Was kann Gerichtsvollzieher alles Pfänden? Auch vom Partner?

Hallo.

Das gehört hier zwar nicht her,aber ich würde gern in schwarz schreiben. Es ist mir sehr unangenehm. Zu mir. Ich bekomme monatlich das Kindergeld und aufstockendes ALG2 mit meinem Partner zusammen. Ich bin noch zu Hause und fange am 1.9. eine Ausbildung an. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren und mein Partner arbeitet (er hat nix mit der Sache zutun)

Und zwar habe ich heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen mit einem Pfändungsauftrag. Eine Ratenzahlung wurde abgelehnt,da die Rate zu niedrig wäre bei der Summe. Und jetzt wollte ich gern wissen,was er alles Pfänden darf?

1. Darf er den Lohn von meinem Partner pfänden? (Haben ein gemeinsames Konto)
2. Darf er überhaupt irgendwas von meinem Partner pfänden?
3. Darf er das S3 pfänden,was ich von einer Freundin geliehen bekommen habe? (Rechnung und alles habe ich da,wo man sieht,dass es ihr Handy ist)
4. Darf er den Fernsehr pfänden,denn wir von meinen Eltern bekommen haben?
5. Darf er meinen Lap Top pfänden?
6. Darf er 925er Silber pfänden?

Und vor allem was passiert,wenn er nix zu pfänden findet?

Liebe Grüße

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Keine Sorge, er wird nichts von Dir pfänden und von Deinem Partner schon gar nicht. Danach kann es sein, dass Du die eidesstattliche Versicherung abgeben musst.

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"Keine Sorge, er wird nichts von Dir pfänden "

Diese Aussage ist sehr gewagt - Du weißt zum einen nicht, welch hochwertiges (und somit verkaufbares) Laptop sie hat und was sonst noch zuhause herumsteht.....
Ich zähle mit Absicht nichts auf, weil ich es Mist finde, zuerst Schulden zu machen und dann alles schnell beiseite zu schaffen, was gepfändet werden könnte, damit die Gläubiger nichts kriegen sollen.
Aber die meisten Leute denken an manche Dinge nicht, die recht gut verkaufbar sind....

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ich arbeite seit 20 Jahren beim Anwalt, bin also quasi aus der Branche. Er wird nichts pfänden. Die Pfändung eines Laptops verursacht mehr Kosten, als dass die spätere Versteigerung etwas bringen wird und ist somit unverhältnismäßig.

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Ich weiß nur soviel: Zugehörigkeit des Eigentums muss ZWEIFELSFREI nachgewiesen werden können, mündliche Beteuerungen helfen nicht.
Rechnungen, die auf Namen ausgestellt sind, z.B.
Für den Fernseher muss ebenfalls eine Rg da sein, aus der das hervorgeht. Im übrigen zählt kein später ausgestelltes Duplikat.......das stinkt !
Laptop - why not ? Wenn er noch verkaufbar ist, kann man ihn zu Geld machen.
Silber - kommt auf den Tagespreis an und WIEVIEL es ist, Besteck ist uninteressant, Schmuck schon eher.

Wenn die Schulden euch nicht beide gemeinsam betreffen, wird vom Partner nichts gepfändet, kommt auf die Unterschriften an.
Wenn nichts zu pfänden vorgefunden wird, kommt wohl irgendwann die Eidesstattliche Versicherung - und DAS würde ich aber zu umgehen versuchen. Ist wirklich nicht toll in der Vita.....dann bekommst Du SCHUFA-technisch keinen Fuß mehr auf den Boden.

Sorry, Smartphone, Laptop, Fernseher - alles lässt man sich zur Verfügung stellen, man will ja bitteschön auch auf nichts verzichten - aber die Leute, die Geld von Dir bekommen, sollen leer ausgehen.
Habe ich wenig Verständnis dafür.
Gruß Moni

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Ein Konto, auch ein gemeinsames, kann glaube ich gepfändet werden... So lange, bis der ausstehende Betrag auf dem Konto ist und somit eingezogen werden kann. Hinzu kommen natürlich noch Anwaltskosten und Kosten für den Gerichtsvollzieher!

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Sofern nur jeweils ein Gerät vorhanden ist, darf soweit ich weiss weder der TV, noch der Computer und auch nicht das Radio gepfändet werden !!

Auch Kühlschrank, Waschmaschine und Wäschetrockner sind tabu !

Gebrauchte Möbel werden auch kaum gepfändet....dabei kommt nichts rum....und meistens wird nur nach Bargeld gefragt...zumindest wenn ich der Reportage glauben schenken darf, die ich vor einiger Zeit auf N24 gesehen habe.

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Darf man fragen, wie ihr in diese Situation gekommen seid? Um welche Summe handelt es sich?!

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Die Höhe der Schulden hat die TE genannt. Warum sie die hat, das geht uns nichts an und hat auch nix mit ihrer Frage zu tun.

Hier ist ein Link von der Stiftung Warentest, vielleicht hilft es dir etwas
http://www.test.de/Ueberschuldung-Der-Weg-aus-den-Schulden-4141446-4147130/

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Hallo,

warum suchst du dir nicht einen Nebenjob? Dann kannst du größere Raten zahlen.

vg

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Ich denke eher es läuft auf eine Eidesstattliche raus, also das du zahlungsunfähig bist.

Dann bekommt der Gläubiger erstmal garnichts.
Selbst schuld, hätte ja die 50€ nehmen können immerhin BIST du zahlungswillig.

Wer nicht will, der hat schon.

