Wie der Titel schon sagt geht es um die Trennung einer Ehe ohne Trauschein.
Bei einer Scheidung wird ja immer ein Versorgungsausgleich durchgeführt, damit der Partner, der sich um die Kinder gekümmert hat und deshalb weniger Rentenansprüche angesammelt hat, nicht benachteiligt wird.
Bei einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gibt es soetwas nicht.
Hat vielleicht trotzdem jemand Erfahrung damit, wie das auf freiwilliger Basis geregelt worden ist, um den Partner mit langen Erziehungszeiten nicht zu benachteiligen?
Habt ihr das irgendwie berechnet? Habt ihr eine private Rentenversicherung abgeschlossen oder in die gesetzliche nachgezahlt?
Versorgungsausgleich bei Trennung einer Ehe ohne Trauschein
Hallo,
eine Ehe ohne Trauschein gibt es nicht und das:
"Bei einer Scheidung wird ja immer ein Versorgungsausgleich durchgeführt, damit der Partner, der sich um die Kinder gekümmert hat und deshalb weniger Rentenansprüche angesammelt hat, nicht benachteiligt wird."
stimmt so auch nicht.
Natürlich kann man vieles "regeln" - ich frage mich jedoch dann wirklich immer, warum man sich die Rennerei gibt und nicht "einfach" heiratet...
Ich sollte vielleicht präzisieren: Wir sind schon bei den Trennungsgedanken und einen Trauschein haben wir halt nicht, was vielleicht auch seinen Grund hatte...
Dieser Beitrag wurde von den urbia-Mitgliedern oder den Administratoren als nicht angemessen bewertet und wird deswegen ausgeblendet.
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Ich hatte eigentlich gefragt, ob jemand dazu Erfahrungen hat, nicht nach Meinungen.
Da wir aber jetzt dabei sind trotzdem die Frage: Warum ist es "richtig so", dass es keinen Ausgleich gibt, wenn der eine Partner über Jahre daheim geblieben ist, um die gemeinsamen Kinder zu versorgen, während der andere in dieser Zeit Rentenversicherungsansprüche angesammelt hat?
Dass es dazu keine gesetzlichen Regelungen gibt, war mir bekannt, deshalb fragte ich ja, wie Menschen mit Goodwill auch in der Trennung das fair regeln.
Erfahrungen habe ich n dem Bereich auch noch nicht, Meinungen hast Du ja schon zur Genüge gelesen. Aber wir hatten zumindest Überlegungen in diese Richtung angestellt, da zwischen der Geburt des ersten Kindes und der Hochzeit etwas mehr als 3 Jahre lagen. nach längeren Überlegungen hatten wir uns dann doch für die einfachere Variante entschieden und sind zum Standesamt gegangen ...
Wir hatten damals überlegt, dass ich zugunsten meiner LAG eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließe, aus der sie Rentenansprüche erwerben könne. Dies geht auch mit einer Einmalzahlung. allerdings wird dies angesichts der aktuellen Misere auf dem Kapitalmarkt zu keiner vernünftigen Rendite führen, 1996 war dies noch anders. Alternativ käme der Kauf einer Eigentumswohnung in Betracht, die mit einem Anfangskapital ausgestattet und bis zum Renteneintritt abbezahlt ist.
Bei diesen Überlegungen kommt natürlich auch die Schenkungsteuer ins Spiel, da bei Zuwendungen an "fremde" Personen niedrige Freibeträge und hohe Steuersätze gelten.
Zu deiner Frage wirst du leider wenig "Erfahrene" finden, da die Begriffe "Trennung", "Fairness" und "Goodwill" selten kompatibel sind ....
Bei den eher wenigen Trennungen mit Kindern die ich kenne war das kein Thema.
Da sollte ich vielleicht anmerken, dass ich aus Österreich komme, wo es auch bei einer Scheidung KEINEN Versorgungsausgleich gibt. Und rate mal: auch in den Fällen wurde freiwillig genau gar nix gemacht.
Auf jeden Fall einer der Gründe warum man sich egal ob mann oder frau nie in eine ungesicherte finanzielle Abhängigkeit begeben sollte! Und eine Ehe bietet im Gegensatz zu einer Lebensgemeinschaft mehr Sicherheit (wenn auch keine dauerhafte!) für den finanziell Benachteiligten (und für den anderen entsprechend mehr Verpflichtungen).
LG