Jetzt beantragt er das gemeinsame Sorgerecht

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich bin Mutter einer vier Monate alten Tochter. Sie ist war nicht geplant. Mit dem Vater hatte ich nur eine sehr kurze Beziehung. Nicht ganz fünf Monate. Als ich erfuhr, dass ich schwanger bin, war die Beziehung bereits beendet. Als ich ihn informiert habe, dass ich schwanger bin, meinte er, er sei nicht der Vater und wollte nach der Geburt auch nicht die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaftsfeststellung wurde gerichtlich angeordnet und er musst zum Vaterschaftstest antanzen. Es stellte sich natürlich raus, dass er der Vater ist und muss Unterhalt zahlen, was er auch macht. Das muss ich ihm zu gute halten. Am Freitag bekam ich Post vom Jugendamt, dass er einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht gestellt hat. Kann er das überhaupt ohne, dass ich zustimme? Ich will nicht das er das Sorgerecht hat. Er hat bisher auch keinen Kontakt zu der Kleinen, wohl auch weil er weiter weggezogen ist. Ich will auch nicht das er Kontakt zu ihr hat. Ich habe seit 8 Monaten einen neuen Partner und er liebt die Kleine, wie sein eigenes Kind. Er ist ihr ein guter Papa und kümmert sich rührend um sie. Kann ich dagegen vorgehen, dass er das Sorgerecht bekommt? Ich werde natülich am Montag morgen beim JA anrufen und nachfragen, aber es bereitet mir schlaflose Nächte und ich kann an nichts anderes mehr denken.

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Du möchtest also mit dem neuen happy family machen und der eigentliche vater der kleinen darf zahlen, aber sein kind nicht mal sehen? Und dann beantragt er auch noch kackdreist das gsr 🙈

Dein ernst???

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Äh sorry, aber sollte er nicht bevor er Sorgerecht bekommt überhaupt mal sein Umgangsrecht wahrnehmen? Sie schrieb nicht, dass er überhaupt Interesse am Umgang hat. #kratz

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Wenn er das gsr beantragt wird er sicher interesse an dem kind haben. Und die te schrieb deutlich, sie möchte keinen kontakt zwischen kind und vater. Findest du das so ok? Ich nicht.

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Das Jugendamt ist nicht das Gericht, aber nur Letzteres kann das gemeinsame Sorgerecht bestimmen. Das Jugendamt hat im Schreiben sicher nur gefragt, ob Du damit einverstanden bist, oder? D.h. Du kannst natürlich am Montag anrufen und sagen, dass Du nicht damit einverstanden bist, da der Vater sein Kind nicht einmal kennt und auch kein Umgangsrecht wahrnimmt.

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Warum hast Du überhaupt die Vaterschaftsfestellung anordnen lassen, wenn er keinen Kontakt haben soll und sich am besten niemals blicken lassen soll?
Damit Du Unterhalt bekommst?

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Man ist verpflichtet den Namen des Vaters anzugeben. Soweit ich weiß.

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Vielleicht hatte sie da noch die Hoffnung, dass er sich interessiert und inzwischen diese Meinung geändert?

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Hi,

ich findes es völlig normal das ein Vater das Sorgerecht um sein Kind zusammen mit der Mutter wahrnimmt.

Du hast darauf bestanden das er seinen Pflichten nachkommt, jetzt fordert er seine Rechte ein, so verwunderlich finde ich das nicht.

Wie an anderer Stelle schon geschrieben ist das Familiengericht für die Sorgerechtsfeststellung zuständig. Da seine Vaterschaft aber erwiesen ist wird er, wenn er nicht irgendwie gefährlich für das Kind ist, auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen.

Für euer Kind wäre es jetzt wichtig das Ihr versucht einen geregelten Umgang zu finden.

Bitte streitet euch nicht um das Kind, es ist euer beider Kind und es braucht euch beide.

Sprecht Regeln ab und versucht es euch nicht gegenseitig unnötig schwer zu machen.

LG
Ano