Liebe Foristen,
ich bin zum ersten mal in einem Forum angemeldet und hoffe dies hier ist der richtige Bereich.
Meine (noch) Partnerin hat letzte Woche "unser" Kind zur Welt gebracht. Wegen Komplikationen muss sie wohl noch ca. 1 Woche da bleiben, der Kleinen geht es aber bestens.
Nun zum Thema: Die Blutgruppen von uns beiden sind absolut sicher A und A, allerdings hat unsere Tochter Blutgruppe B :( Das hatte ich aufgrund der Freude und des Stresses erst so richtig am WE realisiert. Ich habe dann zu Hause im Internet gesucht, da ich Vererbungslehre das letzte mal vor ca. 20 Jahren hatte. Als ich dann die Gewissheit hatte, war ich nur noch fertig.
Es ist sehr niederschmetternd und ich weiß gerade nicht so genau was ich tun soll.
Meine Partnerin weiß nicht dass ich es weiß, obwohl ich mich frage ob sie nicht zumindest ein wenig beunruhigt ist. Wenn sie es ist, dann überspielt sie es seht gut.
Ich habe versucht mir nichts anmerken zu lassen, weiß aber nicht wie gut ich das geschafft habe.
Kurz zu uns: Ich bin 35 und sie ist 32. Wir sind nicht verheiratet, sie wohnt allerdings praktisch seit einem Jahr bei mir, ist aber noch in ihrer eigenen Wohnung gemeldet. Das Kinderzimmer steht auch bei mir, wir wollten fest zusammenziehen und eventuell auch heiraten. Daraus wird jetzt wohl nichts :/
Ich habe den Arzt heimlich darauf angesprochen und veranlasst, dass er die Blutgruppe des Babys erneut testet um auszuschließen, dass ein Fehler vorliegt. Er kann meine Situation sehr gut verstehen da so etwas öfter vorkommt als man denkt.
Nun zur Frage: Wie würdet ihr vorgehen und wie würdet ihr es ihr sagen ? Ich will keinesfalls einen Aufstand machen und sie auch nicht belasten, aber ansprechen muss ich es. Sollte es nicht mein Kind sein werde ich mich wohl von ihr trennen, alle Babysachen (vollständig von mir gekauft) kann sie gerne behalten, die brauche ich ja dann nicht.
Allerdings habe ich auch von meinem Geld ein paar Möbelstücke und einen Kühlschrank + Waschmaschine (eine große für mehr Sachen) gekauft, welche sie eventuell beanspruchen wird. Muss ich ihr diese geben ?
Ich habe noch keine Vaterschaft anerkannt, zum Glück muss ich jetzt sagen, und werde auch nichts unterschrieben. Aber kommt jetzt irgendwas auf mich zu wenn sie behauptet ich sei es doch. Muss ich es dann beweisen ? Kommen weitere Kosten auf mich zu bzw. wer finanziert das Kind ? Das kann ja nichts dafür und benötigt ebenfalls Geld.
Ich bin momentan sehr durcheinander und habe wohl auch einige Infos vergessen, verzeiht mir dieses bitte und fragt einfach nach wenn etwas unklar ist.
Baby ist nicht von mir, Sie weiß (noch) nicht dass ich es weiß !
Edit: Ich bin NICHT weiblich, ich habe bei der Anmeldung übersehen dass Geschlecht zu ändern. Entschuldigt bitte, aber zur Zeit stehe ich total neben mir.
Wenn ein Moderator so nett wäre dies zu ändern wäre ich ihm sehr verbunden.
Da kannst du wirklich nur einen Vaterschaftstest machen lassen. Ich hatte Genetik auch das letzte Mal vor Jahrzehnten, kann dir dazu nichts qualifiziertes sagen. Ordne dein Gefühlschaos und ich wünsche dir eigentlich, dass unser Halbwissen uns hier im Stich lässt. Alles Gute
"Nun zum Thema: Die Blutgruppen von uns beiden sind absolut sicher A und A"
Woher stammt diese Sicherheit bezüglich der Blutgruppen? Geht Ihr regelmäßig Blutspenden?
