Hallo
ich habe die ganz Nacht kein Auge zugetan weil ich so verzweifelt bin. Mein Mann und ich hatten gestern einen Streit und er ist mit unserer Tochter weg gefahren und ich dachte er kommt am Abend wieder und bringt sie zurück aber er ist nicht gekommen. Dabei ist sie sehr auf mich fixiert weil er ganz selten etwas mit ihr macht und sie auch nicht ins bett bringt oder so. Ich habe dann um Mitternacht die Polizei angerufen und die haben gesagt er ist der Vater und sie können da nichts machen. Wie kann das sein? Er kann doch nicht einfach ein Kind mitnehmen und nicht wieder zurückbringen. Er geht auch nicht ans Handy wenn ich ihn anrufe. Er wollte dass ich mich bei ihm entschuldige und ich habe es nicht getan weil ich es nicht eingesehen habe und das ist wohl seine "Strafe"- Ich wollte mich jetzt entschuldigen aber jetzt geht er nicht ans Telefon. Was soll ich denn tun? Wenn nicht einmal die Polizei mir helfen will?
Mann hat das Kind entführt!
Hast du denn schon alle angerufen wo er sein könnte? Freunde und Familie? Da hast du aber nen Drama King geheiratet... ich wäre so sauer! Der muss sich bei dir entschuldigen!
Er hat das immer schon angedroht wenn ich weg gehe und mich in seinen Augen nicht richtig um unsere Tochter kümmere, dann nimmt er sie mir weg Aber ich sehe es nicht ein mich von ihm zu Hause einsperren zu lassen und kann auch mal weg gehen. Dass er das jetzt dann echt so durchzieht habe ich nicht gedacht. Ich bin so sauer auf ihn dass er das auf Kosten unserer Tochter durchzieht, aber ich will sie jetzt einfach nur zurück haben.
Kindesentziehung ist ein Straftatbestand und wird in § 235 StGB ausführlich behandelt. Die Polizei MUSS in sollch einem Fall sofort tätig werden. Du musst den ermittelnden Beamtinnen deinen Fall konkret schildern, nur so erreichst du etwas.
Ein Elternteil darf dem anderen das Kind nicht entziehen. Versuch es beim Jugendamt oder such Dir nen Anwalt der der Polizei dampf macht.
Bestrafen?! Ernsthaft? Wer glaubt er wer er ist. Dein Erziehungsberechtigter? Er trägt den Streit auf den Rücken des Kindes aus. Das geht gar nicht!
Besteht die Gefahr, dass er das Kind ins Ausland bringt? Hat er irgendwo Verwandte?
Es ist Freitag, ruf bitte sofort beim Jugendamt an, solange da noch einer ist und frag, wie zu verfahren ist. Geht ja garnicht, der spinnt wohl. LG Moni
Ich glaube es eigentlich nicht aber ich weiss nichts mehr weil ich das Gefühl habe ich kenne ihn überhaupt nicht mehr. Es hat mich entsetzt dass mich die Polizei da so im regen stehen lässt und das nicht ernst nimmt. Vielleicht ist das JA hilfreicher aber ich fühle mich total allein gelassen.
Du hast meine Frage nicht beantwortet. Hat er Familie im Ausland und/oder hat er ausländische Wurzeln?
Dann besteht eine weitaus größere Gefahr, als bei Deutschen, die keine Kontaktpersonen im Ausland haben. Und genau das muss dem Jugendamt oder der Polizei gesagt werden.
In anderen Ländern hast Du nämlich als Mutter keinerlei Rechte, egal, wie die Gesetze offiziell aussähen. LG
Ich würde alle anrufen, wo er sein kann. Familie, Freunde, Verwandte...
Zeitgleich würde ich das Jugendamt über den Vorfall informieren und persönlich bei der Polizei vorstellig werden. Ich würde dann auch nicht mehr gehen, bevor nicht jemand etwas unternimmt. Du kannst dir auch einen Rechtsbeistand suchen, sodass du ggf. rechtliche Schritte gegen deinen Mann einleiten kannst.
Danach würde ich mich trennen. Das Kind würde ich während der Trennung bei der Familie unterbringen und dann direkt ins Frauenhaus gehen. So kann er dir das Kind nicht mehr entziehen. Natürlich entziehst du ihm dann das Kind aber nach deiner Schilderung bist du die Bezugsperson des Kindes.
Ich würde bei keinem Mann bleiben, der dein Verhalten mit Kidnesentzug sanktioniert. Das ist absolut krank und hat mit einer gleichberechtigten Beziehung nichts zu tun. Zumal es ihm auch völlig egal zu sein scheint, dass er seinem Kind mit diesem Verhalten ebenfalls schadet.
Ich habe schon bei einigen seiner Freunde angerufen aber die sagen sie wissen nichts. Was ich aber nicht richtig glaube die würden mich wahrscheinlich auch anlügen
Er hat gesagt er würde mir auch im Fall einer Trennung das Kind weg nehmen weil ich zu oft weg war und er das beweisen kann weil ich über Nacht nicht da war. Aber dann war meine Tochter bei meiner Mutter also kann mir doch niemand da etwas anhaben oder nicht? Er ist doch auch dauernd weg.
Ich habe trotzdem Angst dass er es schafft allen Lügen zu erzählen und er mir das Kind ganz weg nimmt.
Lebt ihr getrennt oder wieso betreut nicht er das Kind, wenn du unterwegs bist?
Natürlich kannst du dein Kind zur Oma geben. Das ist kein Verbrechen.
