Hallo, mein Exmann war mal vor Jahren wegen eines Verbrechens angezeigt, wurde aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen....Nun, 5 jahre später, ist er von jemand anderen wegen derselben Sache angezeigt... Kann die Staatsanwaltschaft nun den alten Prozess als Indiz mit ranziehen beim neuen Prozess? Trotz Freispruch (unschuld nicht bewiesen, schuld auch nicht).
Beide Fälle sind mega ähnlich... Die vermeintlichen opfer kennen sich aber nicht, es kann also keine absprache hinsichtlich der ähnlichkeiten gegeben haben. ..
Anwalt und ermittelnde Beamte sind im Urlaub, darum nicht für Nachfragen erreichbar. Da es uns keine Ruhe lässt - kann jemand die Frage beantworten?
LG
Darf altes Strafverfahren bei neuem Prozess als Indiz rangezogen werden?
Nein, es darf nicht als Indiz mit in die Urteilsfindung einfließen, da er freigesprochen wurde. Es kann zwar einen vorhandenen Verdacht verstärken, jedoch muss auch im 2. Verfahren wie im ersten der Vorwurf bewiesen werden. Ich weiß allerdings nicht, ob der Staatsanwalt den damaligen Anzeigenden im 2. Fall jetzt auch noch mal als Zeugen vorladen könnte, um die Ähnlichkeiten der beiden Fälle dem Gericht vor Augen zu führen. Nichts desto trotz wird das allein jedoch nicht reichen, um ihn zu verurteilen, wenn keine weiteren Beweise vorliegen.
Was hat er angestellt?
Wenn das zweite Verfahren dem ersten so extrem ähnelt wird der ermittelnde StA das sicher genauer beleuchten. Also komplett außen vor gelassen wird es nicht.
Zwei Verfahren die sich ähneln. Zeugen die sich nicht absprechen konnten... Ich würde deinem Mann ans Herz legen mal in sich zu gehen und zu überlegen, ob er mit Ehrlichkeit nicht am besten fährt.
Exmann ;) ich bin auf Seite des Opfers (ich glaube dem Opfer)
Klingt als wäre das die glaubwürdigere Seite.
Ich danke Euch... Hat mir schon sehr weitergeholfen
Macht den Staatsanwalt vorsichthalber selbst noch mal auf diesen Umstand und die Ähnlichkeit aufmerksam, würde mich nicht drauf verlassen, dass der es von selbst rausfindet, gerade in kleineren Verfahren geht schnell was unter, dafür haben die zu viele Fälle gleichzeitig auf dem Tisch.
Noch ganz schnell: "Strafklageverbrauch" und "Verfahrenshindernis".
War das damalige Urteil rechtskräftig, dann ist keine weitere Aburteilung drin.
Also: wegen derselben Tat darf nicht bereits ein rechtskräftiges Strafurteil ergangen sein.
Art. 103 Abs. 3 GG.
Freispruch ist Freispruch- er kann wegen der damaligen Sache nicht nochmal verurteilt werden. Die Sache ist auch kein Indiz- das ist jetzt ein neuer Fall.
Wenn sich allerdings die beiden Fälle sehr ähneln, wird ihm der Staatsanwalt da sicher einen Strick draus drehen.
Es ist ja schon ein großer Zufall, dass ihm jetzt abermals das Selbe von einer anderen, völlig vom ersten Fall unbeiteiligten Person vorgeworfen wird.
So ein Unschuldslamm kann er also auch nicht sein...
Viel Glück für den Prozess- und hoffentlich hat er einen guten Anwalt!
Wenn der damalige Freispruch war, weil Aussage gegen Aussage stad und man im Zweifel für den Angeklagten urteilen muss, kann natürlich sein, wenn jetzt wieder Aussage gegen Aussage steht und die Zeugen sich nicht abgesprochen haben können, dass der erste Zeuge noch mal herangezogen wird, um die Vorwürfe des 2. zu untermauern. Man muss auch nicht 100% die Schuld beweisen für eine Verurteilung, es dürfen nur keine vernünftigen (!!!) Zweifel an der Schuld des Angeklagten vorhanden sein. Was vernünftig ist, liegt dabei natürlich auch ein bisschen im Ermessen des Richters. In so einem Fall würde man als Richter wohl denken: Ein Zeuge kann lügen. Wenn aber ein zweiter vom ersten Zeugen unabhängig dieselbe Geschichte vorwirft, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeugen die Wahrheit sagen, schon sehr viel größer.
Was hier der Sache noch ein Bein stellen kann ist, dass Zeuge 2 scheinbar Kontakt zur Ex-Frau des Beschuldigten hat. Hier könnte ein gewiefter Verteidiger natürlich daher gehen und unterstellen, dass es sich um ein abgekartetes Spiel handelt und die Ex hier einen 2. Zeugen "aufgebaut" haben könnte, um sich so an ihrem Mann zu rächen, wofür auch immer. Sollte ich als Anwalt von dieser Verbindung Wind bekommen, würde ich das auf jeden Fall als Argument zur Verteidigung vorbringen. Denn auch wenn Zeuge 2 Zeuge 1 nicht kennt, kann er ja theoretisch von der Ex-Frau, die er kennt, auf den Sachverhalt gebrieft worden sein.
Du bist eine gute Strategin und kannst sehr gut kombinieren!