Hallo,
Es ist mir voll peinlich, weiß aber nicht ob zu recht oder nicht.
Einen Termin beim Mieterbund habe ich erst für Ende nächster Woche.
Ich bin nach der Trennung von meinem Mann im August in eine neue Wohnung gezogen.
Nach mehrmaligem Nachfragen habe ich bis heute keine Zählerstand. Bin bei Strom und Gas angemeldet, zahle meine Abschläge.
Letzte Woche hatte ich plötzlich kein Wasser mehr. Rief beim Vermieter an und der meinte ich müsste erstmal an ihn zahlen ehe ich wieder Wasser bekomme.
Er kam dann rum und legte mir einen handschriftlichen Zettel hin.
Darauf steht das ich monatlich inkl. Gebühren 60€ für Wasser zahlen müsste + 45€ inkl. Gebühren für Abwasser. Inkl. Niederschlagswasser
Also im Monat 105€. Für August bis Dezember also 525€
Darunter steht der Wasserverbrauch von August bis November. 23m3 kosten 114,40€
Nun wollte er also 639,40 € stehenden Fußes von mir haben.
Muss er mir nicht eine Zahlungsfrist einräumen? Und ist das so eine ordentliche Abrechnung?
Er hatte mir zunächst das Wasser wieder angestellt, aber seit heute Mittag geht nix mehr. Ich habe aber gerade keine 640€ Hatte ihm eine Zahlung in zwei Teilen angeboten, aber er wi das Wasser erst wieder anstellen wenn alles bezahlt ist.
Ich wohne hier mit drei Kindern.
Ratlose Grüße
Vermieter hat Wasser abgestellt
Natürlich darf er das nicht.
Google sagt uns auch, dass es da entsprechende Urteile gibt, denn er ist ja nicht der Einzige, der auf so eine dumme Idee kommt:
http://deutschesmietrecht.de/wasserversorgung/36-keine-vorauszahlungen-geleistet-strom-und-wasser-abstellen-geht-nicht.html
Such das und evtl. Weiteres raus und ruf da umgehend an, gib ihm die Urteile durch. Teil ihm auch mit, dass das ab jetzt über den Mieterschutzbund läuft und Du die Rechnung erst prüfen lassen musst, da Du ja nicht vom Fach bist.
Das darf er nicht.
Wenn du ihm Geld schuldest, muss er das ganz normal auf rechtlichem Wege besorgen - und darf nicht einfach das Wasser abstellen.
Ab zum Anwalt und schnell eine einstweilige Verfügung holen - dageben will er siche rnicht verstoßen, sonst wird es teuer für ihn.
Für die Tage in denen du kein Wasser hattest, minderst du mal schön die Miete. Wenn das jetzt einige Tage geht und ihr euch nicht waschen/abziehen könnt, ist die Wohung unbewohnbar und du kannst Schadensersatz forden, weil du z.B. in der zeit im Hotel warst (achtung: muss immer angemssen sein, also kein5 * Hotel o.ä.).
RICHTIG! Das kann ziemlich teuer werden wenn der Vermieter so was macht.
Hallo,
ob es dein Vermieter darf oder nicht kann ich nicht beurteilen.
Normalerweise sind die Kosten für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser Bestandteil der Nebenkosten. In deinem Mietvertrag müssten die Nebenkosten ausgewiesen sein. Eine Abrechnung der Nebenkosten macht der Vermieter normaler Weise ein mal im Jahr aber rückwirkend. Eine monatliche Abrechnung ist ungewöhnlich. Da dein Vermieter zu sehr drastichen Maßnahmen greift stellt sich mir die Frage ob du mit deinen Zahlungen für Miete und Nebenkosten auf dem laufenden bist. Wenn nicht kann ich den Schritt des Vermieters verstehen. Er muss schließlich für die Kosten in voraus aufkommen.
MfG blaue-rose
In meinem Mietvertrag steht dazu nichts.
Mit meinen Zahlungen liege ich nicht zurück.
Hat dein Vermieter keine Nebenkosten ausgewiesen?
