Also ich kenne zwei Paare aus meinen Freundes-/Bekanntenkreis. Da ist ein Partner noch verheiratet und die Paare sind aber schon verlobt. Ich meine ist das vom Gesetzt her eigentlich erlaubt? Verlobung ist ja eine mündliches Eheversprechen. Ich halte absolut nix davon nichts. Aber das ist ja deren Sache......
Ist das erlaubt?
Darf man sich verloben, obwohl man noch verheiratet ist?
Verloben darf man sich definitiv, auch mit 100 Partnern wenn man es möchte.
Es ist ja nur ein "versprechen" jemanden zu heiraten.
Eigentlich sagt man im Laufe eines Jahres aber die meinsten sind 5 und noch mehr Jahre verlobt.
ich halte Verloben für eine Hinhaltetaktik um Ruhe zu haben, wenn mir Leute sagen " ich bin seit 7 Jahren verlobt" sag ich immer
" trenn dich du wirst eh nur verarscht und hingehalten"
Ich war nur 3 monate verlobt und dann verheiratet, zusammen waren wir vorher nur kurz
Verboten ist es nicht aber ich denke:
Nach einer Verlobung sollte eine Hochzeit schon in absehbarer Zeit stattfinden!
Ob man streng 1 Jahr sagt oder sich 2 Zeit lässt spielt da keine Rolle (Planung dauert halt und Geld muss auch da sein) aber wenn ich höre 'Ich bin seit 5 Jahren verlobt' denke ich mir meinen Teil...da halte ich eine Hochzeit dann schon für unwahrscheinlich.
och mein Mann und ich waren auch schon verlobt, als er noch verheiratet war. Die Scheidung zog sich ewig hin.
Allerdings war er schon getrennt lebend als wir uns kennengelernt haben.
Finde da jetzt nichts verwerfliches dran?
Privat versprechen darf man sich alles, aber als "rechtlich" verlobt gilt man dann nicht. Was aber eh nur eine Rolle spielen würde, wenn z.B. einer vor Gericht steht und der andere nicht gegen ihn aussagen will o.ä.
http://www.familienrecht-im-net.de/bgb_familienrecht_1297_1302.htm
Steht zwar nix drin, wie das ist, wenn man noch verheiratet ist, da man aber nicht verlobt sein muss um überhaupt zu heiraten, sehe ich da nun keine Straftat oder überhaupt ein Problem.
Als verlobt gilt man rechtlich mit der Anmeldung zur Eheschließung - und das kann man natürlich erst machen, wenn man rechtmäßig geschieden ist.
Das ist mir klar.
Hier geht es aber doch eher um das "private" verloben. Das kann ich doch machen, so oft ich lustig bin - ohne Konsequenzen.
Ich hatte eine Klassenkameradin, die hat sich zum ersten Mal "verlobt", da war sie glaub 15. Mit 20 hatte sie dann die 6. oder 7. "Verlobung" hinter sich. Jedes Mal mit Ring und so - aber geheiratet hat sie dann erst vor wenigen Jahren (und da war es ohne Verlobung).
Eine Verlobung hat ja rechtlich kaum eine Bedeutung. Es können nur in Ausnahmefällen Ansprüche geltend gemacht werden - etwa wenn einer annimmt der andere meint es ernst und Bergeweise Geld für Hochzeitskleid und Feier raus wirft, und der andere dann doch einen Rückzieher macht.
Die Ehe ist ja auch eher eine Regelung von Rechten - Unterhaltsansprüche, rechtliche Anerkennug der Kinder die in der Ehe geboren werden durch den Ehemann, Erbregelungen... Also eigentlich recht unromantisch, das Ganze.
Und für den Staat ist es erst recht ein reines Rechtsgeschäft, ich wundere mich ja, dass die Standesbeamten überhaupt so nett sind eine 10-Minuten-Ansprache zu halten, statt einen gleich bloß das Formular unterschreiben zu lassen.
es ist noch gar nicht sooo lange her, da musste der Mann, wenn er sie als Verlobte entjungfert hat und die Verlobung auflöste, ein "Kranzgeld" bezahlen. Dieses "Kranzgeld" konnte auch vor Gericht eingefordert werden.
Der Begriff stammt aus der Tatsache ab, ist sie bei der Eheschließung keine Jungfrau mehr, durfte der Brautkranz nicht geschlossen getragen werden. Ergo, sie war weniger wert.
Zum Glück (auch für mich) wurde dieses "Kranzgeld" ersatzlos gestrichen.
Sonst würde ich heute noch die Schulden abzahlen. *Scherz
Schöne Grüße an alle Jungfrauen
Bin ich auch....und?
Mein Nochmann und ich sind uns einig was die Scheidung betrifft, mein Freund und ich wollen im Mai nächstes jahr heiraten.
Wir sind seit August letztes Jahr verlobt und kennen uns 17 Jahre.