Hallo
Wollte mal etwas nachfragen. Ich bin geschieden habe aber den nachnamen von meinen Exehemann behalten weil ich mit meinen Geburtsnamen nichts mehr zu tun haben wollte.
Wenn ich in einer neuen partnerschaft, ohne verheiratet zu sein, ein kind kriegen würde. Wie wäre das mit dem Nachnamen geregelt kann es den trotzdem mein Nachnamen mithaben obwohl es ja eigentlich gar nicht meiner ist bzw. auch wenn dieses Kind mit meinen Exmann nichts zu tun hat?
neue partnerschaft mein nachname vom exmann frage dazu.
>>Führen die Eltern verschiedene Familiennamen und haben sie das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie nach der Geburt ihres Kindes den gewünschten Familiennamen des Kindes beim Standesamt eintragen lassen. Das gilt für miteinander verheiratete Eltern genauso wie für nicht miteinander verheiratete Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge erklärt haben. Haben die nicht miteinander verheirateten Eltern vor der Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht erklärt, entscheiden die Kindeseltern bei Anmeldung der Geburt – spätestens innerhalb der Frist eines Monats nach Geburt – welchen Familiennamen das Kind erhalten soll. Erfolgt die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht später, können sie bei Anmeldung der Geburt – spätestens innerhalb von drei Monaten nach Sorgeerklärung – entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Kindesmutter beibehält oder den Familiennamen des Vaters annehmen soll. Wichtig: Möchten die Eltern unmittelbar bei der Anmeldung des Kindes die für weitere Anträge notwendigen Geburtsurkunden erhalten, muss die Entscheidung für den Familiennamen des Kindes feststehen.<<
http://www.vaeter.nrw.de/Familie/Vater_werden/faq-rund-um-die-geburt-des-kindes-teil-1-behoerdengaenge-zum-jugendamt-standesamt-einwohnermeldeamt/index.php#Frage5
Hallo,
es ist uninteressant WIE du zu deinem Nachnamen gekommen bist, soll heissen ihr könnt überlegen ob das Kind deinen jetzigen Nachnamen oder den deines Partners erhält.
lg
------t kann es den trotzdem mein Nachnamen mithaben obwohl es ja eigentlich gar nicht meiner ist bzw. auch wenn dieses Kind mit meinen Exmann nichts zu tun hat? -----
Den hat es bei der Geburt ganz automatisch. Außer Ihr stellt einen Antrag, dass das Kind den Namen seines Vaters bekommt.
Morgen.
Also ich war ja zur Geburt unseres Sohnes leider noch verheiratet. Somit galt mein Ex als der Vater und der Kleine hat auch dann diesen Namen bekommen. Ich und mein jetziger Mann haben aber gleich beim Standesamt die Namensänderung und die Vaterschaft beantragt (mein Ex musste dem nur zustimmen), damit der Kleine dann nach Rechtskraft der Scheidung den Namen seines Vaters bekommt. Danach war es dann nur noch eine Formalität und der Kleine hatte einen Namenswechsel. Wenn ihr geschieden seid, könnt ihr natürlich gleich entscheiden, welchen Namen das Kind tragen soll. ABER: Wenn das Kind dann den Namen des Vaters bekommt, ist es nicht so, dass man, im Falle einer Trennung, einfach als Mutter den Namen ändern kann. Dazu ist wiederum die Zustimmung des Vaters notwendig. Also wenn ihr euch sicher seid, dass ihr zusammenbleibt und eventuell auch heiratet, dann macht es.
Alles Gute.
LG
Guten Morgen,
also ich hatte den Fall.
ich bin geschieden und bekam mit meinem darauffolgenden Partner damals 2 Kinder.
Sie hätten sowohl meinen Nachnamen als auch seinen nehmen können.
Da ich dachte wir heiraten, wollte ich das die Kinder seinen Namen bekommen. er mußte dafür eine Namenserteilung beim Amt (ich glaube Standesamt) unterschreiben.
Die Kinder heißen also wie er und ich habe noch den namen leider des Exmannes, weil sich die Beziehung damals seinerseits in Wohlgefallen aufgelöst hatte.
lieben Gruß