Hat mein Ex darauf Anspruch?? Weihnachten?

Hallo!
Mein Ex möchte unsere gemeinsamen Kinder alle 2 Jahre an Heiligabend bei sich haben.

Ich habe ihm gesagt die Kinder wohnen bei mir also möchte ich sie Heiligabend bei mir haben und er hat sie am 1. Weihnachtstag und dann übernachten sie auch bei ihm bis zum 2. Weihnachtstag.
Ersagt nur weil ich das möchte sei das kein Grund.
Hat er dazu das Recht auch zu bestimmen an welchem Weihnachtstag sie bei ihm sind?

Kinder wohnen bei mir, wir haben das gemeinsame Sorgerecht

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Ja natürlich hat er Anspruch darauf. Wie kommst du denn auf die Idee, dass dir "für immer" das Recht auf den Hl. Abend mit EUREN Kindern zusteht?

Grüße Küstenkönigin

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hat recht.
nur weil du das so willst ist ein grund.

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KEIN grund natürlich.:-p

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Huhu,

Mir wäre es egal wer das Recht dazu hat, es zu bestimmen.
Ich würde die Kinder fragen und nach derem Wohlbefinden entscheiden.

Was spricht dagegen, dass ihr tauscht? Also er Heiligabend und du sie an den anderen beiden Tagen nimmt.

Ich finde, dass du etwas "einfach" denkst. Nur weil sie bei die wohnen, ist tatsächlich kein Grund.

Liebe Grüße

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Letztendlich würde ich die Kinder entscheiden lassen. Wenn sie es selber können, würde ich nicht über ihren Kopf entscheiden, bei wem sie Weihnachten verbringen wollen. Er hat außerdem ebenfalls ein umgangsrecht mit den Kindern. Und er hat ebenfalls das Sorgerecht.

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Die Kinder sind erst 1 und 2 1/2 die verstehen davon jetzt noch nichts.
Er kümmert sich sonst auch nicht um die kinder sagt die wochenenden an denen er die beiden hat oft kurzfristig ab oder bringt sie schon am gleichen abend zurück obwohl er immer von freitag bis sonntag die beiden kleinen hat.

er macht an weihnachten nichts hat nicht einmal einen weihnachtsbaum und keine deko nichts.

er will mir das nur kaputt machen
wir streiten schon seit 4 Monaten weil ich das alleinige sorgerecht will

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Hmmm,

sie sind noch sehr klein, da solten die Eltern gemeinsam entscheiden.
Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen, da dafür triftige Gründe zutreffen müssen. Du kannst jedoch auf das Aufenthaltbestimmungsrecht klagen, sofern dir das wichtig ist.
Lieber noch einmal in Ruhe zusammensetzen und sprechen.

Weihnachtsdeko ist nicht zwingend notwendig :-) vielleicht will er mit den Kindern ja auch woanders hin, wo es "weihnachtlicher" geschmückt.

Wenn er tatsächlich die Kinder oft eher als geplant zurückbringt, würde ich es tatsächlich so machen, dass er sie Heiligabend hat. Somit kannst du die anderen beiden Tage schön planen ohne die Befürchtung zu haben, dass er sie unerwartet nicht mehr haben will.

Übrigens gibt es in vielen anderen Ländern die Geschenke erst am 25. früh. Kannst du ja auch so machen.

Ich würde mir ums nächste Weihnachten noch keine Gedanken machen. Bis dahin kann viel passieren.

Genieß die Feiertage noch ein bischen.

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Es sind eure gemeinsamen Kinder, also hat jeder das gleiche Recht.

Wir wechseln jedes Jahr: einmal hab ich die Kinder (inzwischen bald 5 und 8, Trennung war vor 4,5 Jahren) über Weihnachten bis 26.12. mittags und dann gehen sie zu ihrem papa, wo sie auch Silvester verbringen. Das nächste Jahr bekomme ich sie entsprechend ab 26.12. mittags.

Ostern verbringen die Kinder immer abwechselnd entweder bei mir oder bei ihm.
Versucht keinen Machtkampf auf dem Rücken der Kinder, das fällt irgendwann auf euch zurück.

Die Kinder gehören zu euch beiden. Aber versuch ihn auch abseits der Feiertage in die Pflicht zu nehmen. Rosinen picken gilt nicht.
LG, palomita

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Bist Du mehr wert als er, dass Du Weihnachten gepachtet hast?
Die Rechnung für dieses egoistische Verhalten bekommst Du noch. Die Ex meines Mannes hat viele Jahre auch so gehandelt und sich dabei völlig im Recht gefühlt. Nun sind die Kinder Teenager und lassen sich nichts mehr vorschreiben. Sie sind bei uns und haben nicht mal Lust gehabt ihre Mutter anzurufen bis jetzt.

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Und das findest du jetzt toll, dass sie ihre Mutter noch nocht einmal anrufen?
Du bis auch nichts besser, wie die Mutter in den Jahren davor.

Kann man sich nicht einfach zusammenreißen, wenn man Kinder zusammen hat, und zum Wohle der Kinder handeln? Beide Seiten, Mutter und Vater und natürlich die neuen Partner!!

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Lest doch mal alles.

Er kümmert sich nicht und will die Kinder oft nicht. Sagt die Wochenenenden kurz vorher ab oder bringt sie am gleichen tag zurück.

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wenn er so ist, warum machst du dir dann so einen kopf um ZUKÜNFTIGE weihnachten?

vielleicht holt er sie irgendwann gar nicht mehr.

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Ein Recht dazu, gibt es natürlich nicht, gerade wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt. Dennoch sehr ich es anders als meine Vorschreiberinnen. Der hl. Abend ist ein bezauberndes Fest für Kinder und ich finde (und damit werde ichmir hier viele Feinde machen) da gehören sie zur Mutter, zumal es der Vater ja noch nicht mal schafft die Wohnung weihnachtlich zu gestalten (und JA, gerade für Kinder gehört das dazu)!

Das Argument, dass viele andere Länder Weihnachten erst am 25. feiern, kann ja genauso für den Vater gelten. Finde es grundsätzlich eine gute Weihnachtsaufteilung von Getrennten, dass die Kinder hl. Abend bei der Mutter und am 1. W-Tag beim Vater sind. Unter normalen Umständen natürlich (Mutter liebevoll, kümmert sich etc...).

Grundsätzlich finde ich die Stimmung gegen Mütter hier immer sehr abwertend. Immer kriegt man einen auf den Deckel, wenn man seine Kinder ungern zum Vater gibt und gerade bei so Minis kann ich das sehr gut verstehen!