Hallo,
meine Blutgruppe ist schon immer A. Das weiß ich weil ich in der Feuerwehr war und wir da regelmäßig Blut spenden gegangen sind. Außerdem sollte man seine eigene Blutgruppe wissen wie ich finde.
Bei ihr weiß ich es sicher, weil sie in ihrem Mutterpass steht und in der Schwangerschaft sogar 2 mal getestet wurde.
LG
Soweit mir bekannt gab es früher auch Falscheinträge.
Ich würde nicht voreilig handeln.
Möglicherweise ist ihr Gewalt angetan worden. Über entsprechend traumatisches kann unter Umständen weder gesprochen, noch darauf zugegriffen werden. Es wird zum Selbstschutz ausgeblendet. Einfach zum im Hinterkopf behalten. Auch das kommt häufiger vor, als man glaubt.
Hallo,
was hat das mit meine Problem zu tun bzw. was meinst du mit Gewalt angetan?
LG
Sie meint damit, dass Deine Freundin möglicherweise von einem Mann mit Blutgruppe B vergewaltigt wurde.
Hallo,
oh je, das klingt ja mies. Also da Du noch nichts anerkannt hast, bist Du nicht unterhaltspflichtig. Im (für sie) besten Fall kommt nur ein weiterer potenzieller Vater in Frage der dann vom Jugendamt aufgefordert wird die Vaterschaft anzuerkennen. Tut er es nicht kommt es zum gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest. Ich wüsste aus dem Stehgreif auch nicht wie das mit den Blutgruppen ist. Ich hoffe für Dich, dass sie einfach sagt was Sache ist und ihr möglichst ohne böses Theater auseinander geht. Sachen die Du gekauft hast, kannst Du natürlich behalten, da sie nicht mal bei Dir gemeldet war usw bleibt Deins Deins. Wenn Du ihr die Babysachen überlässt machst Du das fürs Kind und aus reiner Gutmütigkeit.
Ansprechen würde ich sowas sobald sich die Gelegenheit bietet
Alles Gute
Danke für die informelle Antwort.
Ja alles was das Baby betrifft kann sie selbstredend haben, ich fände es albern da jetzt ein Fass auf zu machen. Ich hatte nur Angst dass ich im Falle der Nicht-Vaterschaft auch zahlen soll. Was mir ehrlich gesagt dann doch etwas zu weit ginge. Im Notfall könnte sie auch Waschmaschine und Kühlschrank haben, auch wenn es nicht meins wäre soll es ja einen angenehmen Start ins Leben haben. Aber das finanzielle ist jetzt auch eher nebensächlich.
Sie ist an sich ein ehrlicher Mensch, das hört sich jetzt bestimmt komisch an. Deshalb denke ich, dass sie in dem Moment auch nicht mehr lügen würde. Das kann sie eigentlich auch nicht wirklich gut, was noch seltsamer klingen mag. Ich schätze sie so ein, dass sie dann schon ehrlich wäre.
LG
Ich finde es schon echt krass, jetzt in dieser ungeklärten Situation schon über "Möbelaufteilung" zu sprechen. Wie ich herauslese, hast du auch noch kein Bezug zum Kind. Nicht mal ansatzweise gehst du auf das Kind zu. Ich kann nur hoffen, dass dir diese Denkweise nicht auf die Füße fällt und du es bereust so gedacht zu haben. Und so ehrlich, wenn dem so sei, dass das Kind nicht von dir ist, scheint sie ja dann doch nicht zu sein.
Aber klär erst mal diese Sache auf und dann kannst du weiter denken. Jetzt würdest du dich nur in was verrennen, was du möglicherweise wirklich mal bereust.
Alles Gute.
Wenn das Baby nicht von dir ist finde ich das echt mies von deiner Freundin!!
