Hallo Ihr Lieben.
Meine Frage geht an die von euch, die in einer Partnerschaft leben.
Sprich, nicht verheiratet sind.
Wie habt Ihr Euch abgesichert? Bzw. ist oder war das überhaupt ein Thema bei Euch?
Gibts einen "Partnerschaftsvertrag" oder ähnliches?
Bin sehr auf Eure Nachrichten gespannt.
lg
Sabrina
Absicherung in Partnerschaft
Was meinst du damit?
Ne, haben wir nicht. Wozu auch. Ich verdiene mein eigenes Geld, meine Jungs und ich habe ich abgesichert, klar, .....aber Partner - ist jeder für sich selbst verantwortlich. Eigentum haben wir auch keins, also - nein, ist kein Thema.
Gruss
agostea
Hallo.
Danke für die schnelle Antwort.
Bin prinzipiell Deiner Meinung. Trotzdem hab ich den ein oder anderen Zweifel.
Wir wohnen zusammen in seinem Haus. Ich gehe arbeiten und steuere alles was möglich ist zum Zusammenleben bei.
Nun spinne ich den Faden mal ein bisschen weiter. Was, wenn meinem Partner was passiert?
Er hat 2 Kinder die noch klein sind. Wenn er stirbt, dann geht alles auf die Kleinen bzw. ist sein Bruder der "Verwalter" davon bis die 2 alt genug sind.
Und was ist dann mit mir und meinen Kids? Für uns ist das jetzt unser Zuhause. Haben einiges aufgegeben weil er hier nicht weg wollte! Es ist schön und wir haben uns super eingelebt.
Kann man uns dann einfach "rauswerfen"? Habe ich als "nur" Partnerin überhaupt ein Recht??
Immerhin stecke ich auch einiges hier rein und damit meine ich nicht nur das finanzielle.
Noch ist es eine kurze Zeit. Wohnen seit 1 Jahr zusammen. Aber wie gesagt, wie schaut es in 10, 15, 20 Jahren aus??
lg
Sabrina
Nichts geregelt zu haben kann äusserst nachteilig sein. Besuchsrecht im Krankenhaus, Erbrecht, Rente, Nutzniessungsrecht an Eigentum etc. Ich denke mir, gerade Menschen im mittleren Alter, die eine gewisse Verantwortung für Kinder oder ihren Partner haben haben, aber nicht mit ihrem baldigen Tod rechnen, nehmen solche Dinge zum Teil zu leicht. Aus meiner Sicht geht die eigene Verantwortung für Leute, die einem nahestehen, auch über den eigenen Tod hinaus, soweit das möglich ist.
Hallo,
wir sind auch nicht verheiratet und haben uns gegenseitig nicht groß abgesichert.
Wir haben beide eine Zusatz-Rentenversicherung, er hat mich bei sich als Begünstigte eingetragen, sollte ihm etwas passieren, ich habe meine beiden Kinder eingetragen, sollte mir etwas passieren. Hätte er eigene Kinder, hätte er diese als Begünstigte eingetragen, hat er aber nicht, so hat er mich eingetragen.
Da wir beide aber schon Anfang vierzig sind, haben wir nun beschlossen, dass wir uns mal vom Anwalt beraten lassen, da wir ja auch keinerleich Ansprüche hätten, z.B. auf die Intensivstation zu dürfen, sollte einem von uns etwas passieren. Dies ist nämlich bei einer Freundin so gewesen, die auch nicht verheiratet war mit ihrem Freund.
Ansonsten würden wir evtl. eine Testament erstellen, indem wir uns gegenseitig eintragen lassen, natürlich neben meiner Kinder.
Hallo.
Danke für Deine Antwort.
Wir haben beide 2 Kinder aus 1. Ehe.
Meine leben bei mir, seine bei seiner Ex ca. 600km entfernt. Die beiden sind alle paar Monate für 1-2 Wochen bei uns.
Wir haben auch jeweils die Kids bzw. er seinen Bruder als Vormund und ich meine Mutter als Vormund eingetragen.
Mir geht es jetzt nur darum, was passieren würde, wenn Ihm was passiert.
Wir wohnen beispielsweise zusammen in seinem Haus.
