Mann soll mein Haus nicht bekommen. Geht das?

Hallo,
es geht darum, dass ich verheiratet bin und ein Haus besitze (schuldenfrei), das alleine mir gehört. Im Grundbuch stehe nur ich.
Wir haben Zugewinngemeinschaft.
Für den Fall, dass ich vor meinem Mann sterbe, möchte ich nicht, dass er das Haus erbt, sondern unsere drei Kinder. Die Gründe sind verschiedener Art.
Geht das?
Und was ist mit Barvermögen? Ich möchte ebenfalls nicht, dass mein Mann das erbt. Nur zur Info: das ist Vermögen, von dem er nicht weiß und das ich von meinem Geld vor der Ehe weg gelegt habe bzw. ausschließlich von meinen Einkünften gespart habe.
Wie gehe ich am besten vor?

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Hallo!
Vielleicht vor Deinm Tod scheiden lassen?
Ihr scheint ja keine besonders vertraute Ehe zu führen mit soviel Geheimnisskrämerei!
Eigenartig. Ansonsten steht Deinem Mann nach Deinem Tod natürlich sein Erbe zu.

Lg Sportskanone

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Das war jetzt auch mein erster Gedanke #kratz

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Das beste wäre du lässt dich von einem Anwalt beraten. Kostet nicht die Welt!

Erstmal ist es so, dass das was du vor der Ehe mitgebracht hast, deins bleibt. Im Falle einer Trennung hätte er Anspruch auf Entschädigung, falls er z.b. in die Renovierung mit investiert hat und auch nur dann, wenn es den Wert des Hauses steigert.

Für den Todesfall müsstest du ein Testament machen. Dazu ist der beratende Gang zum Notar unabdingbar! Nur er kann dich vernünftig beraten!

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Deinem Mann steht ein Pflichtanteil zu. Die Höhe dessen richtet sich nach der Familienkonstellation. Umgehen kannst Du seinen Pflichtteil nur indem Du Dich scheiden lässt.

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Hallo,

nein, das ist so nicht richtig. Man kann auch auf den Pflichtteil verzichten.

Viele Grüße,
lilavogel

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Ja, aber warum sollte er?

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Zum Fachanwalt für Erbrecht gehen ganz einfach. Denkst du 4 Jahre Studium + 2 Jahre Referendariat + jahrelange Berufserfahrung eines Anwalts lassen sich durch Laienansichten in einem Forum ersetzen? In jeder Hinsicht unbrauchbar. Es geht um Vermögen - da kann man auch mal Geld in eine ordentliche Rechtsberatung stecken.

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Sehr gut geschrieben.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du an ein notarielles Testament denken.
Auch wenn du deinen Mann enterbst, hat er Anspruch auf einen sog. Pflichtteil (gibt nur sehr wenige Ausnahmen).
Abgesehen davon solltest du dich echt scheiden lassen, da dir an deinem Mann offensichtlich nichts liegt und du ihm schon vor der Heirat hintergangen hast. Echt traurig...

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Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Ich lebe in Scheidung und habe jetzt geerbt. Was ist, wenn ich sterbe bevor ich geschieden bin?

Ich habe für den Fall ein Testament gemacht. Er würde zwar einen Pflichtteil bekommen, aber wenigstens nicht mehr.

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Liebe bruchetta,

sollten du und dein (Noch-)Mann keinen Ehevertrag haben, dann lebt ihr in einer Zugewinngemeinschaft.

In dieser hat dein Mann keinen Anspruch auf das Erbe, nicht mal auf einen Teil davon, weil ein Erbe nicht als Zugewinn zählt.

Bitte google einfach mal "Zugewinngemeinschaft und Erbe"

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG,
Kitty

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Zu Lebzeiten nehme ich an.
Im Todesfall erbt er ja.

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Geht nicht wirklich. Zumindest ein Pflichtteil steht Deinem Mann immer zu - Du kannst es natürlich vorher Deinen Kindern schenken, dann ist er aus aus der Nummer.
Aber wie die anderen sagen: Geh zum Anwalt.

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Hallo, die Erstberatung beim (Fach)anwalt kostet 190€ + Mehrwertsteuer.

Da ihr in Zugewinngemeinschaft lebt, ist es völlig egal, wer im Grundbuch steht. Im Falle des Todesfalles steht deinem Mann ein Pflichtteil zu, es sei denn, er stimmt zu, dass sein Anteil auf die Kinder übertragen wird. Wenn nicht, kann er von den Kindern den Pflichtteil einklagen.

Auch jetzt einen Ehevertrag aufzusetzen, ist schwer, da er nicht benachteiligt werden darf, sonst ist das Ding sittenwidrig.

GLG
Miss Mary

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Mit warmer Hand geben! Wenn du zum RA gehst, empfehle ich dir eine detaillierte Auflistung aller Vermögensgüter mitzunehmen. Ein guter Anwalt wird einen Weg finden, wie du dein Haus unbeschadet an deine Kinder vererben kannst.

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Hat meine Mutter auch so gemacht.

Häuser wurden noch zu Lebzeiten auf uns Kinder überschrieben. Sie behielt lebenslang das nießnutzrecht. Ob dies oder Wohnrecht auf Lebzeiten solltest du mit Rechtsanwalt besprechen was besser ist.

Das Geld das sie bekommen sollen sollte (wenn die Kinder sich miteinander verstehen und vertrauen) auf ein Konto, auf das nur du und sie zugreifen können.
Dein Mann sollte davon nichts wissen.

(Zu überlegen wäre ob ein Teil für Beerdigungskosten hergenommen werden. Damit dein Mann das nicht bezahlen muss)

Wenn deine Kinder Sicht nicht verstehen und es nicht aufteilen können nach dem Tod sollte ein Nachlassverwalter schon jetzt damit beauftragt werden!