frage zur scheidung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Scheidungsabwicklung.
Meine Frau und ich leben seit einem halben Jahr getrennt, ich bin ausgezogen. Das Trennungsjahr geht ja wie der Name schon sagt ein Jahr. Aber wann geht man zum Anwalt um die Scheidung einzureichen, bzw. wie lange dauert es von der offiziellen Einreichung bis zur endgültigen Scheidung.

Vielen Dank schonmal und einen schönen Abend.

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Probiers mal immFirum Trennung....

Einreichen geht, mein ich, nach einem Jahr. Und wie lange es dauert hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
In Hamburg Altona zB dauerts aktuell ca. 1 Jahr, weil sie unterbesetzt sind.
Mein Partner wartet auch schon 11M, aber da macht es ein Freund, der nicht grad der schnellste ist😜

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Zum Anwalt kannst du jetzt schon gehn! Nur durchgezogen wird es erst nach dem Trennungsjahr. Dann aber zügig, da ja schon alles geklärt ist

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Hallo

Lebe auch Grad in Scheidung. Meine Anwältin meinte das es wohl 6 bis 9 Monate dauern könnte bis man offiziell geschieden ist. Scheidung wurde bei uns im Februar eingereicht nach dem Trennungsjahr.

Als Tipp kann ich nur geben , in je mehr Sachen ihr euch vorher einig seid umso weniger müsst ihr vor Gericht klären und um so schneller könnte es gehen

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Wegen dem einreichen.

Ihr könnt alles jetzt schon beim Anwalt anleiern aber einreichen würde er die Papiere erst später. Ihr könntet euch ja theoretisch noch versöhnen, auch Wenn ihr das verneint.

Ich hab damals auch schon so viel es ging innerhalb des trennungsjahres angekurbelt und erledigt, weil man ja nicht der einzige Mandant der Anwältin ist und es manchmal auch dauert bis man Antwort erhält

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Wie ich in meinem Umfeld mitbekommen habe, würde ich empfehlen so schnell wie möglich zu einem Anwalt zu gehen. Er sagt dir klipp und klar, wo deine Pflichten und Rechte sind und hat auch den ein oder anderen hilfreichen Tip für die weitere Abwicklung.

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Wenn ihr euch einig seid, kann einer von euch die Scheidung kurz vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen. Für den Antrag braucht es zwingend einen Anwalt, das ist aber nicht viel Papierkram.
Danach dauert es im günstigsten Fall ein paar Monate. Am schnellsten geht es, wenn nichts weiter - etwa Versorgungsausgleich - geklärt werden muss (da kann man einen gegenseitigen Verzicht erklären). Wenn viele Berechnungen nötig sind, kann das die ganze Sache erheblich verzögern.

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hallo, danke für die antwort. wie ist das denn mit dem zugewinn beispielsweise, wird da das stichdatum des beginns des trennungsjahrs genommen oder die tatsächliche gerichtliche scheidung.

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Ich glaube, für den Zugewinn und den Versorgungsausgleich ist Stichtag der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Das kann dir aber ein Anwalt besser beantworten. Grundsätzlich ist es rein finanziell günstig, das alles schnell über die Bühne zu bringen. Allein der Trennungsunterhalt macht ja unter Umständen schon deutlich was aus.

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Hallo,
alles was man vorher regelt beschleunigt die Scheidung. Also Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich usw. Eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung ist günstiger als das alles im Rahmen der Scheidung auseinander zu dividieren. Darüber hinaus geht es schneller. Anfragen bei den Versorgungsträgern werden ansonsten benötigt.
Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Termin mit dem die Scheidung eingereicht wird. Sollte jedoch die Vermutung aufkommen, dass Vermögen absichtlich verschwunden ist, kann zu Beweiszwecken auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt angefordert werden.
Die Infos nur aus eigener Erfahrung, bin kein Jurist.

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Meine Anwältin hat die Scheidung drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht.
Das wäre wohl das Maximum, was das Gericht an Vorlauf akzeptiert.
Kann aber sein dass das jedes Gericht anders handhabt.
Dein Anwalt müsste das ja wissen, wie das Gericht was für dich zuständig ist, es macht.
Scheidung war dann einen Monat nach Ablauf des Trennungsjahres.
Je länger das dauert um so länger gilt auch der gegenseitige Versorgungsanspruch, von daher .. gib Gas.

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Um's mal zusammenzufassen:

1. Zum Anwalt JETZT mit dem Ziel einer "Scheidungsfolgenvereinbarung". Darin kann u.a. festgelegt werden, dass der Zugewinn ab dem Trennungszeitpunkt gerechnet wird.

2. Die Vereinbarung vor dem Notar unterzeichen.

3. Scheidungsantrag am Gericht nach Ablauf des Trennungsjahres stellen. Da ist dann Formsache, weil ja schon alles schon geregelt und notariell beurkundet ist. Wegen des Versorgungsausgleichs (und evtl. Auslastung des Gerichts) dauert das dann trotzdem ein paar Monate.