Hallo,
vielleicht kennt sich da eine von Euch aus.
Vorab: Im März 2013 war die Scheidung meines Lebensgefährten. Seine Ex wollte einen Nachehelichen Unterhalt einfordern da sie arbeitslos ist aber das wurde am Scheidungstag vom Richter abgewiesen da er arbeitslos war.
Heute rief der RA der Ex-Frau meines Lebensgefährten an.
Er wollte die Lohnabrechnungen des letztesn halben Jahres von ihm haben, damit er nachsehen kann ob er mehr verdient und er Nachehelichen Unterhalt bezahlen muß.
Mein Lebensgefährte sagte ihm das er leider zur Zeit arbeitslos ist und nicht mehr als 1000,-- € Euro bekommt und davon noch den Unterhalt für seinen Sohn bezahlt.
Da meinte der RA da ich arbeiten gehe und wir in einer eheänlichen Gemeinschaft leben mein Lohn mitangerechnet werden würde. Da wir zusammen leben hätten wir nur ein Anspruch von 2000,--€ alles was darüber ist müsste er an seine Ex bezahlen.
Stimmt das?????
Muß ich mitzahlen ??? (Achtung etwas länger)
Du brauchst dein Einkommen nicht nachweisen. Das einzige was sich ändert, wenn ihr zusammen wohnt, ist dass der Selbstbehalt deines LG niedriger ist, weil seine Lebenshaltungskosten dadurch geringer sind.
Hallo,
in diesem Fall würde ich mir anwältlichen Beistand suchen.
LG
Karin
der Anwalt der ex ist der Anwalt der EX und somit versucht er natürlich für SEINE Mandantin so viel wie möglich herauszuholen. dazu gehört dann auch deinen Freund möglichst unter druck zu setzen - auch mit Dingen die so gar nicht stimmen. glaubt ihm also nix. und entscheiden tut immer nur der Richter, nie der Anwalt!
wie Baerlin schon geschrieben hat kann sein selbstbehalt herab gesetzt werden, dein Gehalt geht niemanden was an.
LG
Als treudoofer Bürger geht man einfach nicht davon aus, dass Anwälte Sachen tun und sagen, die nicht rechtens sind!
Nein sicher nicht, wäre ja noch schöner
Ein herzliches Dankeschön an alle. Hat mir sehr geholfen.
@ comapo
Das hat mein LG auch gedacht als er mit ihm telefonierte.
Er sagte ihm auch das sie sich endlich mal arbeit suchen soll (naja er hat es etwas anderst formuliert , ein wenig krasser)
LG Kampfelfe
Nun ja, das würde ich auch vorschlagen falls er nicht schon sucht, den ich finde man sollte schon sehen das man für seine Kinder aufkommen sollte.
Er zahlt ja Unterhalt für den Sohn. Der feine Anwalt will ihm Unterhalt für die Ex rauspressen. Mit miesen Tricks.
LG
das wäre ja die Höhe ,......
Das Gerechtigkeitsempfinden würde dagegen sprechen. Recht haben und Recht bekommen, sind allerdings 2 Paar Schuhe. Ich würde sicherheitshalber einen Rechtsbeistand befragen.
Mir war so, als würden Ämter (z. B. bei Hartz IV-berechnungen) auch an den Einkommen, der in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner orientieren. So 100% sicher wäre ich mir also nicht, ob der gegnerische Anwalt da tatsächlich im Wald ist.
Es geht nicht um Hartz IV, das sind ganz andere Gesetze. Es ist zum Glück noch nicht so, dass die Next für die Ex Unterhalt zahlen muss. Das wäre der Fall, wenn das Einkommen der Next berücksichtigt werden würde.
Dass das nicht so ist, weiß der RA, deswegen hat er angerufen und nicht geschrieben.
Wenn Du da sicher bist, ist ja gut....