Wie soll ich mich verhalten?

Mein langjähriger Lebensgefährte will mich unbedingt heiraten. Ich will aber nicht.

Ich bin zwar schon seit 10 Jahren von meinem Exmann getrennt und habe keinerlei Kontakt mehr zu ihm, aber ich will die Scheidung nicht einreichen, da ich nicht wieder alles aufwühlen will. Erbansprüche, Rentenausgleich und alles andere hatten wir bei der Trennung notariell ausgeschlossen gegenseitig.

Auch akzeptieren meine Kinder ihn immer noch nicht und ich kann mir eine Hochzeit so nicht vorstellen.

Er hingegen fühlt sich abgelehnt und meint, dass er das so nicht aktzeptieren kann. Er meint, ich würde nicht zu ihm stehen und mir so ein Törchen offen lassen.

Wie seht ihr das?

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Wenn du ihm nicht von Anfang an die Wahrheit gesagt hast, dass du dich nie scheiden lassen willst, dann hat er recht.
Mehr kann man aus solch kleinen Bruchstücken nicht antworten.

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Ja finde ich auch 👍🏼

(Bevor ich das Gleiche schreibe 😅)

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Vielleicht stößt, es deinem Partner sauer auf, dass du mit deinem Ex noch verheiratet bist, obwohl das scheinbar lange abgeschlossen ist, aber du ihn nicht heiraten willst.

Ich verstehe ja noch, dass du nach einer gescheiterten Ehe vielleicht nicht nochmal heiraten möchtest, aber trotzdem fände ich einen sauberen Schlußstrich (sprich Scheidung) besser. Vielleicht reicht das deinem Partner auch schon, also dass du quasi nicht mehr mit dem Ex "verbunden" bist.

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Das ist ein Konflikt, für dessen Lösung es keinen Kompromiss gibt.

Wenn du ihn nicht heiratest, findet er vielleicht eine andere dafür.

Ich würde nicht auf Heirat drängen. Liebe ist wichtiger als der formale Status einer Beziehung.

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Hallo.
Mein Mann war vor mir auch schon verheiratet und auch noch circa 4 Jahre in unserer Beziehung, bis die Scheidung letztendlich durch war. Ich muss ehrlich sagen, dass es mich auch verletzt hätte, wenn er sich nicht hätte scheiden lassen. Wenn es triftige Gründe gibt, warum sich eine Scheidung hinauszögert, ist das ok. Aber nach 10 Jahren müsste ja eigentlich alles geklärt sein, um endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Natürlich wühlt man damit vielleicht alte Wunden auf, aber da muss man durch, um damit abschließen zu können.

Zu einer erneuten Heirat zwingen lassen, würde ich mich hingegen auch nicht. Hätte ich bei meinem Mann auch nicht gemacht. Aber dann musst du damit leben, dass er es vielleicht nicht akzeptieren kann und geht.

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Hey, ehrlich gesagt würde ich mich an seiner Stelle auch fragen, weshalb du dich nicht scheiden lassen möchtest.....

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Du willst ihn nicht heiraten und er wird daraus die für ihn richtigen Konsequenzen ziehen. Darf er ja auch, es ist immerhin auch sein Leben.

Dass Du Dich nicht scheiden lassen willst spielt Dir doch eher in die Hände, richtig? Eine Hochzeit ist dann nicht möglich und das ist die beste Begründung. Die Frage ist nur, wieso ist er Dir den Aufwand nicht wert? Unabhängig davon, ob Du nun wieder heiraten willst.

Sei mal ehrlich zu Dir, ist er überhaupt der richtige Partner für Dich oder eher nur noch derjenige welche, bis sich vielleicht was Besseres findet? Dass Deine Kinder ihn nicht akzeptieren kann ja u.a. auch daran liegen, dass sie merken, dass er Dich nicht glücklich macht.

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Hi,
ich denke, dass da zwei komplett unterschiedliche Ansichten aufeinanderprallen. Wenn ihr keinen gemeinsamen Nenner findet, wird euch das wahrscheinlich irgendwann zum Verhängnis.

vlg tina

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"...aber ich will die Scheidung nicht einreichen, da ich nicht wieder alles aufwühlen will"

Ähm..., dann scheinst du emotional immer noch nicht abgeschlossen zu haben. Ist das wirklich der einzige Grund? Wenn ja, dann ist das so was von bescheuert und einer der lahmsten Ausreden überhaupt.
Ich wäre so was von gekränkt!
Zieh endlich einen Schlussstrich! Ich kann deinen Partner absolut verstehen.

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"Erbansprüche, Rentenausgleich und alles andere hatten wir bei der Trennung notariell ausgeschlossen gegenseitig."

... was aber überhaupt nichts bringt wenn z.B. einer der beiden Pflegebedürftig wird und die Pflege nicht selbst zahlen kann. Dann ist sofort der Ehepartner in der Pflicht, da besagte Vereinbarung dann eine sittenwidrige Vereinbarung zu lasten Dritter (dem Beitragszahler) ist.