Ich habe alles aufgegeben um hierher zu ziehen.
Kann man mich im schlimmsten Fall dann, mit den Kids auf die Straße setzen?
Solche Gedanken mach ich mir schon manchmal.
lg
Sabrina
Das ist ein vernünftiger Ansatz. Wenn er keine Kinder hat, erben sonst die Eltern (diese kann man in der Schweiz nicht enterben, wenn man kinderlos und unverheiratet ist, beträgt ihr Pflichtteil auf jeden Fall je ein Viertel, in Deutschland mag das anders sein), allenfalls Geschwister oder sonst Leute im Stamm seiner Grosseltern. Wie dein Verhältnis zu denen ist und ob sie dich überhaupt kennen, musst du selbst beurteilen. Bei Patchwork-Familien, die im inneren funktionieren wie eine "klassiche" Familie, kann dies zu stosstenden Situationen führen, weil die rechtliche Situation von der gelebten abweicht, wenn man sie nicht explizit regelt.
In einem Testament kann man sich nicht gegenseitig eintragen lassen, das muss man handschriftlich erstellen, jeder für sich. Du meinst möglicherweise einen Erbvertrag, aber das kann euch sicher der Anwalt erklären, den ihr konsultieren wollt.
Jeder hat sich für sich selbst abgesichert, was ich für normal empfinde.
Hallo,
also, einen Eintrag im Grundbuch oder lebenslanges Wohnrecht für dich und deine Kinder fände ich jetzt unpassend und auch etwas befremdlich. Aber wenn du die Sicherheit brauchst, dann überlegt doch, ob ihr einen Mietvertrag schließt. So hast du zumindest Fristen und niemand kann euch von jetzt auf gleich aus der Wohnung werfen.
Viele Grüße,
lilavogel
Ich wohne auch bei meinem Partner im Haus, Kinder haben wir aber (noch) keine. Wir haben nur eine Kostenbeteiligungsvereinbarung, da ich diese brauchte. Im falle des Falles, würde ich hier eh nicht wohnen bleiben wollen. Könnte ich mir auch nie alleine leisten.
Für alle Belange wie Krankenhausaufenthalt, Auskunft usw, wollen wir eine Patientenverfügung bzw. Vollmachten ausfüllen. Kamen nur immer noch nicht dazu... Sowas ist auch für Ehepartner eine gute Idee, da auch die nicht immer alle Entscheidungsrechte haben.
Hallo,
Ich lebe mit meinem Partner, unserem gemeinsamen Kind und meinen 2 Kindern aus 1. Ehe in meinem Haus. Ich habe ein handschriftliches Testament gemacht, in dem steht, dass ich ihm 1/4 des Hauses vererben und er solange Wohnrecht hat, bis unser gemeinsamer Sohn ein Studium/Lehre abgeschlossen hat. Damit denke ich ist genau das abgesichert, von dem du Angst hast. Ich will das ganze auch nochmal mit einem Anwalt oder Notar besprechen, kam nur noch nicht dazu.
Vielleicht bespricht du das mal mit deinem Partner, ob etwas ähnliches bei euch vorstellbar wäre.
Gehe bitte unbedingt zum Notar. Dein "Testament" ist ungültig.
Bei deinem Fall würden nur die Kinder das Haus erben. Du kannst einem Nicht-Verwandten keinen Teil des Hauses vermachen - egal, was in dem Testament drin steht.
Wohnrechte bitte IMMER vom Notar eintragen/beglaubigen lassen.
Diese nicht beglaubigten Testamente können z.B. deine Eltern, als Erben zweiter Ordnung, im Namen ihrer Enkel anfechten.
Es gibt eine gesetzliche Erbfolge in Deutschland und die kann kein Testament der Welt aushebeln.
Übrigens war die deutsche Erbfolge und unser gemeinsam gekauftes Haus der einzigste Grund, warum wir geheiratet haben. Wenn mein Mann vor der Heirat gestorben wäre, hätte ich den Wert des halben Hauses an seine raffgierigen Eltern und Geschwister auszahlen müssen, soweit sie das Erbe nicht ausschlagen (was sie nicht machen werden). Ich hätte von diesen 50% nichts gesehen. Wir hatten Gespräche mit einem Anwalt und einige Gespräche mit unserem Notar. Und am Ende blieb nur die Hochzeit, damit ich nicht als mittellose Frau ohne Trauschein ende. Mit Lebensversicherungen kann ich vielleicht noch 25% auszahlen, aber keine 50%.