Lass dir kein Kuckucks kind unterjubeln.
Sprich sie einfach mal auf die Unterschiedlichen Blutgruppen an und schau wie sie reagiert.
Hast du denn das Gefühl, dass das Baby dir ähnlich sieht oder nicht??
Manchmal hat man ja angeblich von Anfang an so ein Gefühl...
Berichte doch bitte morgen nochmal von dem Ergebnis!!!
Hallo,
ich warte erst mal ab was das Ergebnis der Blutgruppenuntersuchung sagt und dann spreche ich sie ggf. drauf an. Wie ich das mache weiß ich noch nicht, aber auf jeden Fall ruhig und sachlich, so gut mir das in dem Moment eben möglich ist.
Ich hatte keinerlei bedenken da es bisher nie einen Grund gab ihr zu misstrauen. Nach Ähnlichkeiten habe ich erst seit dem WE gesucht, da ich vorher einfach nur glücklich und froh war dass sie gesund und schön ist. Außerdem habe ich am Anfang nicht all zu viel erkannt, da die Würmchen ja noch ziemlich "zerknautscht" sind.
Allerdings sind mir seitdem tatsächlich ein paar Dinge aufgefallen, aber ich sehe das ganze naturgemäß auch keinesfalls objektiv.
Der Arzt sagte, dass es solche Situationen schon öfter gab und bisher immer erneute Tests ohne das Wissen der Mutter gemacht wurden um zu verhindern, dass im Falle eines Fehlers des KHs eine Familie zerstört wird. Meistens hat sich die BG allerdings bestätigt.
LG
Hallo,
mir wurde im Uniklinikum auch die Blutgruppe getestet, A sei raus gekommen.
Ich habe nachweislich Blutgruppe B. Fehler kommen also durchaus immer mal wieder vor.
Mach aber lieber einen Vaterschaftstest, dann hast du Gewissheit, ansprechen würde ich es sobald wie möglich.
Liebe Grüße
Mein Mann dachte auch immer, er hätte Blutgruppe 0. Nach einem schweren Unfall hatte er "auf einmal" Blutgruppe AB. Es kam eigentlich nur raus, als er für eine spätere OP noch mal für sich "spenden" musste. Da las er seine Blutgruppe AB und meinte, da liegt ein Fehler vor, er hätte seines Wissens 0. Also kann wirklich schon mal ein Fehler vorliegen.
Hallo Gelackmeierter,
ich bewundere die Sachlichkeit und Ruhe, die du trotz der sicher sehr belastenden Situation gerade ausstrahlst. Ich denke, diese Sachlichkeit, feste Überzeugung und Ruhe wird dir auch im Gespräch mit deiner Partnerin helfen.
Zum Thema Vaterschaft finde ich diese Seite ganz hilfreich: https://www.smartlaw.de/rechtstipps/familie-vorsorge/nicht-eheliche-kinder-vaterschaft-sorgerecht-unterhalt
"Es besteht keine Aufklärungspflicht der Mutter gegenüber dem Ehemann, jedenfalls solange der nicht danach fragt. Schadensersatzansprüche bestehen deshalb hier nicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.1996, 13 W 32/96, FamRZ 1997 S. 1357). Es können aber Schadensersatzansprüche bestehen, wenn die Mutter auf Frage des Ehemannes den Kontakt mit anderen Männern leugnet oder gar eine Falschaussage macht. Denn darin liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB (LG Verden, Urteil vom 26.11.2009, 5 O 60/09, FamRZ 2011 S. 1078)."
"Hat der vermeintliche Vater Zweifel an seiner Vaterschaft und erkennt sie deshalb nicht an, bleibt nur die gerichtliche Feststellung (§ 1592, § 1600d BGB). Klagen dürfen hier das Kind – gleich ob minder- oder volljährig – oder die Mutter."
