Ich hatte kürzlich schon mal gepostet. Es geht um eine Freundin. 20 Jahre verheiratet - Zugewinnsgemeinschaft.
Hauskauf vor 1,5 Jahern. Eigenkapital (von beiden angespart) 100.000. Geschenk des Vaters 150.000€. Rest finanziert. Meine Freundin war nun beim Anwalt. Der ist skeptisch, ob der Vater die Schenkung vom noch Schwiegersohn zurückfordern kann (Anwalt machte aber insgesamt keinen so kompetenten Eindruck).
Neues Problem - meine Freundin hat dreimal nachgefragt und übelst geschluckt. Ist das wirklich so? Mann meiner Freundin erbte (schon als Jugendlicher) Teile eines Bauernhofes. Im Jahr der Eheschließung sollte dort das Land als Bauland erschlossen werden und eine Landstraße gebaut. Es gab ein Angebot von seiten des Landes und Spekulanten trieben den Preis für das Land ziemlich nach oben. Das Land wurde damals auf 350.000€ geschätzt. Das Projekt wurde nicht realisiert, es wurde nie ein Baugebiet - heute ist das Land (vorsichtig geschätzt) nur noch 80.000€ wert. Nun sagt der Anwalt, der Mann hätte praktisch mit seinem vorehelichen Besitz 270.000€ fiktiven Verlust erlitten und könnte den in den Vermögensausgleich einbringen. Für meine Freundin hieße das - Haus erst mal weg. Sie hat 3x nachgefragt, weil es ja um Vermögen geht, das immer ihrem Mann gehörte. Ist das wirklich so? Ich kann es kaum glauben.
Vermögensfrage bei Scheidung
Ja, das ist richtig.
Mal angenommen (Bsp):
Sie: Anfang 100.000 und Ende 150.000 Zugewinn + 50.000
Er: Anfang 300.000 und Ende 200.000
Zugewinn -100.000 für Zugewinnausgleich=0
Die Differenz beträgt dann 50.000 zu ihren Lasten, so dass sie 25.000 Euro ausgleichen müsste.
Die Schenkung zurück fordern ist vermutlich nicht möglich. Die Frage ist, ob man es so gestaltet bekommt, dass die Schenkung eigentlich an sie ging und der Schwiegersohn stummer Nutznießer war. Schenkungen erhöhen (ihr) Anfangsvermögen und mindern dann auch den Zugewinn.
An diesen Fragen kann man übrigens zwei Anwälte sehr reich machen.
LG
Man muss dabei vor allem beachten nicht alle Vermögenswerte getrennt zu betrachten.
Seinem Anfangsvermögen von Erbgrundstück, Barvermögen steht dann im Endvermögen Erbgrundstück, eigenes Grundstück anteilig, Barvermögen (usw) entgegen. Wenn er aber in Summe Verluste gemacht hat und sie Gewinne, muss sie ihren Zugewinn schlimmstenfalls 50/50 teilen. Es sei denn sie verzichten darauf und verkaufen das gemeinsame Haus und teilen den Erlös.
Wenn man es schaffen würde, die Schenkung ihrem Anfangsvermögen zuzuschlagen, ist ja die Frage, ob überhaupt ein Zugewinn bei ihr entsteht. Das wäre faktisch nur der Fall, wenn sie dann zusätzlich Vermögen angehäuft hat oder das gemeinsame Grundstück einen Wertzuwachs hat. Der steht dann aber rechnerisch auch beiden zu.
LG
Danke! Der Anwalt hat ihr das so vorgerechnet, dass der negative Zugewinn des Mannes (da sein Anfangsvermügen ja im Wert verloren hat) auch ausgeglichen werden muss. Also dass sie ihm die Hälfte des Wertverlustes seines Grundstücks ersetzen muss.
Also dass der Ausgleich nicht +25.000€ wäre, sondern noch 50% des Wertverlustes seiner Grundstücke. Da hat sie mehrfach nachgefragt .... Mir kommt das so komisch vor. Das würde ja heißen, wenn man einen Unternehmer heiratet, dessen Betrieb 1 Million wert ist und 20 Jahre später gibt es die Branche nicht mehr - dann müsste die Frau 500.000€ Verlust für einen Betrieb, der ja nie ihrer war, mittragen?
Ja, das wird ein Festmahl für Anwälte. Hilft aber alles nichts. Der Typ hat sich Sachen geleistet, dass nur ne Scheidung übrig ist.