Belese dich bitte hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge oder gehe rasch zu einem Notar. So einfach ist das nicht mit einem unbeglaubigten Testament.
"Du kannst einem Nicht-Verwandten keinen Teil des Hauses vermachen - egal, was in dem Testament drin steht."
Echt? Was kann man dann denn in Deutschland überhaupt an nicht Verwandte vererben?
LG
Hallo. Wir sind nicht verheiratet und haben vor der Geburt unseres Sohnes das gemeinsame sorgerecht vereinbart. Desweiteren haben wir jetzt einen Kredit für den Hausbau aufgenommen und haben diese Summe über eine Risikolebensversichenrung gegenseitig abgesichert. Wir haben beim Notar eine gegenseitige Generalvollmacht und Patientenverfügung beurkunden lassen.
Ich bin auch zu meinem Partner ins Haus gezogen, sein Haus seit über 20 Jahren. In dem vollen Bewusstsein, dass wenn das schief geht, ich wieder auf der Strasse sitze.
Ansprüche ans Haus? Habe ich keine, auch wenn das mein zu hause ist. Wir haben klar geregelt, Kosten Haushalt werden geteilt, alle Hauskosten trägt er alleine, ich zahle eine kleine Miete.
Und dann wurde es fester, enger und wir haben uns genau die Gedanken gemacht, die Du Dir machst. Sein Haus, sein Erbe an seine Kinder. und ich? Ich möchte das Haus nicht bekommen aber im Zweifel selber entscheiden, ob ich da wohnen bleiben möchte.
Wie sichern wir uns da ab? Letztendlich haben wir geheiratet und waren beim Notar und haben uns beraten lassen. Denn nun waren auf einmal andere Dinge wichtig, wie auszuschließen, dass mein Sohn von diesem Haus was in der Familie meines Mannes bleiben soll etwas bekommt. Meine "Miete" zahle ich immer noch, finde ich nur fair, ich habe an dem Haus nichts erwirtschaftet, es ist seins.
Letztendlich überlege mal den Fall, Du würdest nicht im Haus Deines Partners leben sondern ihr alle zusammen in einer Mietwohnung. Wenn dort Deinem Partner was passieren würde - müsste man ggf. auch ausziehen, weil man sich das alleine nicht mehr leisten kann. Normaler Vorgang im Leben, wenn ein Mitverdiener ausfällt. Warum sollte mir dann ein Haus gehören, dass ich nie gekauft habe? nur weil ich mich einbringe? das mache ich in einer Mietwohnung auch, die gehört mir dennoch nie.
Alles nicht so einfach, aber gibt für alles Lösungen. Der Notar hat viel Geld gekostet, ich habe lebenslanges Wohnrecht, erbe aber nichts vom Haus. Selber irgendwelche halbseidenen Verträge aufzusetzen war uns zu riskant.
Lichtchen
Wenn dir lebenslanges Wohnrecht ( ohne Einschränkungen ) eingeräumt wurde, fährst du eventuell damit sogar besser, als mit einem Grundbucheintrag.Gerade wenn Kinder aus erster Ehe vorhanden sind.Ich habe in meinem Umfeld so einen Fall.
Dummerweise hat der berechtigte Partner auch nach der Trennung auf seinem Wohnrecht bestanden.
Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen
Oder was meinst Du jetzt damit, man fährt mit wohnrecht besser als mit Grundbucheintrag?
Nach einer Trennung kann ich nicht auf mein Wohnrecht bestehen, bei Trennung bzw. scheidung erlischt das Recht, bzw. kann jederzeit von meinem Mann alleine auch gestrichen werden.
Lichtchen
Hallo,
als wir noch nicht verheiratet waren, haben wir Sorgerechtssachen für unser Kind geklärt, Vollmachten für div. Dinge im Todesfall. Wir haben aber doch geheiratet, aus Liebe und Sicherheit.
LG