Wenn du das Kind zu Oma gibst, weil ER nicht da war, dann kann er sich wohl kaum mit "Beweisen" gegen dich aus dem Fenster lehnen und dir einen Strick draus drehen. Ihr wart dann offensichtlich BEIDE unterwegs.
Ich würde bei der Polizei nicht locker lassen und denen sagen, dass du um das Leben deiner Tochter fürchtest.
Alles Gute, thyme
Das sollte sie nur sagen, wenn es auch tatsächlich so ist. Wenn sie nicht wüsste, wo beide sind, oder wenn der Mann Suizidabsichten geäußert hätte und Gefahr bestünde, dass er erweiterten Suizid begeht.
Hier ist es aber so, dass anscheinend der Aufenthaltsort von Vater und Kind bekannt ist, und dort, wo das Kind sich befindet, besteht vermutlich auch nicht die Gefahr, dass es unversorgt bleibt. Omma wirdi sic schon kümmern, wenn ihr Sohn dazu nicht willens oder in der Lage ist.
Wie alt ist das Kind denn?
Sie ist 17 Monate alt
Welcher Kultur entspringt den dein Mann?
Habt ihr gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Falls das so ist, handelt es sich juristisch betrachtet nicht um Kindesentzug. Das kann nur jemand, der dieses Recht nicht hat.
Trotzdem hast du höchstwahrscheinlich Recht damit, dass er dem Kind damit schadet und nicht aus Nächstenliebe zum Kind handelt, sondern um dir zu schaden. Wie schon vorgeschlagen wurde, halte ich da auch das Jugendamt für den richtigen Ansprechpartner. Stell dich am besten heute noch dort vor. Vielleicht haben die noch Tipps für dich. Und es kann eben alles frühzeitig protokolliert werden.
Aber beachte auch immer, dass das Jugendamt sich auf die Seite des vernünftigen Elternteils stellt und in der Regel anstrebt, dass beide Elternteile für das Kind sorgen können. Du solltest also deinen Mann nicht übermäßig schlecht machen. Bleibt am besten bei deiner Sorge, bei den Fakten - wie seinem ausländischen Wurzeln, aber Eltern, die hier leben usw. und halte dich mit Mutmaßungen oder übertriebenen Schuldzuweisungen möglichst zurück.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben sie als Eheleute gemeinsam und das hat mit dem Sachverhalt gar nichts zu tun. Das ABR regelt nicht, wo sich ein Kind am Freitag um 11.19 Uhr aufhält und wer das bestimmt, sondern wo ein Kind seinen Lebensmittelpunkt hat = wohnt.
Rat sollte sie sich tatsächlich einholen. Schnell.
LG
Mir war nicht klar, ob sie zur Geburt des Kindes bereits verheiratet waren. Daher fragte ich nach.
"Eine Entziehung eines Kindes durch einen Elternteil ist zu verneinen, wenn dem anderen Elternteil kein Herausgabeanspruch zusteht. Demzufolge scheidet ein in Betracht kommendes widerrechtliches Vorenthalten i.S.d. § 1632 BGB regelmäßig dann aus, wenn beiden Ehegatten das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinschaftlich zusteht."
Quelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304709-wann-es-sich-um-entziehung-minderjaehriger--bzw--kindesentfuehrung-handelt
Du hast Recht damit, dass der Vater den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht verlagern darf, aber selbst wenn er dies androht, hat er das Kind zunächst mal nur seit einem Tag irgendwohin mitgenommen. Da ist ja der Lebensmittelpunkt noch lange nicht betroffen. Es hält sich aktuell nur an einem der Mutter nicht bekannten Ort auf. Wie es scheint, hat der Vater auch noch alle seine Sachen bei der Frau und ist nicht etwa ausgezogen.
Ist das jetzt Dein Ernst? Ich kann jetzt ehrlich gesagt kaum glauben, daß das eine echte Geschichte ist.
Falls doch: Krieg den Hintern hoch, renn der Polizei und seiner Familie die Bude ein. Telefonier Dir die Finger wund. Sprich mit dem Jugendamt. Setz Dich ins Auto und fahre zu Deinem Kind und nimm es wieder mit. Ob nun seine Angehörigen alle hier leben oder nicht, sicher kannst Du nicht sein. Habt Ihr einen Pass für das Kind? Ist der noch da?
Und wenn Du dann Dein Kind wieder hast (was hoffentlich der Fall sein wird) ist der nächste Schritt der Gang zum Anwalt, um die Scheidung einzureichen.
Wenn Du raus gehen möchtest, dann darfst Du das selbstverständlich. Wofür solltest Du Dich da entschuldigen? Weshalb es allerdings dann immer gleich die ganze Nacht sein muss, erschlisst sich mir nun auch nicht. Aber solange das Kind gut untergebracht ist, bleibt auch das für diesen Zeitraum Dir überlassen. Trotzdem klingt das für mich danach, daß praktisch ständig eine Bezugsperson weg ist. Wenn das so sein sollte, dann solltest Du dieses Vorgehen mal überdenken.
Solltest Du ein Fake sein, kann ich Dich nur bemitleiden.
Wenn ich das ganze Hickhack so durchlese, wundere ich mich gerade auch. Ich würde schon lange im Auto sitzen....oder dort mit der Polizei schon vor der Türe stehen - und keine Sorge, die hätte ich ganz sicher "motiviert", mitzugehen, da wäre mir jede Story recht. Hallo, das Kind ist 17 Monate.....
Irgendwas stimmt da nicht.
LG Moni