
Es ist ein kleiner Bauernhof, 4 Tiere, wenig Ackerland.
Meine Geschwister bekamen 30.000 € ausbezahlt, weil das so üblich ist.
Wir sind nicht in der Höfeordnung, hätten also theoretisch nichts auszahlen müssen.
Um Streit vorzubeugen, haben wir es aber getan.
Ausserdem mussten wir noch einiges in das 34 Jahre alte Haus investieren.
Das Haus bekam neue Dämmung, teilweise neue Fenster, eine neue Heizungsanlage.
Insgesamt hatten wir damals eine Schuldenlast von 252.000 €.
Für das Geld kann man hier auf dem Land schon ein Häuschen bauen.
Zusätzlich kümmern wir uns um meine alternden und immer pflegebedürftigeren Eltern, erledigen Arztbesuche, besorgen Medikamente, gehen für sie einkaufen.
Jetzt will die Stadt ein Teil vom Ackerland kaufen, um da ein Baugebiet zu errichten.
Um die Pflege meiner Eltern kümmern wir uns alleine.
Auch bei der Instandhaltung des Hofes bekommen wir seltenst Hilfe meiner Geschwister.
Und jetzt das Problem:
Wir wollten das Geld in Haus und Hof investieren, es muss alles in Schuss gehalten werden.
Ausserdem vielleicht ein kleiner Urlaub (3 Tage Nordsee, um mal wieder durchzuatmen) und ein neues (gebrauchtes) Auto.
Der Rest geht in die Schuldentilgung.
Aber unsere Geschwister, insbesondere mein jüngerer Bruder, wollen Geld von dem Verkauf. Ich soll das ganze aufteilen und jeder bekommt den gleichen Anteil.
Wir haben abgelehnt.
Jetzt geht er zum Anwalt.
Es ist furchtbar, wir sind Geschwister und nun geht er gegen mich mit einem Anwalt vor.
Wird er damit durchkommen?
Ich habe gedacht, mit der Auszahlung waren deren Ansprüche alle abgegolten, auch alle zukünftlichen Ansprüche.
Streit wegen Erbe, Hof, Geld ..... wer kennt sich damit aus? Bauernhof
Hallo!
Wurde denn damals irgendwas schriftlich geregelt? Im Testament so festgehalten? Haben deine Geschwister deswegen einen Erbverzicht unterschrieben?
So gehört der Hof euch und geht die Geschwister nichts mehr an - schwierig wird es aber, wenn Deine Eltern innerhalb der nächsten zehn Jahre ins Pflegeheim müssen, da kann dann auf den Hof immer noch zurück gegriffen werden um die Heimkosten zu bezahlen, wenn die Rente nicht reicht.
Deine Eltern leben noch, wenn ich das richtig verstanden habe!? Somit war es eine Schenkung, und die ist erst mal "unantastbar". Sollte einer deiner Elternteile vor Ablauf von zehn Jahren nach der Schenkung versterben, könnten deine Geschwister ggf. einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Wurde denn testamentarisch festgehalten, dass deine Geschwister lediglich ihren Pflichtteil bekommen sollen?
"Ich habe gedacht, mit der Auszahlung waren deren Ansprüche alle abgegolten, auch alle zukünftlichen Ansprüche."
Das wird maßgeblich vom Inhalt des Testaments deiner Eltern abhängen. Fakt dürfte aber wohl sein, dass keine Ansprüche bestehen bzw. geltend gemacht werden können, so lange kein Erbfall eingetreten ist.
Nein.
Der Hof wurde überschrieben.
Das ganze wurde vertraglich festgehalten.
Es gab eine Klausel, dass die Geschwister ihre Auszahlung bekommen und damit die Ansprüche an den Hof weg sind, an den genauen Wortlaut erinnere ich mich nicht mehr.
Wenn innerhalb von 10 Jahren meine Eltern in ein Pflegeheim müssen und wir die Kosten dafür nicht tragen können, gehts an den Hof, aber auch nur dann, das weiß ich.
Wenn sie sterben .... wie das geregelt ist, weiß ich nicht mehr, das ist schon ne Weile her.
Aber sie leben noch, wir kümmern uns um sie.
Hallo!
Das Ganze wird doch dann irgendwo schriftlich zu finden sein - solche Unterlagen wie Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. sollte man wirklich griffbereit haben wenn die Eltern so alt sind. Macht euch auf die Suche, macht eine Kopie und schickt sie Deinem Bruder, dann ist die Sache gut.
Vielleicht ist er ja auch in finanziellen Schwierigkeiten und würde deswegen das Geld dringend brauchen, oder er fühlt sich ungerecht behandelt - das geht aber vielen so.
Da hat er vermutlich Pech!
An eurer stelle würde ich mich von einerbfachanwältin für Erbrecht beraten lassen.
Hinweis: die Eltern leben noch. Insofern ist noch kein Erbfall eingetreten.
Gruß
Manavgat
er wird pech haben....ihr habt damals alles schriftlich gemacht und ihr seit sls eigentuemer eingetragen somit besitzen deine eltern nichts mehr was sie vererben koennten....auch ein pflichtteil kommt nicht mehr in frage weil von null ergibt halt null...und was ihr mit euerer schenkung macht soll deinen bruder nicht interessieren
Hallo,
das Haus wurde übergeben und was war mit dem restlichen Vermögen - sprich mit dem Ackerland / Wiesen etc. - wurde das nicht festgelegt ?
Ging es nur um den Hof ?
Da die Eltern noch leben sollen die das doch regeln...
Bei mir wurde nur das Haus übergeben. Ackerland und alles ist noch im Besitz meiner noch lebenden Mutter. Das würde nach Ableben zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Wenn Euch dieses Ackerland überschrieben wurde und nichts weiter vermerkt wurde, was zu tun ist bei Veräusserung, kann Dein Bruder nichts machen. Der, der im Grundbuch steht ohne Bedingungen, kann tun und lassen was er will.
Kopf hoch - bei Geld wird immer alles anders. - Kenne ich
Wenn das Ackerland den Eltern gehört, dann kann er auch nichts machen!
Gruß
Manavgat
Hallo,
ich glaube nicht das Du Dir einen Kopf machen musst deswegen...
Mach DIch doch selber mal bei einem Anwalt schlau... Dann hast Du Gewissheit.
Soweit ich weiß bist Du nicht mal zahlungspflichtig sollten Eure Altenteile ins Heim müssen, solange der Hof bewirtschaftet wird... (Steht leider nicht im Tread).
Wir haben auch einen Hof überschrieben bekommen und die Situation ist so ähnlich wie bei euch. Nur haben wir vor der Übergabe alle Geschwister unterschreiben lassen das sie keinerlei Anspruch mehr auf den hof haben... Selbst wenn meinem Mann jetzt was wäre würde ich als Verwalter für die Kinder fungieren und seine Geschwister hätten keinerlei Rechte mehr drauf... Das wollte mein Mann damals so im Ehevertrag haben damit es dann keine Probleme gibt.
Wenn Du magst kannst Du mich gerne mal per PN anschreiben.
lg
ayla