Wenn du mit deinen Zahlungen auf dem laufenden bist kann ich deinen Vermieter nicht verstehen.
so geht's nicht!
Im Mietvertrag muss stehen wieviel du monatlich bezahlst, immerhin wird am ende des jahres ja vom fachmann abgelesen und er schickt die Rechnung. Dann sieht der Vermieter ja was du bezahlt hast und ob es zu viel oder zu wenig war. Wie will er das denn monatlich überprüfen?
Du zahlst doch nicht nur die kaltmiete oder?
Also ich bin wahrlich nicht vom fach aber anders kenne ich es nicht.
Ruf ihn morgen am besten an und mach Druck, frist setzen, am besten einen brief zusätzlich schreiben mit Androhung auf mietminderung. Und solang du kein wasser hast zahlst du auch nur die kaltmiete.
Für mich hört sich das stark nach abzocke und frechheit an. Ich würde wohl sogat einen umzug in Erwägung ziehen
Alles liebe
Hallo ohnewasser,
ich muss meinen Vorrednerinnen widersprechen. Der Vermieter darf dir tatsächlich das Wasser abstellen, allerdings nur wenn er dir bereits die Wohnung gekündigt hat und einige andere Vorraussetzungen erfüllt sind. Dies ist eine durchaus gängige Methode um Mietnomaden aus der Wohnung zu bekommen und wird kalter Auszug genannt. Sollten diese Vorraussetzungen aber nicht erfüllt sein ist es natürlich nicht rechtens.
(hier ein Auszug zum Thema kalter Auszug mit vergleichenden bgh Urteilen:
Der so genannte „kalte Auszug" meint, dass der Vermieter die Energieversorgung (Wasser / Strom) der Mietwohnung unterbricht und damit den Mieter auf Dauer derart zermürbt, dass er zwangsläufig und nahezu freiwillig auszieht.
Die häufigste Frage, die uns in diesem Rahmen gestellt wird ist, ob man denn bspw. die Wasserversorgung abstellen darf?
Ja, man darf. Denn das Abstellen der Wasser- oder Stromversorgung greift nicht in das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung ein, sondern betrifft nur den Mietgebrauch! (vgl. BGH, Urt.v. 06.05.2009, 12 ZR 137/07).
Die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen sind:
1. Der Vermieter selbst ist Inhaber/Vertragspartner hinsichtlich der Versorgungsleistungen. Ist er das nicht, steht ihm kein aus dem Mietvertrag heraus begründetes Zurückbehaltungsrecht an den Leistungen zu.
2. Es muss eine rechtswirksame Kündigung gegenüber dem Mieter ausgesprochen worden sein. Hier sind - man mag es kaum glauben - eine Vielzahl von Fallstricke zu beachten. Ein gerichtliches Räumungsverfahren muss dafür nicht anhängig sein.
3. Bei einem Mietminderungseinwand ist zu beachten, dass die inzwischen angefallenen Miet-Rückstände die fiktiven Minderungsquoten bei weitem übersteigen müssen! Bei einer Einstellung der Wasserversorgung ist von einer fiktiven Minderung von 20% auszugehen, die auf den Jahreswert hochzurechnen und dann mit den Miet-Rückständen ins Verhältnis gesetzt werden müssen (Vgl. hierzu: Beuermann, Das Grundeigentum (GE)1996, 1396 ff.; GE 2002, 1601 ff.; KG, Beschl.v. 21.05.2001, 24 W 94/01; Beschl. v. 26.11.2001, 24 W 7/01; Urt.v. 17.12.1998, 8 U 7247/98, GE 2004, 622.).)
Hoffentlich löst sich dein Problem bald und du und deine Kinder haben wieder Wasser. Es tut mir leid dass dein Vermieter sich so hart zeigt, aber vielleicht hat er bereits schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht. Normalerweise ist aber die Zahlung über die schon genannten Nebenkosten geregelt, wurden diese wie im Mietvertrag schriftlich vereinbart gezahlt solltest du dir gar keine Sorgen machen.
Ganz liebe Grüße