"Die Abstammung selbst ermittelt das Gericht durch ein sogenanntes Kompaktgutachten. Dabei werden 10 bis 12 herkömmliche Blutgruppensysteme und drei DNS-Systeme untersucht. Bei Werten von 99,73 % geht man von einer nachgewiesenen Vaterschaft aus. Zusätzliche Gutachten werden nur ausnahmsweise eingeholt. Die Kosten für den Test trägt auf alle Fälle derjenige, der den Prozess verliert."
So viel zu den rechtlichen Hintergründen, die ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe.
Wäre ich in deiner Situation, würde ich mir eine ruhige, möglichst störungsfreie Situation wünschen, um das Gespräch führen zu können. Das ist mit einem so kleinen Säugling nicht so einfach. Vielleicht wäre es eine Idee, eine dir nahestehende Person (deine Eltern?) in deine Lage grob einzuweihen (oder auch nur zu sagen, dass du mit deiner Partnerin etwas sehr Wichtiges besprechen musst) und diese bei einem Besuch darum zu bitten, mit dem Kind im Kinderwagen spazieren zu gehen - möglichst lang.
Im Gespräch selbst würde ich ihr - so sachlich und auf den Punkt, wie du es hier getan hast - die Fakten vortragen. Du weißt, dass das Kind von dir nicht sein kann. Von wem also ist es und was bedeutet das aus ihrer Sicht nun für euch?
Ich würde zunächst in der fragenden Position bleiben wollen, um nicht voreilige Schlüsse zu ziehen. Die Situation ist für sie aber sicher wahnsinnig unangenehm - vielleicht selbstverschuldet, vielleicht nicht. So in Bedrängnis hat wahrscheinlich jeder Mensch ein Problem gleich ehrlich zu antworten und nicht der Situation zu entfliehen.
Ich schätze, du wirst die größte Chance auf eine ehrliche Antwort haben, wenn du ihr ruhig signalisierst, dass du es verstehen möchtest. Du kannst auch (behutsam) über das Kind argumentieren. Es hat ein Recht, seinen biologischen Vater zu kennen und auch der sollte die Chance haben, sich an der Erziehung zu beteiligen. Das ist sie ihrem Kind schuldig.
Wenn das nicht greift, könntest du sagen, dass du in einer so unklaren Situation auch massive Probleme hast, die Bindung zu ihr (deiner Partnerin) aufrecht zu erhalten und eine zum Kind aufzubauen. Das ist eine Sackgasse. Sie MUSS das erklären, wenn es irgendeine Chance auf ein weiteres Zusammenleben geben soll.
Belasten wirst du sie damit, denke ich, auf jeden Fall. Dennoch bin ich deiner Meinung, dass du es ansprechen musst - zeitnah.
Im Falle einer Trennung ist das mit den Babysachen nett, wenn du sie ihr überlässt. Es sind schließlich Kosten für dich entstanden, die du nicht hättest tragen müssen. Allerdings sind diese im Vergleich zu Möbeln, Kühlschrank und Waschmaschine sicher überschaubar.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat sie (ungemeldet) bei dir gewohnt. Steht sie im Mietvertrag? Ich mutmaße hier mal:
Falls nicht, müsste für dich leicht argumentierbar sein, dass die Möbel und elektronischen Geräte in deiner Wohnung auch dir gehören. Ich denke, dann müsste eher sie beweisen, dass es ihre sind, wenn sie sie einklagen wollen würde. Mein Gefühl sagt mir, dass eigentlich alles, was an Möbeln in deiner Wohnung steht, erstmal als deins angenommen wird. Wenn sie jedoch auch im Mietvertrag steht, habe ich keinen Schimmer, wie das gehandhabt wird.
Ich wünsche dir, dass sich alles zeitig aufklärt und ihr einen Weg findet, mit dem ihr beide leben könnt, auch wenn das sehr wahrscheinlich auf getrenntem Wege der Fall sein wird. So verletzt zu werden ist sicher schmerzhaft. Alles Gute für dich!