Das S3 lässt sich nachweisen das es nicht dir gehört, Laptop gehört zu einer "basisausstattung" die jeder haben darf und Fernseh ebenso, die alten Dinger nimmt eh keiner die bekommt men gebraucht ja schon überall nachgeworfen somit sind sie wertlos.

Dein bisschen Schmuck wirst du auch behalten dürfen, zieh die Armbänder doch einfach an, dann sehen sie "benutzt" aus also als täglicher Schmuck und nicht in einer hochwertigen Box drin.

Sachen verstecken würde ich nicht sowas gibt mächtig Ärger

Und an das Geld von deinem Partner können sie auch nicht, da sich zweifelsfrei feststellen lässt das es seins ist, steht auf dem Verwendungszweck drauf.

Von daher läuft es auf ne eidesstattliche ab, dann hast du 3 Jahre Ruhe und der Gläubiger pech.

Und genau so würde ich es ihm sagen. Entweder er nimmt die 50€ und es dauert hat seine Zeit ODER du machst die eidesstattliche und er bekommt die nächsten 3 Jahre keinen cent.

Ich glaube er lässt sich ganz schnell überzeugen das er mit 50€ besser fährt

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Hallo,

hm?

Eine Eidestattliche Versicherung ist in deiner Welt "Kein Grund zur Sorge"?

Das ist so ungefähr das Schlimmste, was man in der Schufa/Creditreform stehen haben kann, aber ist ja nicht besorgniserregend.

So ein Amtliches Dokument mit Adlerstempel, das bestätigt: "Finanzieller Looser" und die Info dazu, die jeder abfragen kann, der berechtigtes Interesse daran hat, ist doch was.

Jedoch:
Man kann nicht bei Otto/Quelle/Neckermann auf Raten bestellen - aber keine Sorge.
Eine neue Wohnung anmieten wird auch schwer - aber keine Sorge.
Ein (Gebraucht)Auto finanzieren ist nicht drinn - aber keine Sorge.
Einen neuen Job, welcher mit Finanzen (Kassentätigkeit etc.) zu tun hat, wird es auch nicht geben - aber keine Sorge.
Ratenkauf bei Expert und Co geht auch nicht aber keine Sorge.
Dispo überziehen? Na dann wird geprüft von der Bank und der Dispo ganz gestrichen, aber keine Sorge.

Ja nicht besorgniserregend.

Ist der Ruf erst mal ruiniert...

vg

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Die 3 Jahre hat man bereits ein Dach übernommen Kopf. Und verschuldete hat man bestimmt kein hohes jobverhältnis oder strebt eins an. Und der Sinn nach neuem Auto und neuen Möbeln steht einem dann sicher acounuch nicht. Zumal man auch günstige neumöbel vom möbeldiscounter.

Für nen Ottonormalverbraucher finde ich es nicht tragig zumal sie zahlungswillig ist und der gläubiger nicht will. Ich würde dann auch bockig schalten und denken Pech dann gibts halt garnix.

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Theoretisch kann so gut wie alles gepfändet werden, was sich in der Wohnung befindet (wird m.W. aber so nicht gehandhabt). Sollte der GV tatsächlich etwas pfänden, das dir nicht gehört, müsste der Eigentümer per so genannter Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung vorgehen, um sein Eigentum zurück zu erhalten.

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Grundsätzlich kann alles gepfändet werden was noch genügend Wert hat und nicht zum Erfüllen der Grundbedürfnisse benötigt wird.

Also Spielekonsole, Geld, wertvolleren Schmuck, Auto (es sei denn man kann nachweisen das dies nötig ist um überhaupt zur Arbeit zu kommen), Flipperautomat, etc....

Nicht gepfändet würde: Küchenequipment, Schlafzimmerschränke, Betten, Sofa, Tisch, Stuhl, TV, Radio.

Ein Konto kann ebenso gepfändet werden bzw der Lohn davon (zumindest einen Bruchteil so das der Betroffene dennoch überleben kann und die normalen Lebensunterhaltskosten und Rechnungen zahlen kann).

Wenn es nix zu pfänden gibt dann muss man eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die schützt nur vorrübergehend vor erneuter Pfändung.

Ein Partner muss (soweit ich weiß) nur dafür gradestehen wenn er jeweilige Kaufverträge mit unterschrieben hat.

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Wenn die Summe für eine Ratenzahlung zu gering ist: warum, zum Kuckuck zahlste das nicht einfach?????

Gruß

Manavgat

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Die Te schrieb es handelt sich um 4500€ und der gläubiger möchte keine 50€ Rate.

Sie sollte nochmal umgehend mit ihm reden das wenn er sie nicht annimmt sie eine Eidesstattliche abgibt und er dann die nächsten 3 Jahre garnichts bekommt.

Dann wird er vielleicht wach und nimmt die Rate an und sie braucht keine eidesstattliche.

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Guten Morgen.

Nein du hast das falsch verstanden. Die Raten (50€) wären ihm zu niedrig für die große Summe.

Lg

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Hey!
Naja mal ganz ehrlich..Wenn du schon ein Pfändungsbeschluss vom Gerichtsvollzieher bekommen hast, muss sich die Sache schon eine Weile hinziehen..
Normalerweise kommt der erst zum Einsatz wenn alles von der Seite des Gläubigers versucht wurde und man nichts erreicht hat..
Dann wird laut geschrien wenn es dann soweit ist..

Pfänden darf er nur, Einkommen..aber bevor irgendwelche Gegenstände gepfändet werden,kommt normalerweise erstmal ein Auszahlungsverbot auf euer Konto. Ich würde ein P- Konto darausmachen..