Hallo,
wenn ein Unfall ohne Führerschein verursacht wird, dabei zwar kein anderer beteiligt war der Fahrer aber enorme Verletzungen davon getragen hat, muss er dann selber für alle Kosten (Krankenhaus, Polizei, Hubschrauber, Krankenwagen, etc.) aufkommen - sofern er überlebt - oder wird zumindest das Krankenhaus von der Krankenversicherung übernommen?
LG lieber ohne Namen
Unfall ohne Führerschein
Hallo,
exakt kann ich dir das nun nicht sagen. Die Familie sollte sich da unbedingt fachlich rechtlich beraten lassen.
Ist er dauerhaft beeinträchtig, kann ihn ndas seine Erwerbsminderungsrente kosten. Also wenn er danach ein "Krüppel" ist.
Die Krankenkasse kann - muss aber nicht- einen teil der Behandlungskosten zurück fordern mit der Begründung, das der Unfall erst gar nicht statt gefunden hätte, wenn derjenige ohne Fahrerlaubnis gar nicht erst gefahren wäre. Wenn dem einen strafbare oder grobe Fahrlässigkeit foraus geht, liegt das immer im Ermessen der Kasse.
Ist schon sehr sehr viele Jahre zurück. Einer hier aus dem Ort hat im Alter von 15 Jahren ein Auto gestohlen und als die Polizei ihn verfolgte hat er einen Unfall (ohne Fremdbeteiligung) gehabt. Krankenkasse hat gezahlt und auch der Richter war sehr milde gestimmt, da man der Meinung war, das eine Querschnittslähmung Bestrafung genug gewesen sei.
Der Halter des KFZ wird auch noch angehört werden. Hat er dem Unfallverursacher den Wagen wissentlich überlassen, kommen Forderungen auf diesen zu.
Hier hat eine alte Oma, meine geparkten Motorräder (gleich beide) umgefahren und die mußte den Feuerwehreinsatz bezahlen bzw. es kam eine Rechnung. Die rief mich an und fragte, was ich denn beim Notruf gesagt habe, weil da einiges (insgesamt 4 Fahrezeuge) zusammen kam.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich glaube ich muss etwas weiter ausholen. Der Unfallverursacher ist fast 30 und das ganze ist mit einem Moped bei einem Überholversuch passiert. Das Moped hat er sich zurecht gemacht und ist in dieser Sache leider auch unbelehrbar.
Ob bleibende Schäden zurück bleiben kann noch keiner sagen, der Helm ist weg geflogen (wahrscheinlich nicht geschlossen gewesen), er hat einen Schädel-Basis-Bruch, die Lunge ist zusammen gefallen und Schlüsselbein, sowie die Schulter ist gebrochen. Er liegt momentan auf der Intensiv ist aber wohl außer Lebensgefahr...
Die angerichteten Schäden laufen über die Haftpflicht des PKW. Auch die Kosten für die Instandsetzung, Polizeieinsatz, Straßenmeisterei usw.. Der Versicherer kann hier an den Verursacher mit Regressansprüchen herantreten. Krankenhaus und REhA-Kosten übernimmt in jedem Fall die KV, sofern gesetzlich versichert. Wenn dem Halter des PKW unverschuldet der Wagen entwendet worden ist, kommen auf ihn keine Kosten zu. Für die eventuell gestiegene Versicherungsprämie kann der Halter den Verursacher in Regress nehmen.
Ich würde mit der ganzen Angelegenheit eine Fachanwältin für Verkehrsrecht beauftragen.
Gruß
Manavgat
Dann sagt die Versicherung daß der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde und sie nimmt
den Halter des Fahrzeuges in Regreß. Oder die Versicherung lehnt die Schadensregulierung
ab und beendet das Vertragsverhältnis!
Auf jedenfall wird es teuer!
Hallo!
Ich habe vor ca 12 Jahren auch einen Unfall gebaut ohne dass ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Auch in meinem Fall war es so, dass kein anderes Fahrzeug schaden genommen hat. Allerdings waren mein Beifahrer und ich zum Glück nur leicht verletzt, das Auto war Totalschaden. Die KV hat alles soweit bezahlt (RTW, Untersuchung im KH), ohne Regressansprüche geltend zu machen.
Allerdings wurde ich vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Und den Führerschein durfte ich auch erst nach bestandener MPU machen.